Ebay Abbruch des Kaufs nach Auktionsende

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Ebay Abbruch des Kaufs nach Auktionsende

Hallo zusammen,

ich habe bei Ebay einige Artikel erfolgreich verkaufen können. Auch gestern wurden 3 Artikel verkauft.

Nach Auktionsende meldete sich der Käufer bei mir und fragte, ob er 2 Fanboxen von den Kellys gekauft hat. Dies habe ich verneint und ihm mitgeteilt dass er die BildPlusEdition mit 4 CDs gekauft hat für 29,13 EUR und die Fanbox mit mit der BildPlusEdition für 20,50 EUR.

Er bat dann, da er die Fanbox nicht haben wollte um Abbruch des Kaufs für 20,50 EUR. Dies habe ich dann auch getan. Die andere Auktion sollte ich dann ebenfalls auf seinen Wunsch abbrechen und er wollte mir die CDs, die er für 29,13 EUR ersteigert hat, für 25 EUR inklusive Versand mir abkaufen.

Habe dem Käufer mitgeteilt, dass ich mich nicht auf dieses Angebot nicht einlasse.

Obwohl er von mir den Abruch des Kaufs der Fanbox und der BildPlusEdition verlangt hat, weil er die Fanbox nicht haben wollte, will er jetzt, wo er dem Abbruch zugestimmt hat, die Fanbox und die BildPlusEdition für 20,50 EUR kaufen. Dieses Paket ist aber deutlich mehr wert als 20,50 EUR.

Er behauptet jetzt, dass er nie was vom Abbruch der beiden Käufe geschrieben hat. Die Nachrichten, die er mir hinsichtlich der Abbrüche und des Kaufangebots für 25 EUR habe ich ihm dann geschickt, seitdem keine Nachricht mehr.

Der Käufer hat bei beiden Auktionen, die er gewonnen hat, ausdrücklich um Abbruch gebetet. Bin ich jetzt verpflichtet ihm den einen Artikel, auf den er 29,13 EUR geboten hat, für 25 EUR zu verkaufen? Bin ich verpflichtet ihm den Artikel, den er nicht haben will, der die Fanbox und BildPlusEdition beinhaltet für 20,50 EUR zu verkaufen?

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31889 Beiträge, 5621x hilfreich)
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#2
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Ebay Kleinanzeigen Aktion hat nichts mit den Aktionen auf Ebay zu tun.

Bei EBay Kleinanzeigen ging es um ein Fanpaket von Angelo Kelly, die Sache ist erledigt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Er behauptet jetzt, dass er nie was vom Abbruch der beiden Käufe geschrieben hat.

Kommt auf den Wortlaut der Nachrichten an, insbesondere beim "BildPlusEdition mit 4 CDs".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Der Käufer hat mich allen Ernstes gefragt, auf was er geboten hat. Habe es ihm genau erklärt, auf was er geboten hat.

Hier die Nachrichten des Käufers:

Hallo, ich habe nur Interesse an den CDs, nicht an der Fanbox. Bitte Abbruch des Kaufs für 20,50 EUR. Sein bindendes Gebot war 20,50 EUR für die Fanbox und die BildPlusEdition.

Bitte brechen Sie den Kauf für 29,13 EUR ab. Ich kaufe sie für 25 EUR inklusive Versand. Sein bindendes Gebot war 29,13 EUR für die BildPlusEdition Live at Loreley von 1995 und 2018 4 CDs.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Bitte brechen Sie den Kauf für 29,13 EUR ab. Ich kaufe sie für 25 EUR inklusive Versand.

Wenn man den Kauf dann abgebrochen hat, hat man dem Vorschlag des Käufers angenommen.
Also Abbruch für 29,13 und verkauf für 25.


Man könnte auch argumentieren, das der eine Teil der Abbruch war. Der andere Teil der davon losgelöste Teil das neue Angebot, für 25 EUR zu kaufen.
Dafür sehe ich aber weniger Chancen.



Den anderen Artikel hat man auf seine Bitte hin kulanterweise abgebrochen, da hat er keinen Anspruch mehr drauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe dem Käufer mitgeteilt, dass ich die CDs nicht für 25 EUR verkaufe, sondern zu dem Preis zu dem er den Artikel ersteigert hat.
Der Verkäufer hat nach dem Auktionsende den Abbruch der ersteigerten Artikel verlangt.

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#7
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe gerade vom Käufer folgende Nachricht bekommen:

Ich wollte, dass sie mir für die 20,50 € nur die cds schicken, die dvds können sie dann behalten. Klingt doch fair. oder soll ich beide aktionen kaufen. dann schicken sie mir die cds und nochmal die cds und die fanbox für 51 €. ich habe kein problem damit, aber ich wollte nett sein und drauf verzichten.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Der Kaufabbruch war sein Wunsch auf beide gewonnenen Auktionen, nach dem Auktionsende wollte er statt 29,13 EUR nur noch 25,00 EUR zahlen für die 4 Cds, was ich aber verneint habe.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Käufer hat mich allen Ernstes gefragt, auf was er geboten hat. Habe es ihm genau erklärt, auf was er geboten hat.
Wenn deine Angebote ähnlich wirre Beschreibungen enthalten wie deine Threads hier dann kann ich das sogar nachvollziehen.
Ein Beispiel dafür was ich meine:
Zitat:
Bin ich verpflichtet ihm den Artikel, den er nicht haben will, der die Fanbox und BildPlusEdition beinhaltet für 20,50 EUR zu verkaufen?
Offenbarst willst du nicht ("Bin ich verpflichtet" sagt man ja wenn man eigentlich nicht will und es nur widerwillig tun würde wenn man müsste), und er will auch nicht - wo ist jetzt das Problem?

Zitat:
ich habe kein problem damit, aber ich wollte nett sein und drauf verzichten.
Tolle Auffassung von "nett sein".

Zitat:
Wenn man den Kauf dann abgebrochen hat, hat man dem Vorschlag des Käufers angenommen.
Also Abbruch für 29,13 und verkauf für 25.
Aber meinst du echt er kann dieses betrügerische Angebot auch durchsetzen? (betrügerisch natürlich, weil ich vermute es sollte an Ebay vorbei laufen)

Stefan

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Der Kaufabbruch war sein Wunsch auf beide gewonnenen Auktionen, nach dem Auktionsende wollte er statt 29,13 EUR nur noch 25,00 EUR zahlen für die 4 Cds, was ich aber verneint habe.


Wie Du dich verhälst musst Du ganz alleine entscheiden.

Der Kaufabbruch, sofern er aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen bestand, ist vom Charakter her ein Auflösungsvertrag, der das Rechtsgeschäft übereinstimmend ab Beginn aufhebt.

Aber, wie auch schon von Stefan angemerkt, ist Deine Beschreibung nicht wirklich transparent.

Wenn er Dir den Abbruch des Gesamtpaketes angeboten hat, dies aber verbunden mit einem anderen Angebot (hier nur aaus dem Gesamtpaket nur die 4 CD gegen 25 €) könnte mit Deiner Zustimmung zum Abbruch auch die Annahme des Angebots verbunden gewesen sein.

Es kommt da auf die Wortwahl an, von beiden.

Berry

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#10
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Er wollte für beide Gebote den Kaufabbruch, den er bei Ebay angeschoben hat. Dem Kaufabbruch für beide Gebote habe ich zugestimmt.
Danach ging es dann los, dass er mir die 4CDs, für die er 29,13 EUR geboten hat, für 25,00 EUR kaufen wollte. Versandkosten zahlt er nicht. Der Verkauf sollte ohne Ebay stattfinden.

Danach folgt das Theater mit der Fanbox und der BildPlusEdition. Hierauf hatte er 20,50 EUR geboten und will nur die CDs für 20,50 EUR. Auch hier sollte ohne Ebay verkauft werden.

Weder das eine noch das andere Angebot habe ich von ihm akzeptiert. Der Käufer und ich haben beide dem Kaufabbruch zugestimmt.

Meine Vermutung: es ging ihm nur darum, hoch zu bieten und dann weil er die Auktionspreise nicht bezahlen wollte, versucht er jetzt auf andere Art und Weise nur an die CDs zu kommen.

Beide haben dem Kaufabbruch nach Auktionsende zugestimmt, wie ist die Rechtslage?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Er wollte für beide Gebote den Kaufabbruch, den er bei Ebay angeschoben hat. Dem Kaufabbruch für beide Gebote habe ich zugestimmt.
Danach ging es dann los, dass er mir die 4CDs, für die er 29,13 EUR geboten hat, für 25,00 EUR kaufen wollte.

Oh, prima - schon wieder eine andere Darstellung des Sachverhaltes ... so wird nicht langweilig ...



Zitat (von Biened32):
wie ist die Rechtslage?

Ehrlich gesagt - keine Ahnung. Der dargestellte Sachverhalt ändert sich ja dauernd ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Setzen Sie sie wieder ein und beim nächsten Mal verkaufen Sie sie zum gebotenen Preis, in Gottes Namen. Diskutieren Sie doch nicht so lange mit dem Kerl rum, Mensch. Blockieren und gut ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Beide haben dem Kaufabbruch nach Auktionsende zugestimmt, wie ist die Rechtslage?


Ich habe keine Ahnung, wei der Kaufabbruch über das Ebaysystem läuft.

Wenn es aber wie zuletzt beschrieben vorbehaltlos/ohne Einschränkungen/ ohne irgendwelche Nebenabreden erfolgte, ist der zunächst geschlossene Kaufvertrag Geschichte.

Alles Folgende sind Anbahnungshandlungen für einen neuen Kaufvertrag, auf die sie nicht eingehen müssen.

Warum lassen Sie sich nur auf so Spiele wie einen Kaufabbruch ein, wenn Sie vom Rechtlichen keinen blassen Schimmer haben? Das birgt doch immer die Gefahr, dass man in eine Falle tappt.

Berry

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10629 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich habe keine Ahnung, wei der Kaufabbruch über das Ebaysystem läuft.


Die eine Partei beantragt den Abbruch über das Ebaysystem und die andere Partei muss diesem über das System zustimmen.

Kaufvertrag aufgehoben.

Hier ist allerdings einiges schief gelaufen, so wie ich es verstanden habe, wollte der Käufer nur Teile aus der Box haben und wäre sogar bereit gewesen, den ursprünglichen Preis der Box dafür zu bezahlen und die nicht benötigten Sachen hätte Biened32 behalten können.
Das "große Problem" sehe ich dabei nirgends.....



-- Editiert von spatenklopper am 12.12.2018 16:59

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