EBay Rufschädigung durch negative Bewertung?

30. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Denny2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Rufschädigung durch negative Bewertung?

Hallo angenommen,

jemand kauft bei EBay ein Spiel von einem nicht privaten Käufer In der Artikelbeschreibung steht nur dazu läuft auf PC/MAC. Das Spiel wird ausgepackt und es läuft nicht.

Auf Anfrage wird das Spiel zurückgeschickt mit der Frage nach Ersatz oder Geldrückgabe.

Die Antwort ist das Spiel geht nur auf WIN95/98. Rückgabe nicht mehr möglich da Folie geöffnet. Nun schreibt der Käufer er fühlt sich verarscht und die jeweilige Firma kann Geld+Spiel halt behalten. Zusätzlich setzt er einen negativen Eintrag:

Artikelbeschreibung ungenau. Geld ist fort. NIE WIEDER.

Daraufhin bekommt der Käufer eine Mail wegen Anzeige Rufschädigung mit dem Hinweis das sie so etwas schon sehr oft gemacht haben und auch mit einer Rechtschutzversicherung da keine Chance auf Erfolg für den Käufer da wäre. Der Käufer soll sofort den negativen Eintrag zurückziehen.

Wer hat Recht?




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 176x hilfreich)

Der Käufer hat hier seine Meinung geäussert, mehr nicht.

Sie haben weder beleidigt noch sonst was.

Ich würde nicht zurückziehen.

Gruss
Susi

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#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Denny2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

>>Die haben dir eine Mail geschickt, dass sie dich wg. Rufschädigung anzeigen wollen? Richtig?<<

Ich habe zwar extra nicht aus der "Ich" Perspektive geschrieben aber ich bejae das einfach mal ;)

Der Streitwert des Spieles liegt übrigens bei 17EUR die nicht erstattet werden wollen. -.-

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

das sie so etwas schon sehr oft gemacht haben und auch mit einer Rechtschutzversicherung da keine Chance auf Erfolg für den Käufer da wäre.

Bla,bla,bla...
Es wird einfach auf den Putz geklopft um einzuschüchtern.Leider wirkt das oft.

Rückgabe nicht mehr möglich da Folie geöffnet.

Das ist keinesfalls sicher!
Verrätst du uns den ebay-Namen des Verkäufers?


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Vielleicht solltest du die wegen Betrug anzeigen, da sie die Kohle und die Ware einfach behalten haben. Für mich liegt hier ein Fehler des VK vor. WIN 95& 98 sind sehr alte Betriebssysteme, die weniger noch nutzen.

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#6
 Von 
Denny2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

>>Verrätst du uns den ebay-Namen des Verkäufers?<<

Na nicht das ich durch Zufall die nächste Anzeigedrohung zwecks Verleumdung bekomme *gg* :angel:

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#7
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 30x hilfreich)

.... aber zum Glück ist es wie schon so oft nur "angenommen" und nicht echt...

Aber dafür, dass die Geschichte ausgedacht ist, ist sie sehr gut.

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#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Korrektur:

die weniger noch nutzen.

die immer weniger Leute nutzen...

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#9
 Von 
Denny2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie würdet ihr folgende Argumente zum Thema beurteilen:

"eine negative Bewertung ist IMMER eine Rufschädigung."

"bei Ebay wird die Leistung des Versenders und nicht das Produkt selbst bewertet"

Danke!
Beitrag bearbeiten/löschen

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#10
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Es kann natürlich rufschädigend sein, aber solange es die Wahrheit ist, kann man nix machen.

Beispiel: Die Firma Beispiel AG verkauft viele Waren bei ebay und liefert 'ab und zu' nicht. In den Bewertungen würde es so aussehen:

Liefert die Ware nicht, VORSICHT!

Keine Ware, Geld futsch, nie wieder

Habe die Firma wegen Betruges angezeigt

Ich werde nie wieder hier kaufen, weil keine Ware erhalten

usw.

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#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

*Bist Du eigentlich schon mal wg. irreführender Scharlatanerie und anmaßender Vortäuschung von Beantwortungskompetenz angezeigt worden?*

Ja, die Akten sind voll :grins: Aber mich stört es nicht :grins:

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#13
 Von 
Denny2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo der Käufer hat durch Nachforschungen im Internet herausgefunden das auf einer Spieletestseite unter einer genauen Angabe des Testsystems das gekaufte Spiel auch unter Windows XP lief. Dies bestätigte seinen Verdacht zum Verkäufer das die CD defekt war. Der Verkäufer verneinte dies und sagt die CD lief auf seinen Windows98 Rechner perfekt.

Da der Käufer seine CD eingeschickt hat und das nun selber probieren möchte fordert er nun vom Verkäufer sein gekauftes Eigentum zurück und versichert das wenn die CD unter Win98 geht er seien Bewertung zurücknimmt.

Der Verkäufer antwortet nicht mehr.

Was nun?

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#14
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

unter Win98 geht er seien Bewertung zurücknimmt.

Du meinst XP,oder wäre der Käufer jetzt auch mit Win98 zufrieden?
Rücknahme geht nur einvernehmlich,Text bleibt aber stehen(wie gesagt)

Der Verkäufer antwortet nicht mehr.
Was nun?


Nichts,abwarten.Er will ja was von dir und eine Rücksendung kann ein paar Tage dauern.




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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#15
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

als geschädigter Käufer nicht einschüchtern lassen. Selbst die Öffnung der Umhüllung oder das Lösen eines Gütesiegels ist nicht relevant, wenn die Ware erst danach geprüft werden kann.

Es gibt in *D* kein Gesetz, welches eine wahre Aussage (auch abschreckend) unter Strafe stellt.

Also *breite* Brust und gegen.
Viel Erfolg und gutes Gelingen. Solche *Futzi's* müssen 'aus.gerottet' werden.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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