Ebay, falscher Kontotyp

10. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Takkyu
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay, falscher Kontotyp

Hallo zusammen,
bei Ebay muss man sich ja seit Febuar oder Maerz 2006 sein Kontotyp, als gewerblich oder privat definieren. Obwohl ich ein Gewerbe als Nebentätigkeit angemeldet habe, habe mich als Privater Verkäufer angemeldet, da die Einstellungsgebühren günster waren, ich nicht sehr viel verkaufe (ca. 400 Bewertungen in 5 Jahren) und es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt (monatlicher Umsatz unter 300 Euro).
Jetzt habe ich von kurzem eine Abnahnung von einem Anwalt bekommen, da ein anderes Ebay-Mietglied mir einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß vorwirft, weil ich mein Benutzerkonto nicht als Gewerblich gekennzeichnet habe und dadurch den Vorteil habe, kein Widerrufts- und Rückgaberecht für meine Ware einräumen muss. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in meinen Auktionen gewiss das Rückgaberecht einräume.
Jetzt soll ich die Anwaltskosten von ca. 180 Euro und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Strafe von 500 Euro zahlen.
Muss ich mir jetzt sorgen machen oder ist es nur ein Bluff?
MFG
Takkyu

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
neuling-help
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 4x hilfreich)

Sry da kann ich auch nciht helfen würde mcih aba interessieren was da rauskommt!!!

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ja,ich würde mir schon mal Sorgen machen.
Aber 180 Euro ist doch recht preiswert,wenn man bedenkt was andere schon zahlen durften...

Meines Wissens gibt es *ein bisschen gewerblich* nicht!
Ob allerdings die Abmahnung gerechtfertigt ist,wenn es nur um die Kennzeichnung des Kontos geht(und sonst nichts),vermag wohl nur ein Experte einzuschätzen...

http://www.internetrecht-rostock.de/Abmahnung_und_Wettbewerbsrecht.htm



-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich muss aber dazu sagen, dass ich in meinen Auktionen gewiss das Rückgaberecht einräume.

... und auch Gewährleistung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Takkyu
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Gewährleistung?
Bei Ebay gibt es eine Option, dass der Käufer den Artikel zurück geben kann. Diese Option habe ich gewährleistet. Muss man auf alle Waren eine Gewährleistung geben, selbst wenn man z.B. Toilettenpapier verkaufen sollte?
Gruß
takkyu

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#5
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich bin kein Anwalt. Aber das erste gefühl was ich hatte, als ich den artikel las, war dass es sich um das gleiche thema hndeln könnte wie Irregeleiteter Abmahnanwalt?
Lies dir das ganze doch mal durch und nimm ggf. Kontakt mit den Betroffenen auf.
Ansonsten, empfehle ich den Weg zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe handelst Du gewerblich bei ebay und hast Dich aus "Kostengründen" als privater angemeldet.

Aus meinem Empfinden heraus würde ich sagen, daß Du zurecht abgemahnt wurdest, da es bei einer selbständigen Tätigkeit irrelevant ist wie hoch Dein monatlicher Umsatz ist. Relevant ist hier nur die Nachhaltigkeit mit der Du den Handel betreibst.

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