Hallo,
vor kurzem habe ich über ebay einen Damenmantel verkauft. Nun behauptete die Käuferin, es sei ein Herrenmantel, welches aber nicht stimmt. Nach einigem hin und her per email, habe ich mich an ebay gewendet.
Ebay hat mir Recht gegeben. Es läge beiderseits kein Verschulden vor, jedoch brauche ich den Mantel nicht zurückzunehmen, also der Käuferin den Kaufpreis auch nicht zu erstatten. Ebay antwortete mir, ich brauche keine weiteren Schritte zu unternehmen. Soweit, sogut. Nun 2 Wochen später hat die Käuferin den Mantel aber trotzdem zurückgeschickt und eine Nachbarin hat das Paket für mich angenommen. Nun ich hätte die Annahme des Paketes verweigert, aber nun liegt das Paket bei mir ungeöffnet und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Weiß jemand eine Antwort darauf. Kann ich evtl. auch noch zur Deutschen Post und im Nachhinein die Annahme verweigern, weil ich es ja nicht angenommen habe oder weiß jemand wie ich mich nun verhalten soll.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
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EU Recht Verkauf über ebay
14. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2011 | 10:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
EU Recht Verkauf über ebay
Problem bei eBay und Co?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. November 2011 | 12:42
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Bei unverlangten Sendungen können Sie beliebig darüber verfügen.
Hier würde ich ihn aber als Beweismittel einlagern.
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#3
Antwort vom 14. November 2011 | 13:05
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Bei unverlangten Sendungen können Sie beliebig darüber verfügen. <hr size=1 noshade>
Das ist hier keine "unverlangte" Sendung i.S. § 241a BGB . Der hat eng umrissene Voraussetzungen.
quote:<hr size=1 noshade>Hier würde ich ihn aber als Beweismittel einlagern.
<hr size=1 noshade>
Ja, unbedingt. Aus Sicht der K hat die einen Sachmangel geltend gemacht.
Der besteht wohl nicht, d.h. sie müsste die Kosten der Rücksendung ihres Eigentums übernehmen. Dazu könnte man sie mit Fristsetzung auffordern.
Bis zur Verjährung 2015 könnte da was nachkommen.
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#4
Antwort vom 14. November 2011 | 13:13
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Ebay hat mir Recht gegeben.
Das hat ja per se erst mal keine Präjudiz für gar nichts.
quote:
Kann ich evtl. auch noch zur Deutschen Post und im Nachhinein die Annahme verweigern
Nein, das ist aber rechtlich gesehen auch nicht notwendig.
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