[quote:Harry von Sell]Eigenes Problem = eigener Beitrag
Ok dann poste ich es hier nochmal.
2020! FUNKTIONSFÄHIGES gebrauchtes, überholtes Tablet verkauft
Funktionierte alles vor dem verpacken.
1 Tag nach Erhalt schrieb er das es (angeblich) nicht funktioniert... Wollte Rücknahme und volle kostenerstattung + rückversandkosten
Hin und her konnten wir uns nicht einigen... wegen "Privatverkauf" ohne jegliche Gewährleistung etc...
... blabla - weiß dass das überhaupt keine Bedeutung mehr hat...
Drohte da schon mit Anwalt und so...
Ich hatte dann ebay eingeschaltet - und der
hat dann die EBay-eigene Rückgabe gestartet...
=> Volle Rückerstattung gewährleistet!
Das hat er aber selber am 4.Tag ABGEBROCHEN
und tatsächlich geklagt... Und ich hab jetzt die AKarte!!!
(augenscheinlich gibt's bei ebay wohl solche User die da direkt nach gebrauchten Artikeln suchen)
Wie kann sowas sein?
Hilfe von Ebay kann man total vergessen!
Kundenservice unter aller s...
________zu einem anderem Thread geantwortet______
Aber wie =außer mit den Fotos= soll man es noch nachweisen können?
@Harry von Sell - Funktionstüchtigkeit des Gerätes
Meine Bilder galten bei Gericht als "kein Beweis"
Ich war (bin) mir keiner Schuld bewusst, deshalb ließ ich es bei dem ebay-rückgabeverfahren...
2022! Jetzt aber bin ich der gelackmeierte u "darf" saftig zahlen
EBay Privatverkauf, Käufer bricht Rückgaberecht selbst ab!?
21. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2022 | 19:45
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Privatverkauf, Käufer bricht Rückgaberecht selbst ab!?
#1
Antwort vom 21. Februar 2022 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Aber wie =außer mit den Fotos= soll man es noch nachweisen können?
@Harry von Sell - Funktionstüchtigkeit des Gerätes
Meine Bilder galten bei Gericht als "kein Beweis"
Als erstes müsste man mal beweisen, das die Fotos überhaupt das Gerät zeigen.
Im zweiten Schritt müsste man beweisen, wann diese Fotos überhaupt gemacht wurden. Denn man haftet für die Funktionsfähigkeit bis zur Übergabe an den Versanddienstleister.
Zitat :Jetzt aber bin ich der gelackmeierte u "darf" saftig zahlen
Es gab also ein rechtskräftiges Urteil?
Dann müsste man das mal im Wortlaut kennen, um zu wissen was konkret das Gericht nicht überzeugen konnte.
#2
Antwort vom 21. Februar 2022 | 20:12
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Als erstes müsste man mal beweisen, das die Fotos überhaupt das Gerät zeigen.
steht u.a. beim Starten auf dem Display
Zitat :Im zweiten Schritt müsste man beweisen, wann diese Fotos überhaupt gemacht wurden.
digitale Fotos weisen das Datum in den Eigenschaften auf
@HarryvS ja gibt es leider
Das Gutachten ergab einen Kontaktfehler beim Display - Kabelanschluss
Als ich es prüfte vor dem Versand funktionierte der Touch ohne Probleme, ich hab verschiedene Menüs aufrufen können um die Bilder zu machen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Februar 2022 | 22:35
Von
Status: Junior-Partner (5965 Beiträge, 2623x hilfreich)
Und was hat dein Anwalt als Gegenargument gebracht?
#4
Antwort vom 21. Februar 2022 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :steht u.a. beim Starten auf dem Display
Also bei meinen Tabs finden sich da nur Hersteller und höchstens noch die Serie, nicht mal welcher Typ es ist und schon gar nicht was eindeutiges wie die Seriennummer / IMEI.
Zitat :digitale Fotos weisen das Datum in den Eigenschaften auf
Das kann man innerhalb von ein paar Sekunden ändern.
Unter den Umständen kann ich mir vorstellen, dass das Gericht da nicht geneigt war das als Beweis anzuerkennen.
Zitat :Und was hat dein Anwalt als Gegenargument gebracht?
Ich wage die Vorhersage, das man ohne Anwalt vor Gericht war?
#5
Antwort vom 22. Februar 2022 | 12:38
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtum! Hatte wohl Pech mit dem RA, der immer eigenmächtig handelte! Kein Argument von der Gegenseite hat er mit mir besprochen! - so wie es eigentlich üblich ist!!!Zitat :Ich wage die Vorhersage, das man ohne Anwalt vor Gericht war?
Sind sie eigentlich Anwalt od. ähnliches? Sie schießen in vielen Foren hier meistens gegen den Hilfesuchenden.
#6
Antwort vom 22. Februar 2022 | 15:47
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Das liegt einfach nur daran, dass sich viele Hilfesuchenden eine Wunschantwort vorstellen und sich nicht an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. So wie auch hier. Es gibt bereits ein Urteil, dann gibt es auch eine Urteilsbegründung. In dieser steht alles drin was wichtig ist und wie es zu diesem Urteil kam.Zitat :Sie schießen in vielen Foren hier meistens gegen den Hilfesuchenden.
Hier sind keine Hellseher unterwegs um über diese unbekannte Urteilsbegründung diskutieren zu können.
Also bitte erst einmal diese Begründung posten.
Meine Meinung: Die von dir gemachten Photos haben keinerlei Aussagekraft.
1) Du kannst nicht belegen, dass das Gerät vor dem Versand noch ordnungsgemäß funktioniert hat.
2) Du scheinst nicht belegen zu können, dass die Versandverpackung geeignet war Transportschäden zu vermeiden.
Aus jedem dieser Punkte ergibt sich eine Haftung deinerseits bis zu dem Zeitpunkt, dass sich der Käufer vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugen konnte.
#7
Antwort vom 22. Februar 2022 | 16:06
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Doch dieser Punkt wurde im Schriftverkehr mit dem Käufer von dem selbst bestätigt!Zitat :Du scheinst nicht belegen zu können, dass die Versandverpackung geeignet war
Ich finde es fraglich wie sonst man bei Verkauf gebrauchter Artikel die Funktionalität von Elektronik "belegen" soll, als mit den aktuellen Bildern!? >Videos kann man bei eBay leider nicht hochladen<
Mein Angebot war auch nicht das erste mal, so etwas ist mir in 20jahren nicht widerfahren
-- Editiert von $amu20 am 22.02.2022 16:08
#8
Antwort vom 22. Februar 2022 | 16:23
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
O.k., dann fällt dieser Punkt also weg.Zitat :Doch dieser Punkt wurde im Schriftverkehr mit dem Käufer von dem selbst bestätigt!
Indem man sich einen unabhängigen Zeugen besorgt der das Gerät überprüft und bezeugen kann, dass genau dieses Gerät verpackt und versendet wurde.Zitat :Ich finde es fraglich wie sonst man bei Verkauf gebrauchter Artikel die Funktionalität von Elektronik "belegen" soll, als mit den aktuellen Bildern!?
Jedes Tablet hat eine eindeutige Seriennummer. Du hättest dieses Gerät also vor dem Versand einer von dir benannten Person übergeben können, damit diese sich vom Zustand überzeugen und später auch bezeugen kann. Diese Person sollte sich dann auch die Seriennummer notieren um später genau dieses Gerät identifizieren zu können.
Statische Fotos sagen hier überhaupt nichts aus.
#9
Antwort vom 22. Februar 2022 | 17:40
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja klaaarZitat :Du hättest dieses Gerät also vor dem Versand einer von dir benannten Person übergeben können, damit diese sich vom Zustand überzeugen und später auch bezeugen kann...
#10
Antwort vom 22. Februar 2022 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Sind sie eigentlich Anwalt od. ähnliches? Sie schießen in vielen Foren hier meistens gegen den Hilfesuchenden.
Ich schieße nicht gegen den Hilfesuchenden, mir ist halt nur die Realität sowie Gesetz und Rechtsprechung bekannt.
Und die Deckungsgleichheit zwischen Realität, Gesetz und Rechtsprechung und den Vorstellungen / Handlungen derjenigen die ein Problem haben sind in der Regel marginal.
Zitat :Ja klaaar das ist ja auch so üblich u. macht JEDER eBay-USER der gebrauchte Artikel verkauft
Nö, das machen die wenigsten.
Ändert aber rein gar nichts daran, das die Gerichte nun mal an die Gesetze gebunden sind.
#11
Antwort vom 23. Februar 2022 | 09:55
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Naja, in den 20 Jahren hat dich ja auch jetzt erst eine Person verklagt.......und gewonnen. Das sollte dir doch deutlich aufzeigen, dass dein bisheriges Vorgehen eben nicht ausreichend war. Braucht es dazu erst ein zweites verlorenes Gerichtsverfahren???Zitat :Hab ich in 20Jahren nicht erlebt od. gehört
#12
Antwort vom 23. Februar 2022 | 13:05
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Naja, in den 20 Jahren hat dich ja auch jetzt erst eine Person verklagt.......und gewonnen. Das sollte dir doch deutlich aufzeigen, dass dein bisheriges Vorgehen eben nicht ausreichend war.
"nicht ausreichend"? Für was?
Mir sagt es das Gegenteil, dass ich ein ehrlicher Mensch bin und noch nie jemand Probleme mit mir bzw meinen 'gebrauchten' Artikeln hatte. Ich würde garnicht trauen 'defekte' Sachen als funktionstüchtig anzubieten!!!
#13
Antwort vom 23. Februar 2022 | 14:14
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Aufzuzeigen, dass das Gerät bei dir noch einwandfrei funktioniert hat und dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.Zitat :"nicht ausreichend"? Für was?
#14
Antwort vom 23. Februar 2022 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Hatte wohl Pech mit dem RA, der immer eigenmächtig handelte! Kein Argument von der Gegenseite hat er mit mir besprochen! - so wie es eigentlich üblich ist!!!
Ja, da hatte man tatsächlich Pech gehabt.
Zitat :Mir sagt es das Gegenteil, dass ich ein ehrlicher Mensch bin und noch nie jemand Probleme mit mir bzw meinen 'gebrauchten' Artikeln hatte.
Ein ********* in 20 Jahren ... da träumt so mancher von dieser Quote ...
Man sollte mit einer Erhöhung rechnen, denn es gibt immer wieder Käufer die das abziehen, eben weil die Mehrzahl der Käufer da noch zu arglos agieren.
#15
Antwort vom 25. Februar 2022 | 20:22
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ein ********* in 20 Jahren ... da träumt so mancher von dieser Quote ...
Man sollte mit einer Erhöhung rechnen, denn es gibt immer wieder Käufer die das abziehen, eben weil die Mehrzahl der Käufer da noch zu arglos agieren.
Versteht das jemand von euch?
Ich nur "Bahnhof" / was solln die *** sagen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#17
Antwort vom 1. März 2022 | 14:38
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Okee danke erstmal, man lernt ja bekanntlich aus Erfahrungen.
Aber: wie geht's weiter?
Annahmeverzug = wie annehmen wenn der Gegenstand nicht geschickt wird?
Wie lt. Urteil zahlen wenn keine weiteren Zlg. Informationen vorliegen?
#18
Antwort vom 1. März 2022 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :wie annehmen wenn der Gegenstand nicht geschickt wird?
Vermutlich muss er den Gegenstand nicht vor er Zahlung senden, das findet sich öfter in Urteilen.
Zitat :Wie lt. Urteil zahlen wenn keine weiteren Zlg. Informationen vorliegen?
Der Anwalt des Gegners hat nie eine Bankverbindung in seinen Schreben benannt?
Dann anfragen.
#19
Antwort vom 1. März 2022 | 20:53
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Vermutlich muss er den Gegenstand nicht vor er Zahlung senden, das findet sich öfter in Urteilen.
Davon sehe ich nichts! Nur den 'Annahmeverzug' - heißt für mich ich muss den Gerichtsgegenstand zuerst annehmen!
Selbst wenn es anders wäre > keine Daten!
Und warum sollte ich nachfragen müssen?
#20
Antwort vom 10. März 2022 | 13:38
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Hy, nochmal hierzu nachgehakt
Die Definition von "nebst" ist wohl sehr weitläufig. Ich lese es bedeutet *inklusive* (u.ä) aber bei Gericht heißt es "zuzüglich"
Verstehe einer das Rechtssystem.
Jetzt legt auch noch der Ankläger die Gerichtskosten fest - nicht das Gericht???
Versteh die welt nicht mehr
#21
Antwort vom 10. März 2022 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Und warum sollte ich nachfragen müssen?
Ein "müssen" gibt es nicht, aber es wäre sinnvoller seine Pflichten als Verlierer zu erfüllen.
Man kann auch warten bist der Gewinner tätig wird, das wird dann halt noch etwas teurer und wohl auch unangenehmer, weil es dann im Rahmen der Vollstreckung erfolgt.
Zitat :Jetzt legt auch noch der Ankläger die Gerichtskosten fest - nicht das Gericht???
Nö, wei kommt man denn darauf?
Das hat der Gesetzgeber schon lange zuvor getan.
#22
Antwort vom 10. März 2022 | 14:20
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
weil ich mit dem Gericht telefoniert hab u die Dame mir sagte, dass das jetzt vom Ankläger veranschlagt u beantragt wirdZitat :Nö, wei kommt man denn darauf?
#23
Antwort vom 10. März 2022 | 14:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :weil ich mit dem Gericht telefoniert hab u die Dame mir sagte, dass das jetzt vom Ankläger veranschlagt u beantragt wird
Das bedeutet nur das er es berechnen muss, das Gericht weis ja nicht was er alles an Vorschüssen z.B. vom Kläger bekommen hat.
#24
Antwort vom 10. März 2022 | 16:18
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Genau! ER berechnet~Zitat :Das bedeutet nur das er es berechnen muss, das Gericht weis ja nicht was er alles an Vorschüssen z.B. vom Kläger bekommen hat.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#26
Antwort vom 10. März 2022 | 16:22
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
wenn sie das so genau wissen können sie mir sicher auch sagen wie hoch solche gerichtskosten sind? Womit muss ich rechnen?Zitat :Das hat der Gesetzgeber schon lange zuvor getan.
Gerichtskosten bedeutet für mich das Gericht.Zitat:Wer sonst?
-- Editiert von $amu20 am 10.03.2022 16:26
#27
Antwort vom 10. März 2022 | 16:29
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
ich Laie und unbescholtener Bürger Dtls. ich dich nix verstehen...Zitat :Eventeull mal Deutsch verstehen lernen?
Also solche Kommentare kann man sich verkneifen! Es ist nicht jeder Normalverbraucher so "megaschlau" wie ihr hier!
#28
Antwort vom 10. März 2022 | 16:29
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :wenn sie das so genau wissen können sie mir sicher auch sagen wie hoch solche gerichtskosten sind?
Wie hoch ist denn der Streitwert?
#29
Antwort vom 10. März 2022 | 17:11
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 945x hilfreich)
Sind wohl keine Wunschantworten gekommen ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
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