EBay Kleinanzeigen Notebook verkauft, Käufer droht

30. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Acid123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen Notebook verkauft, Käufer droht

hi,

folgendes ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Notebook eingestellt gehabt für 1599.

mit dem Käufer habe ich mich dann auf 1300 geeinigt, da er einen so hohen Betrag nicht überweisen wollte war ich bereit ihm 100km entgegen zu fahren. habe das auch getan und der kauft ist zustande gekommen.

ich habe in der artikelbeschreibung geschrieben das er einen neupreis von 2600euro hatte vor etwas über einem Jahr.

nun habe ich ihm die Rechnung gesendet worauf das Notebook aber nur 1900 Euro kostete aus dem Grund da ich dort bereits etliche Notebook kaufte und somit bereits einen festen Rabatt bekomme, desweiteren habe ich direkt 2 abgenommen und hatte noch eine rabattaktion in Anspruch genommen, somit habe ich das Notebook zu dem Preis bekommen.

nun droht mir der Käufer mit Anwalt,weil es eine arglistige Täuschung wäre....

was meint ihr muss ich mir dadurch Gedanken machen, oder denkt ihr ich habe nichts zu befürchten?

ich habe das Notebook sogar unter Wert verkauft, ich hatte bei ebay direkt einen preisvorschlag in Höhe von 1400euro sogar, diesen aber wegen den eBay Gebühren usw. Nicht angenommen.

ich meine auch wenn ich das Notebook gewonnen hätte, ändert dies ja nichts an den Wert welches das Notebook hat.... somit muss es doch egal sein zu welchem Preis ich es gekauft habe.... ich schrieb auch nicht das ich es für 2600 kaufte sondern lediglich das der neupreis da liegt.

hoffe ihr könnt mir helfen.

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130029 Beiträge, 41467x hilfreich)

quote:
ich habe in der artikelbeschreibung geschrieben das er einen neupreis von 2600euro hatte

Wie wurde das formuliert?

Wie kam man denn zu der Zahl, wenn man doch real 700 EUR weniger bezahlte?

Einfach die Rabatte draufgerechnet?

Lassen sich die Rabatte nachweisen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Acid123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

es Wurde genau so formuliert; Neupreis lag bei über 2600 Euro!!! Abholung ist erwünscht! Komme auch gerne bis zu 80km entgegen gefahren!

ich habe das Gerät durch eine rabattaktion 300 Euro günstiger erhalten, Die SSD Festplatte selbst gekauft und eingebaut (kostete in der Konfiguration 320 Euro) und eben noch einen kleinen Rabatt bekommen weil ich 2 gekauft habe.

Rabatte lassen sich nur noch relativ schwierig nachweisen, da es ja bereits über 1jahr alt ist und so garnicht mehr gibt.

es gibt übrigens auch keinen Kaufvertrag falls das von Bedeutung ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

Lass ihn drohen.
Der Käufer hätte sich eben selber informieren können, wie hoch der Neupreis vor einem Jahr gewesen ist und dementsprechend dir ein Kaufpreisangebot machen können.
Er ist jetzt eben nur auf sich selber sauer, da er meint, dass er einen zu hohen Preis bezahlt hat.
Da hat er jetzt eben Pech gehabt.


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#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 565x hilfreich)

Korrekt; "Neupreis" ist nicht dasselbe wie "was ich beim Kauf bezahlt habe". Ansonsten könnte der K ja auch meckern, wenn der TE das Notebook geschenkt bekommen hat. *koppklatsch*

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130029 Beiträge, 41467x hilfreich)

Da der Neupreis also ein realer Preis war und der niedrigere Kaufpreis auch plausibel zu erklären ist, sehe ich keine großen Chancen für den Käufer.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 565x hilfreich)

Abgesehen davon ist der Neupreis auch keine "Eigenschaft der Ware", über die der VK verpflichtet ist, korrekte Angaben zu machen.

Wenn man für ein Notebook mit den Features A-Z 1500 EUR auszugeben bereit ist bei echtem Neupreis 2500 EUR, legt man nicht noch Geld drauf, nur weil der VK behauptet, der Neupreis habe 50 Mille betragen. Ergo wäre selbst eine bewußte Täuschung des VK über den Neupreis IMO nicht ohne weiteres sanktionabel (weder strafrechtlich als Betrug noch über "fehlende zugesicherte Eigenschaft" im Zivilrecht)

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

Und bei den heutzutage üblichen Preisschwankungen zwischen den Händlern ist das auch rein formal kaum eine sehr stabile/ sichere Eigenschaft. Da bezahlt man gut auch mal beim anderen Händler plötzlich 200€ weniger.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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