EBay-Rechnung überwiesen, jetzt kommt EBAy-Anwalt

21. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
JayDee21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay-Rechnung überwiesen, jetzt kommt EBAy-Anwalt

Hallo zusammen!

Ich habe im Januar eine Rechnung von ca. 24 EUR von EBAy erhalten. Kurz darauf habe ich das Geld Online mit meinem Banking-Programm "Star-Money" überwiesen. Die Überweisung wurde vom Bank-Server angenommen (Ausdruck dieser Bestätigung liegt vor). Leider kam das Geld nie bei EBay an - ausserdem habe ich -leider erst jetzt- festgestellt, dass das Geld nie abgebucht wurde.
Ich vermutete einen Fehler bei EBay.
Ich habe Ebay mehrfach per Mail mitgeteilt, dass ich das Geld bereits überwiesen hatte und um Klärung gebeten.
Alles, was ich an Rückmeldung bekam waren Standard-Antworten mit dem Hinweis, dass es aufgrund von Fehlern im Abrechnungssystem zu Verzögerungen kommen könne.
Daraufhin wartete ich erst mal ab. Nach einer Zahlungserinnerung per Mail (ist diese Überhaubt Rechtsgültig??) versuchte ich es noch einmal mit einer längeren Mail, in der ich den bisherigen Mailverkehr als Anhang beifügte. (Mittlerweile Anfang März)
In der 3. März-Woche erhielt ich dann eine Mitteilung, dass der Betrag nicht angekommen sei. Da ich in der Zeit im Urlaub war und ich nur den Belegausdruck meiner Überweisung zur Hand hatte, beschloss ich, mich nach dem Urlaub mal mit meiner Bank zu sprechen.
Mittlerweile habe ich Post vom Rechtsanwalt bekommen (auch Standard-Schreiben), dass ich die Gebühr zuzuglich Anwaltspauschale, Bearbeitungspausch. und Zinsen (insg. 35 EUR) auf deren Konto überweisen solle.
Nachdem ich denen meinen Online-Überweisungsbeleg und den EBay-Mail-Verkehr per FAx geschickt hatte, kam von denen wieder nur ein Standard-Schreiben, dass ich zwar versucht hätte zu Zahlen, aber ich trotzdem die EBay-Gebühr (zahle ich gerne) aber auch die Zusatzkosten (35 EUR) zahlen müsse.
Ich ging aber die ganze Zeit davon aus, dass es sich um einen Fehler im EBay-System handeln müsse (dies hat EBay mir ja auch mehrfach in Mails mitgeteilt, dass dies sein könne).

Muß ich nun den kompletten Betrag zahlen oder nur die reinen EBay-Gebühren (habe mittlerweile wieder eine Zahlungserinnerung per Mail über diesen Betrag erhalten) oder muß ich alles Zahlen? - Werde morgen noch mit meiner Bank sprechen und im Zweifel einen Anwalt einschalten!

DAnke schonmal für "Sachdienliche Hinweise" ;-))

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.11.2012 23:24:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hier greift die regel geldschulden sind holschulden. ich hatte ebenfalls diesen hamburger anwalt auf dem hals. dem habe ich das belegsschriftstück ubersandt und ca. 50 euro kostenerstattung für dei recherche meinerseits berechnet. die wurden - logisch- nicht gezahlt aber ebay hat mich wieder freigeschalten. jetzt bin ich zum lastschriftverfahren angemeldet und das klappt.

Gruß André-Wiesflecker

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#2
 Von 
Petra P.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
:) kleiner witziger Tip: hat einer von Euch mal an ebay den Satz geschrieben: "Ist ebay eigentlich bescheuert?"Als Antwort kommt garantiert:"Liebes Mitglied, zur Lösung ihres Problems bedarf es einiger Zeit,.....bla, bla, bla";)

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