Ebay, verkaufter Artikel angeblich defekt. Hilfe

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
robby1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay, verkaufter Artikel angeblich defekt. Hilfe

hallo, liebe forumnutzer,

habe einen ca. 5 monate alten gitarrenverstärker verkauft (ebay). hab den amp vor dem versand getestet und dieser war technisch 100% in ordnung. nach 2 tagen meldet sich der käufer und behauptet gerät wäre defekt was ich mir absolut nicht vorstellen kann. nun kommt das eigentliche problem: der käufer hat das gerät angeblich in irgend eine werkstatt gebracht und möchte von mir die reparaturkosten von ca. 100 bis 150€ erstattet haben. woher weiß ich dass das gerät tatsächlich defekt war bzw. die rechnung nicht getürkt ist. für eure hilfe wäre ich sehr dankbar gruß robert.

-----------------
""

-- Editiert robby1970 am 12.12.2012 22:21

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal ein wenig die Suche nutzen hätte auch nicht geschadet, so ein Thema gibts fasst jeden Tag!

Dein K muss dir beeweisen, dass der chden schon vor Versand bestand und du davon gewusst hast, kann er das nicht, sein Pech...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
robby1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

der artikel ist sogar noch in der garantiezeit. nun beschwert sich K, da ich die restgarantie im angebot nicht erwähnt habe. er hätte doch gleich bei mir reklamieren können und nicht gleich irgen eine werkstatt aufsuchen. oder sehe ich das falsch.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Ich an Ihrer Stelle würde mich entspannt zurücklehnen.

M.W. muss sich der Käufer bei Ihnen melden und IHNEN die Möglichkeit geben einen Mangel beheben zu können. Denn vllt hätten Sie den Mangel ja selbst beheben können oder in einer anderen Werkstatt zu geringerem Preis reparieren können.

Ich denke nicht, dass er Sie vor vollendete Tatsachen stellen kann. Wenn es außerdem um die Frage geht, ob der Fehler bereits bei Übergabe bestand, dann hat der Käufer nun auch Beweis-Probleme, insofern der Mangel ja bereits behoben wurde.

Was war denn laut Angaben des Käufers defekt, was wurde repariert?

-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 13.12.2012 07:59

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
robby1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, vielen dank für die schnelle antwort. laut vk kurzschluss beim einschalten. kann wohl mal passieren, kanns mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. gruß.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen