Ebay Abmahnung wegen Bilderklau und Verstoß UwG - Was nun?

29. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebay Abmahnung wegen Bilderklau und Verstoß UwG - Was nun?

Hallo

ich habe ein ziemlich großes Problem, ich habe bei Ebay Parfum verkauft, insgesamt waren es knapp 15 kleine Flaschen in 4Paketen a 2-4 Flaschen.

Ich habe die Sachen über den Acocunt von meiner Mutter verkauft. Da ich von einer gewerblich tätigen Person, die bei ebay ebenfalls Parfum verkauft, ein Foto genommen habe, bekam ich jetzt folgende Forderung von einem Anwaltsbüro aus Köln geschickt:

Mir wird vorgeworfen: Bilderklau und Verstoß §§ 1,3,4,9 UwG.

Ich möchte anmerken, dass der Ebayaccount seit 2003 besteht und dort nur 30 Bewertungen stehen (!!)

Die Forderung bezieht sich auf zwei Artikel, obwohl ich noch dazu sagen muss, dass ich einen sofort nach dem Inserieren wieder rausgenommen ahbe, da ich ihn aus Versehen doppelt inseriert hbae.

Anwaltskosten 507 Euro
Schadensersatz 450Euro
+ Unterlassungserklärung unterschreiben.

Der Streitwert wurde auf knapp 6500 und der GEgenstandswert auf 6.450.000 Euro ??? (die zahl stimmt so) beziffert.

der anwalt hat mir keine vollmacht von der shopbetreiberin mitgesendet, sondern diese nur "anwaltlich" versichert. Gäbe es noch etwas zu beachten, da die Shopbesitzerin aus Spanien kommt?


Ein weiteres Problem ist , dass ich Student bin und auch Bafög beziehe, ich komme so schon kaum mit meinem Geld hín und da wären 1000Euro Schadensersatz das Aus für mich...

Ich habe eine RSV, meint ihr, dass diese für den Fall aufkommen würde, oder könnte sie das ablehnen, da ich das selber verschuldet habe?

Wie ist das, ist meine Mutter jetzt die "Schuldige" weil sie der Vertragspartner ist oder kann man das richtig stellen? Die Beträge wurden auf mein Konto gutgeschrieben, nicht das auf Konto meiner Mutter.

hättet ihr sonst noch irgendwelche vorschläge für mich?

Mir ist die Sache sehr unangenehm und ich weiß auch, dass ich nie wieder ein Foto klauen werde.... hätte ich gewusst wieviel Aufwand, dass jetzt wieder ist, hätte ich mir lieber irgendwo die kamera geliehen.


danke und viele grüße

Problem bei eBay und Co?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Mein Rat:

Situation dem Anwalt erklären und falls möglich eine geringere Strafsumme aushandeln.

Ansonsten in Zukunft keine Bilder mehr klauen.



Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Michael,

danke für den Tip. Das mit den Bildern klauen, werde ich auf gar keinen Fall mehr machen.Das war mir jetzt wirklich eine Lehre.

Ich werde den Anwalt morgen anrufen, ich denke solche Sachen überschläft man am besten immern och einmal, wenn ich überhaupt schlafen kann. Wie sollte ich mich verhalten, wenn der Anwalt, im schlimmsten anzunehmenden Fall, meint, dass ihn die Situation nicht interessiert und auf die Zahlung von diesen 1000Euro besteht.



Und nebenbei:
Ist dann die Zahlung von diesen 1000Euro gerechtfertigt. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass dem ein Richter zustimmen würde, allerding muss das nicht heißen, dass das nicht so ist, nur weil ich es mir nicht vorstellen kann:( Was sagt ihr dazu? Vielleicht hat jemand schon ähnlihce Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo

die Shopbesitzerin in dem Anwaltsschreiben auch "Geschäftsführerin" genannt ist Spanierin und der Herr,der die Fotos geschossn hat ebenso. Der Herr, der die Fotos geschossen hat ist gleichzeitig auch Ehemann und auch Gesellschafter.

Um was für eine Rechtsform es sich dabei handelt, geht nicht aus dem Schreiben hervor.

viele grüße

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lass es gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen, kostet auch wieder Geld... Am besten mit dem Anwalt verhandeln.

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#6
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo

@keinname123
du hast vollkommen recht, aber
würde das bei einem mittellosen Studenten nciht die Gerichtskasse bezahlen?

Was würde darüber hinaus noch auf mihc zukommen, wenn es vor gericht gehen würde?


viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo

@keinname123
du hast vollkommen recht, aber
würde das bei einem mittellosen Studenten nciht die Gerichtskasse bezahlen?

Was würde darüber hinaus noch auf mihc zukommen, wenn es vor gericht gehen würde?


viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ob der Staat die Kosten übernimmt, weiß ich leider net. Am besten ist es, mit dem Anwalt zu verhandeln und wenn es geht in Raten zu zahlen, das akzeptieren manche (nach einigen Forumeinträgen im www).

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

würde das bei einem mittellosen Studenten nciht die Gerichtskasse bezahlen?

PKH gibt es nur bei Aussicht auf Erfolg. Die dürfte, wenn die Forderung nicht drastisch überzogen ist, gegen Null tendieren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

@mareike

danke für die info,

was ich etwas übertrieben finde, ist dass jemand knapp 1000euro verlangt (500euro Anwalt/450Euro schadensersatz), weil ich ein Bild für eine Auktion benutzt habe. Bei dieser Auktion wurde noch nicht einmal ein Gewinn vereinahmt...

wer legt denn fest ob die forderung überzogen ist oder nicht. ist dies nicht von dem streitwert abhängig?

viele grüße

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#11
 Von 
RefIur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, entgegen den hier vorgeschlagenen Tips, würde ich nicht zahlen und auch nicht verhandeln! Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen!
Die Sache mit dem Account deiner Mutter ist etwas schwierig, da sie dafür sorgen muss, dass niemand ihren Account benutzen kann.

Ansonsten guckst du hier: http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2006/11/2006-11-17-geistiges-eigentum-wird-gestaerkt.html

Also, so wie es aussieht, handelt es sich bei deinem Fall um eine Urheberrechtsverletzung im nicht gewerblichen Bereich, die eine Bagatelle ist, dafür kann der Anwalt nach dem neuen Gesetz (einfach mal nach dem genauen wortlaut suchen) nicht so viel verlangen. Ansonsten, grundsätzlich: erstmal Vollmacht zeigen lassen, diese Abmahnanwälte sind oftmals "schlimme Finger"...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das neue Gesetz ist soweit ich informiert bin aber noch nicht gültig.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

hi
hab mit dem anwalt telefoniert und wir konnten uns auf 200 anstatt knapp 1000euro einigen. von daher ist es ok. meiner meinung nach ist es immer nohc sehr viel geld für die benutzung eines fotos und das würde ich auch sagen, wenn ich in einem Arbeitsverhältnis stehen würde.

"Das sie ein armer Student sind tut mir ja leid, aber man sie ja nicht gezwungen zu studieren und kein Geld zu haben."

Das stimmt, ich habe es mir selbst ausgesucht, genauso wie ich es mir selbst ausgesucht habe, dass ich die Sachen inseriere.

Ich könnte aber so argumentieren, dass ich keine Lust hatte mich auf dem Arbeitsmarkt zu den paar Millionen Langzeitarbeitslosen zu gesellen.

Wenn ich es mir aber so recht überlege, werde ich sogar gezwungen. Der unsichtbare Knochen der meinen Hals stützt, zwingt mich dazu. Ich habe den medizinischen Namen dafür vergessen, aber ich denke das man ihn auch Stolz nennen kann.

so long

viele grüße

by the way
wegen Kosten und Allgemeinheit:

Vielleicht sollte man die Soziale Marktwirtschaft komplett abschaffen, dann hätten wir weitaus weniger Kosten, welche der Allgemeinheit auferlegt werden müssen.

Wir könnten ja zum Beispiel damit anfangen die Langzeitarbeitslosen und HartzVI Empfänger ins Exil zu schicken.... :augenroll

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#15
 Von 
RefIur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

@powerseller
Jep, zum Glück haben hier manche Leute studiert, die da wissen, dass Urheberrechtsverletzungen nicht vor dem Amtsgericht verhandelt werden!

;-)

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#16
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi

wir konnten uns ja zum Glück auf 200Euro einigen, was aber für einen Studenten auch noch sehr viel Geld ist.

Vielen Dank für die Linksammlung, die scheint sehr interessant zu sein und ich hab die gleich mal unter Favouriten abgespeichert

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2089
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12303.02.2011 22:09:55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi

das es nicht ok ist bzw. war, steht außer frage,


aber gleich 1000euro dafür zu verlangen ist, ob ich jetzt student bin oder später im manangment der firma schlagmichtot sitze in relation für das, was ich getan habe, immer noch viel geld.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2089
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gleichesleid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo guilty2009,hab gerade dein problem das du hattest gelesen,ich hoffe das hat sich bei dir jetzt geklärt!

habe heute genau den gleichen brief bekommen&es handelt sich auch um die selbe spanierin wie bei dir!

wie ist es denn jetzt bei dir genau abgelaufen!
würde mich sehr freuen wenn du mir da vllt einen rat geben könntest wie ich mich am besten verhaltn soll!

vielen lieben dank im vorraus!
grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
derderbravzahlt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das ist ja interessant..... Wie ist denn der ebay-link ?? Das müssen ja "wertvolle Bilder" sein... Bin selber medienschaffender und kann es auch gar nicht leiden, wenn man mir Bilder klaut, aber wegen einer ebay-Annonce einer Privatperson eine Abmahnung zu senden - die Leute müssen Zeit haben...

Würde mit den gleichen Waffen zurückschlagen, zumindest aber auf gleichem Niveau....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
gleichesleid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

naja es handelt sich eigentlich nicht um ein ganz besonderes bild,es ist eine fotographie eines parfums,eigentlich nicht besonders,aber hätte ich das gewusst,hätte ich natürlich gegen meine faulheit selbst eins gemacht!
natürlich ist unwissenheit keine entschuldigung,ich hätte wahrscheinlich auch selbst darauf kommen müssen!
aber jetzt bin ich nun mal leider in der situation&weiß nicht wie ich da am besten vorgehe!

hab mit dem anwalt geredet und er war bereit etwas runter zugehen mit dem preis,aber auch nur von ca 700 auf 500 euro!
und davon sind allein 400 euro anwaltsgebühren,ist das gerechtfertigt?
kann mir da vllt jmd n tipp geben!
wäre super nett!

liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

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