Hallo, ich habe folgendes Problem.
Während meines Urlaubs hat meine Verflossene sich über meinen Ebay-Account hergemacht, und Dinge verkauft, die ich
a. nicht habe und
b. nicht verkaufen will.
So wurde unter anderem ein Felgensatz für etwa 1000 Euro verkauft und per Paypal bezahlt. Ich habe dem Käufer das Geld sofort zurücküberwiesen und ihm den Fall geschilder. Jetzt bekomme ich folgende E-Mail:
[color=red]Hallo Herr XXX,
hört sich ja schlimm an. Im Grunde genommen haben Sie mit mir einen rechtkräftigen Kaufvertrag gemacht. Ihre Probleme in allen Ehren, aber das müssen Sie dann schon mit der Dame klären. Wie wollen wir die Abwicklung nun zeitnah erledigen?
Mit freundlichen Grüßen[/color]
Ich habe bereits Strafanzeige gestellt, und alle Käufer bis auf diesen sind vom Kauf zurückgetreten, nur der eine macht halt Ärger.
Muss ich liefern? kann der Käufer Schadenseratz fordern?
Wäre schön qualifizierte Antworten zu bekommen.
Viele Grüße
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""
Ebay Account gehackt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo,
rein rechtl. gesehen ist m. M. n. ein Kaufvertrag gem § 433 BGB
zustande gekommen. Vertragspartner bis du und der Käufer.
Nun stellt sich die Frage, ob du vom Kauf diesen anfechten kannst. Kannst du durch Belege, Flugtickets etc. beweisen, dass zu zum Tatzeitpunkt im Urlaub warst?
Wobei sich hier auch wieder die Frage stellt (der Käufer dir was unterstellt), du hättest vom Urlaub aus die Auktion gestartet... Hier wäre interessant zu wissen ob eBay die IP-Adresse speichert und man so den Ort der Einstellung herausfinden kann.
Gemäß den eBay AGB und dem gesunden Menschenverstand
§ 2 Nr. 7
quote:<hr size=1 noshade>
Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde. <hr size=1 noshade>
sollte man niemals seine Passwörter zur Verfügung stellen.
Es muss dir nachgewiesen werden, dass du fahrlässig gehandelt hast. Hier wäre zu prüfen ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit (anbringen des Passworts am Monitor) vorliegt.
Bei grober Fahrlässigkeit hättest du einen Account Mißbrauch billigend in Kauf genommen und müsstet m. M. n. für das entstandene Problem komplett gerade stehen.
Lass dich hierzu am besten mal anwaltlich beraten.
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 02.09.2010 08:15
Wenn der TE bereits zugegeben hat, daß seine Ex das gewesen ist, dürfte "gehackt" wohl wegfallen, weil man dann eher annehmen kann, er habe ihr irgendwann die Zugangsdaten mitgeteilt. Daß gerade die Ex eine Meister-Hackerin ist, wird wohl niemand ernsthaft glauben.
Damit fällt das ganze in die Verantwortung des TE. Er muß dann seine Ex in Regreß nehmen.
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""
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--- editiert vom Admin
quote:Die Überschrift passt zwar nicht ganz zum Inhalt des TE, im Kern wollte er jedoch ausdrücken, dass ein Dritter unbefugt seinen Account genutzt hat.
Daß gerade die Ex eine Meister-Hackerin ist, wird wohl niemand ernsthaft glauben.
@ max
quote:
Ich würde ihn das aktenzeichen der Anzeige senden und erklären er soll sich an den Staatsanwalt wenden.
das würde mich nicht als Käufer interessieren bzw. wäre mir als Käufer schnuppe mit wem der VK ein Problem hat bzw. intern einen Regressanspruch hat. Der Typ will seine Ware haben.
Nach der Äußerung des K, die der TE eingestellt hat, ist mit K nicht gut Kirchen essen, K besteht auf den KV. Solche K lassen dich als VK nicht mehr vom Haken...
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Auf was will der "bestehen", die Ware ist nicht vorhanden. <hr size=1 noshade>
Hier ist m. M. n. das Abstraktionsprinzip zu beachten. K hat sich verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen, VK die Ware zu liefern. Ob er die Sache hat, hatte oder jemals haben wird steht auf einem anderen Blatt.
Klar kann oder will VK nicht liefern wäre er zum SE verfplichtet im Sinne des § 281 BGB .
quote:<hr size=1 noshade>Je aussichtsloser der K die Aktion, <hr size=1 noshade>
Wieso soll die Situation des K aussichtslos sein? Er hätte sicherlich Chancen das Geld in Form von SE von VK einzuklagen. VK müsste sich zwar von der Ex das Geld wieder holen, aber das ist eine andere Sache.
Es gilt ja immer noch pacta sunt servanda
quote:<hr size=1 noshade>Übrigen mehr als merkwürdig wie viel Mühe sich die EX macht und dann das Geld nicht auch gleich zu kassieren. <hr size=1 noshade>
Manche Frauen (u. Männer) sind halt unberechenbar!
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 02.09.2010 14:43
--- editiert vom Admin
quote:
Das Geld hat er ja bereits zurück.
hatte ich übersehen
quote:
Die Sache ist aussichtslos wenn die beiden ein HarzIV Empfänger sind, von denen eine auf der Flucht ist :-))) Und das wegen X Euro Differenz zu einem anderen Angebot.
Da haste Recht, das steht aber nicht im Sachverhalt. Beide können auch Millionäre sein :-)
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
quote:
Die Anzeigendaten, meinen ausgefüllten HarzIV Antrag und eine Kopie des Kaufbeleg für meinen Strick zum Aufhängen - dann klagt doch keiner mehr
Doch, weil es immer noch vielen "ums Prinzip" geht. Außerdem kann man aus einem Titel mindestens 30 Jahre lang vollstrecken, irgendwann wird ja auch der Hartz-IV-ler mal wieder Geld in der Tasche haben.
Und eine Betrugsanzeige kommt noch oben drauf, denn wer weiß, ob die Geschichte überhaupt stimmt?
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""
--- editiert vom Admin
quote:
Das Aktenzeichen der Polizei zeigt das man selber betrogen wurde
Nö, das zeigt erst mal nur, daß man eine Strafanzeige erstattet hat. Ob das dann auch seine Richtigkeit hat, ist damit nicht ausgesagt.
Außerdem steht im Thread nirgends, daß der TE seine Ex angezeigt hat. Zumal hier wohl auch gar keine Straftat vorliegt. Betrug fällt schon mal weg, wo sollte der sein? (Außer die Ex hatte auch noch ihr Konto angegeben und wollte so Geld kassieren für Ware, die sie nicht liefern konnte. Wenn ihre Absicht aber nur war, dem TE eins auszuwischen, ist kein Betrug zu erkennen.) Das "Hacken" ist auch nicht strafbar, wenn die Ex das Passwort vom TE hatte.
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