Hallo,
wer weiss Rat?
Habe von Ebay eine Abmahnung bekommen wegen Urheber-Rechtsverletzung.
Ich verkaufe Schulungsunterlagen seid ein paar Tagen.
Die Info hierfür habe ich mir aus dem Internet von vielen Seiten zusammengestellt.
Ware habe ich noch nicht verkauft. Ich nehme also an, das die Konkurenz dafür Verantwortlich ist. Woher wollen die wissen, das ich den Text aus dem Net habe der ja jedem zur Info zur Verfügung gestellt wurde oder?
Kann ich mir den Text von einem Anwalt oder Notar ändern und begläubigen lassen?
Wer kann helfen?
Danke collin
-- Editiert am 09.03.2009 10:23
Ebay Abmahnung
9. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2009 | 10:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Abmahnung
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 9. März 2009 | 12:41
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Eine Abmahnung von Ebay?
Was schreiben die denn genau?
Oder haben die nur deinen Artikel wegen Verstoß X aus dem Netz genommen?
#2
Antwort vom 9. März 2009 | 13:14
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
> Woher wollen die wissen, das ich den Text aus dem Net habe der ja jedem zur Info zur Verfügung gestellt wurde
Ob aus dem Netz oder nicht, wenn Du Texte veröffentlichst, an denen du nicht das Urheber- und auch kein Verbreitungsrecht hast, ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Also auch dann, wenn du die Schulungsunterlagen im Rahmen einer Schulung erhalten hättest, dürftest du sie nicht einfach verbreiten. (Möglicherweise dürftest du das eine physische Exemplar, das du besitzt, verkaufen, nicht jedoch Kopien davon.)
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