Ebay, Rammstein-DVDs, Unterlassungserklärung und Abmahnung

26. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
sheeeva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay, Rammstein-DVDs, Unterlassungserklärung und Abmahnung

Hallo,

ich bin 38 Jahre alt, weiblich und seit ca. 2 Monaten bei Ebay. Meine Aktivitäten bestanden bisher darin, ca. 40 Spielfilm-DVDs zu erwerben und 3 DVDs, die mir nicht gefallen haben, über Ebay wieder zuverkaufen.

Im Februar habe ich über Ebay bei einem Powerseller in Frankreich (1197 Bewertungspunkte) 2 Rammstein-DVDs gekauft. Die Qualität hat mir nicht gefallen und so habe ich beide DVDs bei Ebay wieder zum Verkaufen reingesetzt. Die DVDs (Rammstein-Bizarre) sind hochwertig gemachte Digipacks und sehen von der Aufmachung aus, wie andere komerzielle DVDs auch.

Heute bekam ich eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei in München, die die Universal Music GmbH vertritt. Der Vorwurf, illegales Handeltreiben mit geschützten Ton- oder Bildträgern.

U. a. schreibt die Kanzlei, dass es vollkommen unerheblich sei, ob ich der Rechtswidrigkeit meines Verhaltens bewusst gewesen sei...und "Ausweislich der eindeutigen Verkaufsregeln von Ebay, hätte mir auch bewusst sein müssen, dass mein Handeln verboten sei."

Der Streitwert ist 25.000 Euro und die Anwaltsgebühren belaufen sich auf 1.057,69 Euro.

Eine Unterlassungserklärung muss bis zum 1.04.05 abgegeben werden.

Ich habe bereits im Internet ein bischen recherchiert und habe ein paar Fragen:

1) Die Kanzlei hat mir auf zwei DIN A4 - Seiten einen Auszug aus den Verkaufsregeln von Ebay als Anlage beigefügt. Ich habe diese -zugegebenerweise- erst heute zum ersten Mal durchgelesen und kann keinen Verstoss dagegen erkennen. Die über Ebay bei einem professionellen Händler gekauften DVDs sind auch nicht ansatzsweise als Raubkopien o.ä. zu erkennen.
Wie soll ich als Privatmensch und Ebay-Neuling erkennen können, dass bei Ebay über einen Händler erworbene DVDs und deren Wiederverkauf über Ebay illegal sein könnten?

2) Manche Ratschläge im Internet bezüglich der Anwaltskosten und der Unterlassungserklärung sagen folgendes: Unterlassungserklärung mit entsprechenden Vorbehalten unterschreiben und Anwaltskosten erstmal nicht bezahlen. Andere sind der Auffassung, man solle über die Höhe der Anwaltskosten mit den Anwälten verhandeln.

Ich fühle mich als Privatperson hier überfordert. Ich kann doch nicht bei jedem Buch oder DVD prüfen, ob diese auch legal in Deutschland oder der EU verkauft werden können, wenn der Verkaufsartikel so professionell aussieht, als käme er frisch vom Verlag.
Auch wenn die entsprechenden Gesetze dies möglicherweise bejahen sollten, heisst das ja noch lange nicht, dass diese Gesetze von der Rechtssprechung nicht wieder gekippt oder modifiziert werden könnten.

Welche Aussichten habe ich:
a) die Anwaltskosten nicht zu bezahlen und mich auf einen Rechtstreit einzulassen?
b) nur einen Teil der Anwaltskosten unter Vorbehalt zu überweisen und über die restliche Summe mich verklagen zu lassen?

Die Anwaltskanzlei behält sich ausdrücklich "die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden" vor. Dies soll wohl ein weiterer Einschüchterungsversuch sein.
Macht es Sinn, Selbstanzeige zu erstatten um auf diese Weise herauszufinden, ob ich mich tatsächlich strafbar gemacht habe?
(Würde das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft dies verneinen, müssten doch auch die Anwaltsgebühren hinfällig sein..oder sehe ich das zu blauäugig?)

Ich bin wahrscheinlich eine von tausenden "Frischlingen", die monatlich "Neukunde" bei Ebay werden. Ich bin mir keines Verstosses bewusst, zumal ich mich erst seit einigen Monaten für ausgefallene Filme interessiere und diese über Ebay, weil sie da etwas günstiger zu haben sind, eingekauft habe.

Ich wusste bis heute nicht einmal, dass illegale DVDs in professioneller Qualität hergestellt werden. Wenn ich bei Ebay immer wieder solche illegalen Tonträger kaufen kann, ohne dass dies für den Käufer erkennbar ist, trägt dann nicht Ebay die Schuld. Wenn ich in einem Ladengeschäft Hehlerware verkaufen würde, hätte ich wenig Chancen, mich da herauszureden. Ebay weiss, dass viele Produkte auf ihrer Plattform illegal angeboten werden und akzeptiert dies täglich, obwohl es doch technisch ein leichtes wäre, Wörter wie Rammstein in Verbindung mit Bizarre im Vorfeld sperren zu lassen.

Gibt es eine Möglichkeit Ebay auf den Ersatz der Anwaltskosten zu verklagen, zumal ich beim besten Willen keinen Verstoss gegen die Verkaufsregeln von Ebay erkennen kann.

Müssen wir, die Verbraucher, uns von den Konzernen ständig und widerspruchslos ausnehmen lassen. Sowohl Ebay, als auch Universal sind amerikanische Multies, die ihre Geschäftsinteressen in Deutschland mit dem Vorschlaghammer verteidigen. Was kann ich tun, was können wir alle tun, damit es morgen nicht den nächsten trifft?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo.

Sie sind nicht die erste die deswegen abgemahnt wurde.
Müssten die Anwälte Waldorf & Partner sein.
Wurde schon diverse male diskutiert:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=14236

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37170



http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5572

Und in Ebayforen wurde sogar diese Rammstein DVD diskutiert.

http://answercenter.ebay.de/thread.jsp?forum=7001&thread=700005197


-----------------
"Gruß
Campa"

-- Editiert von campagnolo am 26.03.2005 21:52:16

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
desaster
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Beiträge kenne ich schon alle...nur sind es fruchtlose Diskussionen. Alle scheinen es hinzunehmen, dass sie durch die Abmahnungen und die damit verbundenen hohen Anwaltskosten ausgenommen werden.

Es gibt keinen Protest.
Es scheint sich niemand zu wehren.
Alle haben Angst vor weiteren Kosten und ziehen den "Schwanz" ein.
Es wird hier immer nur diskutiert, doch wie die Fälle ausgegangen sind, erfahre ich nie. Gibt es keine engagierten Anwälte, die so einen Fall einmal durchfechten wollen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Gibt es keine engagierten Anwälte, die so einen Fall einmal durchfechten wollen?"

Wird es sicher geben, die Frage ist, ob Sie auch die Kosten tragen wollen, oder denken Sie es gibt heutzutage noch jemanden der für "lau" arbeitet?

Im übrigen gabs in einer der letzten Ausgaben von "Planetopia" ( oder Akte sowieso) ein Gespräch mit der Kanzlei und danach hat auch ein "Rechtsexperte" etwas dazu gesagt.
Die sind nun mal im Recht, auch wenn die Methoden zweifelhaft sind.

Leider hat es den Anschein, das man in einigen Jahren, ohne Jurastudium, wohl kaum noch etwas bei eBay verkaufen kann.


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn es denn mit einem Jurastudium getan wäre!
Aber es wird ja (wie in diesem Beispiel) vom Laien eine differenzierte Kenntniss darüber "erwartet",welche Datenträger legal sind und welche nicht!
Dieser Zustand ist eine Zumutung und völlig unakzeptabel!
Dies ist im Grunde eine Sache für den Verbraucherschutz (incl.entsprechender Gesetzesänderung),schließlich kümmern die sich ja auch sonst um jeden Mist!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 28.03.2005 11:29:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Zumindest müßte er die Kosten von dem Verkäufer der DVD´s einklagen können.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
onsen-neko
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hast du schon mal deinen verkaufer(vorbesitzer) gefragt - was sagt er denn dazu?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.977 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen