Hallo angenommen,
jemand kauft bei EBay ein Spiel von einem nicht privaten Käufer In der Artikelbeschreibung steht nur dazu läuft auf PC/MAC. Das Spiel wird ausgepackt und es läuft nicht.
Auf Anfrage wird das Spiel zurückgeschickt mit der Frage nach Ersatz oder Geldrückgabe.
Die Antwort ist das Spiel geht nur auf WIN95/98. Rückgabe nicht mehr möglich da Folie geöffnet. Nun schreibt der Käufer er fühlt sich verarscht und die jeweilige Firma kann Geld+Spiel halt behalten. Zusätzlich setzt er einen negativen Eintrag:
Artikelbeschreibung ungenau. Geld ist fort. NIE WIEDER.
Daraufhin bekommt der Käufer eine Mail wegen Anzeige Rufschädigung mit dem Hinweis das sie so etwas schon sehr oft gemacht haben und auch mit einer Rechtschutzversicherung da keine Chance auf Erfolg für den Käufer da wäre. Der Käufer soll sofort den negativen Eintrag zurückziehen.
Wer hat Recht?
EBay Rufschädigung durch negative Bewertung?
Der Käufer hat hier seine Meinung geäussert, mehr nicht.
Sie haben weder beleidigt noch sonst was.
Ich würde nicht zurückziehen.
Gruss
Susi
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
>>Die haben dir eine Mail geschickt, dass sie dich wg. Rufschädigung anzeigen wollen? Richtig?<<
Ich habe zwar extra nicht aus der "Ich" Perspektive geschrieben aber ich bejae das einfach mal
Der Streitwert des Spieles liegt übrigens bei 17EUR die nicht erstattet werden wollen. -.-
das sie so etwas schon sehr oft gemacht haben und auch mit einer Rechtschutzversicherung da keine Chance auf Erfolg für den Käufer da wäre.
Bla,bla,bla...
Es wird einfach auf den Putz geklopft um einzuschüchtern.Leider wirkt das oft.
Rückgabe nicht mehr möglich da Folie geöffnet.
Das ist keinesfalls sicher!
Verrätst du uns den ebay-Namen des Verkäufers?
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Vielleicht solltest du die wegen Betrug anzeigen, da sie die Kohle und die Ware einfach behalten haben. Für mich liegt hier ein Fehler des VK vor. WIN 95& 98 sind sehr alte Betriebssysteme, die weniger noch nutzen.
>>Verrätst du uns den ebay-Namen des Verkäufers?<<
Na nicht das ich durch Zufall die nächste Anzeigedrohung zwecks Verleumdung bekomme *gg* :angel:
.... aber zum Glück ist es wie schon so oft nur "angenommen" und nicht echt...
Aber dafür, dass die Geschichte ausgedacht ist, ist sie sehr gut.
Korrektur:
die weniger noch nutzen.
die immer weniger Leute nutzen...
Wie würdet ihr folgende Argumente zum Thema beurteilen:
"eine negative Bewertung ist IMMER eine Rufschädigung."
"bei Ebay wird die Leistung des Versenders und nicht das Produkt selbst bewertet"
Danke!
Beitrag bearbeiten/löschen
Es kann natürlich rufschädigend sein, aber solange es die Wahrheit ist, kann man nix machen.
Beispiel: Die Firma Beispiel AG verkauft viele Waren bei ebay und liefert 'ab und zu' nicht. In den Bewertungen würde es so aussehen:
Liefert die Ware nicht, VORSICHT!
Keine Ware, Geld futsch, nie wieder
Habe die Firma wegen Betruges angezeigt
Ich werde nie wieder hier kaufen, weil keine Ware erhalten
usw.
*Bist Du eigentlich schon mal wg. irreführender Scharlatanerie und anmaßender Vortäuschung von Beantwortungskompetenz angezeigt worden?*
Ja, die Akten sind voll
Aber mich stört es nicht
Hallo der Käufer hat durch Nachforschungen im Internet herausgefunden das auf einer Spieletestseite unter einer genauen Angabe des Testsystems das gekaufte Spiel auch unter Windows XP lief. Dies bestätigte seinen Verdacht zum Verkäufer das die CD defekt war. Der Verkäufer verneinte dies und sagt die CD lief auf seinen Windows98 Rechner perfekt.
Da der Käufer seine CD eingeschickt hat und das nun selber probieren möchte fordert er nun vom Verkäufer sein gekauftes Eigentum zurück und versichert das wenn die CD unter Win98 geht er seien Bewertung zurücknimmt.
Der Verkäufer antwortet nicht mehr.
Was nun?
unter Win98 geht er seien Bewertung zurücknimmt.
Du meinst XP,oder wäre der Käufer jetzt auch mit Win98 zufrieden?
Rücknahme geht nur einvernehmlich,Text bleibt aber stehen(wie gesagt)
Der Verkäufer antwortet nicht mehr.
Was nun?
Nichts,abwarten.Er will ja was von dir und eine Rücksendung kann ein paar Tage dauern.
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Hallo,
als geschädigter Käufer nicht einschüchtern lassen. Selbst die Öffnung der Umhüllung oder das Lösen eines Gütesiegels ist nicht relevant, wenn die Ware erst danach geprüft werden kann.
Es gibt in *D* kein Gesetz, welches eine wahre Aussage (auch abschreckend) unter Strafe stellt.
Also *breite* Brust und gegen.
Viel Erfolg und gutes Gelingen. Solche *Futzi's* müssen 'aus.gerottet' werden.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
31 Antworten
-
33 Antworten
-
4 Antworten
-
22 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten