EBay Privatverkauf, Käufer bricht Rückgaberecht selbst ab!?

21. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
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Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Privatverkauf, Käufer bricht Rückgaberecht selbst ab!?

[quote:Harry von Sell]Eigenes Problem = eigener Beitrag
Ok dann poste ich es hier nochmal.
2020! FUNKTIONSFÄHIGES gebrauchtes, überholtes Tablet verkauft

Funktionierte alles vor dem verpacken.
1 Tag nach Erhalt schrieb er das es (angeblich) nicht funktioniert... Wollte Rücknahme und volle kostenerstattung + rückversandkosten

Hin und her konnten wir uns nicht einigen... wegen "Privatverkauf" ohne jegliche Gewährleistung etc...
... blabla - weiß dass das überhaupt keine Bedeutung mehr hat...

Drohte da schon mit Anwalt und so...

Ich hatte dann ebay eingeschaltet - und der
hat dann die EBay-eigene Rückgabe gestartet...

=> Volle Rückerstattung gewährleistet!

Das hat er aber selber am 4.Tag ABGEBROCHEN :zoff: und tatsächlich geklagt... Und ich hab jetzt die AKarte!!!

(augenscheinlich gibt's bei ebay wohl solche User die da direkt nach gebrauchten Artikeln suchen)

Wie kann sowas sein?
Hilfe von Ebay kann man total vergessen!
Kundenservice unter aller s...
________zu einem anderem Thread geantwortet______
Aber wie =außer mit den Fotos= soll man es noch nachweisen können?
@Harry von Sell - Funktionstüchtigkeit des Gerätes
Meine Bilder galten bei Gericht als "kein Beweis"
Ich war (bin) mir keiner Schuld bewusst, deshalb ließ ich es bei dem ebay-rückgabeverfahren...

2022! Jetzt aber bin ich der gelackmeierte u "darf" saftig zahlen




30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Aber wie =außer mit den Fotos= soll man es noch nachweisen können?
@Harry von Sell - Funktionstüchtigkeit des Gerätes
Meine Bilder galten bei Gericht als "kein Beweis"

Als erstes müsste man mal beweisen, das die Fotos überhaupt das Gerät zeigen.
Im zweiten Schritt müsste man beweisen, wann diese Fotos überhaupt gemacht wurden. Denn man haftet für die Funktionsfähigkeit bis zur Übergabe an den Versanddienstleister.



Zitat (von $amu20):
Jetzt aber bin ich der gelackmeierte u "darf" saftig zahlen

Es gab also ein rechtskräftiges Urteil?
Dann müsste man das mal im Wortlaut kennen, um zu wissen was konkret das Gericht nicht überzeugen konnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes müsste man mal beweisen, das die Fotos überhaupt das Gerät zeigen.

steht u.a. beim Starten auf dem Display
Zitat (von Harry van Sell):
Im zweiten Schritt müsste man beweisen, wann diese Fotos überhaupt gemacht wurden.

digitale Fotos weisen das Datum in den Eigenschaften auf
@HarryvS ja gibt es leider
Das Gutachten ergab einen Kontaktfehler beim Display - Kabelanschluss
Als ich es prüfte vor dem Versand funktionierte der Touch ohne Probleme, ich hab verschiedene Menüs aufrufen können um die Bilder zu machen

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5965 Beiträge, 2623x hilfreich)

Und was hat dein Anwalt als Gegenargument gebracht?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
steht u.a. beim Starten auf dem Display

Also bei meinen Tabs finden sich da nur Hersteller und höchstens noch die Serie, nicht mal welcher Typ es ist und schon gar nicht was eindeutiges wie die Seriennummer / IMEI.



Zitat (von $amu20):
digitale Fotos weisen das Datum in den Eigenschaften auf

Das kann man innerhalb von ein paar Sekunden ändern.



Unter den Umständen kann ich mir vorstellen, dass das Gericht da nicht geneigt war das als Beweis anzuerkennen.



Zitat (von hiphappy):
Und was hat dein Anwalt als Gegenargument gebracht?

Ich wage die Vorhersage, das man ohne Anwalt vor Gericht war?


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#5
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich wage die Vorhersage, das man ohne Anwalt vor Gericht war?
Irrtum! Hatte wohl Pech mit dem RA, der immer eigenmächtig handelte! Kein Argument von der Gegenseite hat er mit mir besprochen! - so wie es eigentlich üblich ist!!!
Sind sie eigentlich Anwalt od. ähnliches? Sie schießen in vielen Foren hier meistens gegen den Hilfesuchenden. :???:

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Sie schießen in vielen Foren hier meistens gegen den Hilfesuchenden.
Das liegt einfach nur daran, dass sich viele Hilfesuchenden eine Wunschantwort vorstellen und sich nicht an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. So wie auch hier. Es gibt bereits ein Urteil, dann gibt es auch eine Urteilsbegründung. In dieser steht alles drin was wichtig ist und wie es zu diesem Urteil kam.
Hier sind keine Hellseher unterwegs um über diese unbekannte Urteilsbegründung diskutieren zu können.
Also bitte erst einmal diese Begründung posten.
Meine Meinung: Die von dir gemachten Photos haben keinerlei Aussagekraft.
1) Du kannst nicht belegen, dass das Gerät vor dem Versand noch ordnungsgemäß funktioniert hat.
2) Du scheinst nicht belegen zu können, dass die Versandverpackung geeignet war Transportschäden zu vermeiden.
Aus jedem dieser Punkte ergibt sich eine Haftung deinerseits bis zu dem Zeitpunkt, dass sich der Käufer vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugen konnte.

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#7
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du scheinst nicht belegen zu können, dass die Versandverpackung geeignet war
Doch dieser Punkt wurde im Schriftverkehr mit dem Käufer von dem selbst bestätigt!
Ich finde es fraglich wie sonst man bei Verkauf gebrauchter Artikel die Funktionalität von Elektronik "belegen" soll, als mit den aktuellen Bildern!? >Videos kann man bei eBay leider nicht hochladen<
Mein Angebot war auch nicht das erste mal, so etwas ist mir in 20jahren nicht widerfahren

-- Editiert von $amu20 am 22.02.2022 16:08

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Doch dieser Punkt wurde im Schriftverkehr mit dem Käufer von dem selbst bestätigt!
O.k., dann fällt dieser Punkt also weg.

Zitat (von $amu20):
Ich finde es fraglich wie sonst man bei Verkauf gebrauchter Artikel die Funktionalität von Elektronik "belegen" soll, als mit den aktuellen Bildern!?
Indem man sich einen unabhängigen Zeugen besorgt der das Gerät überprüft und bezeugen kann, dass genau dieses Gerät verpackt und versendet wurde.
Jedes Tablet hat eine eindeutige Seriennummer. Du hättest dieses Gerät also vor dem Versand einer von dir benannten Person übergeben können, damit diese sich vom Zustand überzeugen und später auch bezeugen kann. Diese Person sollte sich dann auch die Seriennummer notieren um später genau dieses Gerät identifizieren zu können.
Statische Fotos sagen hier überhaupt nichts aus.

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#9
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du hättest dieses Gerät also vor dem Versand einer von dir benannten Person übergeben können, damit diese sich vom Zustand überzeugen und später auch bezeugen kann...
Ja klaaar :???: das ist ja auch so üblich u. macht JEDER eBay-USER der gebrauchte Artikel verkauft... Hab ich in 20Jahren nicht erlebt od. gehört

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Sind sie eigentlich Anwalt od. ähnliches? Sie schießen in vielen Foren hier meistens gegen den Hilfesuchenden.

Ich schieße nicht gegen den Hilfesuchenden, mir ist halt nur die Realität sowie Gesetz und Rechtsprechung bekannt.
Und die Deckungsgleichheit zwischen Realität, Gesetz und Rechtsprechung und den Vorstellungen / Handlungen derjenigen die ein Problem haben sind in der Regel marginal.



Zitat (von $amu20):
Ja klaaar das ist ja auch so üblich u. macht JEDER eBay-USER der gebrauchte Artikel verkauft

Nö, das machen die wenigsten.

Ändert aber rein gar nichts daran, das die Gerichte nun mal an die Gesetze gebunden sind.


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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Hab ich in 20Jahren nicht erlebt od. gehört
Naja, in den 20 Jahren hat dich ja auch jetzt erst eine Person verklagt.......und gewonnen. Das sollte dir doch deutlich aufzeigen, dass dein bisheriges Vorgehen eben nicht ausreichend war. Braucht es dazu erst ein zweites verlorenes Gerichtsverfahren???

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#12
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Naja, in den 20 Jahren hat dich ja auch jetzt erst eine Person verklagt.......und gewonnen. Das sollte dir doch deutlich aufzeigen, dass dein bisheriges Vorgehen eben nicht ausreichend war.

"nicht ausreichend"? Für was?
Mir sagt es das Gegenteil, dass ich ein ehrlicher Mensch bin und noch nie jemand Probleme mit mir bzw meinen 'gebrauchten' Artikeln hatte. Ich würde garnicht trauen 'defekte' Sachen als funktionstüchtig anzubieten!!!

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
"nicht ausreichend"? Für was?
Aufzuzeigen, dass das Gerät bei dir noch einwandfrei funktioniert hat und dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Hatte wohl Pech mit dem RA, der immer eigenmächtig handelte! Kein Argument von der Gegenseite hat er mit mir besprochen! - so wie es eigentlich üblich ist!!!

Ja, da hatte man tatsächlich Pech gehabt.



Zitat (von $amu20):
Mir sagt es das Gegenteil, dass ich ein ehrlicher Mensch bin und noch nie jemand Probleme mit mir bzw meinen 'gebrauchten' Artikeln hatte.

Ein ********* in 20 Jahren ... da träumt so mancher von dieser Quote ...

Man sollte mit einer Erhöhung rechnen, denn es gibt immer wieder Käufer die das abziehen, eben weil die Mehrzahl der Käufer da noch zu arglos agieren.


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#15
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein ********* in 20 Jahren ... da träumt so mancher von dieser Quote ...
Man sollte mit einer Erhöhung rechnen, denn es gibt immer wieder Käufer die das abziehen, eben weil die Mehrzahl der Käufer da noch zu arglos agieren.

Versteht das jemand von euch?
Ich nur "Bahnhof" / was solln die *** sagen?

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#17
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Okee danke erstmal, man lernt ja bekanntlich aus Erfahrungen.
Aber: wie geht's weiter?
Annahmeverzug = wie annehmen wenn der Gegenstand nicht geschickt wird?
Wie lt. Urteil zahlen wenn keine weiteren Zlg. Informationen vorliegen?

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
wie annehmen wenn der Gegenstand nicht geschickt wird?

Vermutlich muss er den Gegenstand nicht vor er Zahlung senden, das findet sich öfter in Urteilen.



Zitat (von $amu20):
Wie lt. Urteil zahlen wenn keine weiteren Zlg. Informationen vorliegen?

Der Anwalt des Gegners hat nie eine Bankverbindung in seinen Schreben benannt?
Dann anfragen.


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#19
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich muss er den Gegenstand nicht vor er Zahlung senden, das findet sich öfter in Urteilen.

Davon sehe ich nichts! Nur den 'Annahmeverzug' - heißt für mich ich muss den Gerichtsgegenstand zuerst annehmen!
Selbst wenn es anders wäre > keine Daten!

Und warum sollte ich nachfragen müssen? :augenroll: Die haben sicher auch eine Abschrift bekommen :???:

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#20
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hy, nochmal hierzu nachgehakt
Die Definition von "nebst" ist wohl sehr weitläufig. Ich lese es bedeutet *inklusive* (u.ä) aber bei Gericht heißt es "zuzüglich" :bang:
Verstehe einer das Rechtssystem.
Jetzt legt auch noch der Ankläger die Gerichtskosten fest - nicht das Gericht??? :schock:
Versteh die welt nicht mehr :sad:

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Und warum sollte ich nachfragen müssen?

Ein "müssen" gibt es nicht, aber es wäre sinnvoller seine Pflichten als Verlierer zu erfüllen.
Man kann auch warten bist der Gewinner tätig wird, das wird dann halt noch etwas teurer und wohl auch unangenehmer, weil es dann im Rahmen der Vollstreckung erfolgt.



Zitat (von $amu20):
Jetzt legt auch noch der Ankläger die Gerichtskosten fest - nicht das Gericht???

Nö, wei kommt man denn darauf?
Das hat der Gesetzgeber schon lange zuvor getan.


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#22
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, wei kommt man denn darauf?
weil ich mit dem Gericht telefoniert hab u die Dame mir sagte, dass das jetzt vom Ankläger veranschlagt u beantragt wird

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
weil ich mit dem Gericht telefoniert hab u die Dame mir sagte, dass das jetzt vom Ankläger veranschlagt u beantragt wird

Das bedeutet nur das er es berechnen muss, das Gericht weis ja nicht was er alles an Vorschüssen z.B. vom Kläger bekommen hat.


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#24
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bedeutet nur das er es berechnen muss, das Gericht weis ja nicht was er alles an Vorschüssen z.B. vom Kläger bekommen hat.
Genau! ER berechnet~

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#26
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das hat der Gesetzgeber schon lange zuvor getan.
wenn sie das so genau wissen können sie mir sicher auch sagen wie hoch solche gerichtskosten sind? Womit muss ich rechnen?
Zitat:
Wer sonst?
Gerichtskosten bedeutet für mich das Gericht.

-- Editiert von $amu20 am 10.03.2022 16:26

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#27
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Eventeull mal Deutsch verstehen lernen?
ich Laie und unbescholtener Bürger Dtls. ich dich nix verstehen...
Also solche Kommentare kann man sich verkneifen! Es ist nicht jeder Normalverbraucher so "megaschlau" wie ihr hier!

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
wenn sie das so genau wissen können sie mir sicher auch sagen wie hoch solche gerichtskosten sind?

Wie hoch ist denn der Streitwert?


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#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
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Junior-Partner
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Sind wohl keine Wunschantworten gekommen ...

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