Ich hatte - unabsichtlich - einen Artikel eingestellt, der Markenrechte verletzt hat. Es handelte sich um ein orginales Parfum Eternity von Calvin Klein ohne Orginal Verpackung. Ich bin Privatverkäufer und auch geprüftes Mitglied.
Ebay verwarnte mich im Dezember, ich solle keine Fälschungen anbieten. Hatte vor 1 Woche ca. diesen einen Duft nochmal eingestellt und Ebay sperrte mich daraufhin erstmal für 7 Tage, danach muss ich: "
1) Eine Erklärung, dass Sie in Zukunft ausschließlich Angebote
entsprechend der eBay-AGB und -Grundsätze einstellen.
2) Eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises" Ebay per Post zukommen lassen.
Ich hatte mich zudem vorher per Email an die Firma gewandt und bekam folgende Mail von dem beauftragten Anwalt:
Sehr geehrte Frau xxxl,
Wir zeigen an, dass wir die Coty Prestige Lancaster Group GmbH in dieser Angelegenheit vertreten.
Ihre Auktion ist beanstandet und von eBay gelöscht worden, weil Sie das Produkt ohne Umverpackung zum Kauf angeboten haben. Unsere Mandantin kann auf Grund ihrer Markenrechte jedoch verlangen, dass die von ihr hergestellten Produkte ausschließlich in der Originalausstattung vertrieben werden. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich nur auf der Verpackung die vollständigen und nach der KosmetikVO gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Inhaltsstoffen befinden.
Sowohl das Markengesetz als auch die Kosmetikverordnung sind grundsätzlich auf den Verkauf von Neu- und Gebrauchtware gleichermaßen anwendbar.
Warum es nicht zur Entfernung dieses Angebotes, sondern zu einer Sperrung des gesamten Accounts gekommen ist entzieht sich unserer Kenntnis. Dazu kontaktieren Sie bitte eBay direkt. Auf die dort im einzelnen ergriffenen Maßnahmen haben wir keinen direkten Einfluß.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Fiebig
Lubberger Lehment
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel. +49-30-88 03 35 21
Fax +49-30-88 03 35 33
Meine Frage an die Firma:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen heute, da mein Ebay-Account leider gesperrt wurde.
Historie: Ich habe als Privatverkäufer ohne Willkür ein originales Parfum aus namens und inhaltlich Calvin Klein, Eternity Moment
zur Auktion angeboten. Dieses stammt - wie alles von mir angebotene- aus unserem familiären Privatbesitz. Dieses Angebot wurde gelöscht.
Bitte zeigen Sie mir auf, was daran verboten ist bzw. die Richtlinien bei Ebay oder Ihnen als Hersteller/Vermarkter verletzt. Ich verstehe es nicht, zumal viele andere Ebay-Mitglieder ebenfalls Calvin Klein-Produkte anbieten. Warum wird das geduldet?
Was habe ich falsch gemacht?
Ebay hat zudem meine gesamten Angebote gelöscht und mich für alle Handlungsausübungen - bis auf die Not-Mailfunktionen auf der Ebay- Plattform - eingeschränkt/ausgeschlossen.
Ich bin seit 1999 bei Ebay als aktiver Käufer und Verkäufer mit Privataccount tätig. Meine überwiegend positiven Bewertungen (es waren bis heute, den 03.02.09 um 20:15 100%) sprechen für meine seriöse und aufrichtige Handlungsweise.
Selbstverständlich bin ich dennoch lernfähig und einsichtig, wenn Sie mir erklären, was ich falsch gemacht habe und wie ich solche Unannehmlichkeiten auch bei anderen Herstellern verhindern kann? (gibt es eine sog. schwarze Liste von Produkten und Herstellern, die NICHT über Ebay veräußerst, geschweige denn namentlich erwähnt werden dürfen?) Gibt es einen sog. Rechtstext zur persönlichen Absicherung, den ich bei jeder meiner Auktionen einfügen sollte etc., damit mir so etwas nie wieder passiert?
Vielleicht können und mögen Sie mir helfen.
Freundliche Grüsse
Bekomme ich jetzt eine Abmahnung? Wie kann ich das Schreiben an Ebay so formulieren, dass Ebay mich wieder zum Handel zulässt?
Leider ist Ebay keine Hilfe und auf meine Fragen bekomme ich nur vorgefertigte Textbausteine :-(
Bitte um Hilfe & danke vorab!
Ebay Account gesperrt
quote:
Bekomme ich jetzt eine Abmahnung?
Von wem sollte die kommen? Es wurden ja anscheinend keine Plagiate angeboten, oder?
quote:
Wie kann ich das Schreiben an Ebay so formulieren, dass Ebay mich wieder zum Handel zulässt?
Ebay hat da Hausrecht, wenn Ebay sagt: Nöö den VK wollen wir nicht mehr, ist das halt so und nicht änderbar.
Es gibt keinen Rechtsanspruch bei Ebay verkaufen zu dürfen.
Da hier (wahrscheinlich) niemand die Ebay INTERNEN Richtlinien kennt, kann (wahrscheinlich) auch niemand sagen, was da zu schreiben ist um wieder den Account aktiviert zu bekommen.
Es gibt aber die Möglichkeit sich völlig kostenlos bei Ebay NEU anzumelden.
Nein, natürlich nicht. Wie kann ich denn diese Erklärung, die Ebay haben möchte schriftlich so verfassen, dass die mich wieder zulassen? Soll ich die Ebay AGB's ausdrucken und mitschicken?
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> Wie kann ich denn diese Erklärung, die Ebay haben möchte schriftlich so verfassen, dass die mich wieder zulassen? Soll ich die Ebay AGB's ausdrucken und mitschicken?
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Indem Du einfach befolgst, was man Dir aufgibt. Es macht absolut keinen Sinn, sich hier auf irgendetwas zu berufen oder mit eBay zu diskutieren. Die Kommunikation mit eBay war schon immer miserabel und ist es jetzt noch mehr, weil viele Mitarbeiter entlassen wurden. Fragen nach dem warum oder wieso sind absolut kontraproduktiv, weil sie bei eBay ohnehin keiner beantworten kann.
Siehe es einfach als unabwendbaren Akt höherer Gewalt an. Gehe einfach davon aus, dass eBay Deine Mitgliedschaft vollkommen schnuppe ist, zur Zeit werden von eBay Mitgliedschaften im Akkord gekündigt, selbst Mitgliedern mit tausenden Bewertungen passiert das für Lappalien. Man hat anscheinend bei eBay anderes im Sinn. Während amazon Rekordumsätze meldet, herrscht bei eBay totale Flaute, das Unternehmen ist im Umbruch, vieles deutet darauf hin, dass man ein 2. amazon werden will.
Das will eBay von Dir:
1) Eine Erklärung, dass Sie in Zukunft ausschließlich Angebote
entsprechend der eBay-AGB und -Grundsätze einstellen.
2) Eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises" Ebay per Post zukommen lassen.
Also schickst Du denen diese Erklärung:
"Ich erkläre, dass ich in Zukunft ausschließlich [...] - Ort, Datum, Unterschrift.
*****
Kein Mensch kann Dir garantieren, dass das reicht, aber Du wirst nichts machen können, wenn nicht. Also hoffe einfach darauf, dass es sich zum Guten wendet.
Du bist hier in Reibereien zwischen eBay und gewissen Herstellern, denen eBay ohnehin ein Dorn im Auge ist, geraten. Es gibt Bemühungen dieser Hersteller, ihre Produkte nur auf eigenen Vertriebskanälen zu vertreiben, die Gründe sind vielfältig. eBay hat da schon empfindliche Schlappen einstecken müssen, insbesondere in Frankreich, die eBay teuer bezahlen musste.
"eBay muss Luxusgüterhersteller 38,6 Millionen Euro zahlen" (Zitat)
http://www.golem.de/0807/60762.html
Ansonsten:
http://www.internetrecht-rostock.de/privatverkauf-ebay-sperrung.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-accountsperre.htm
Insbesondere
"eBay stellt höhere Ansprüche an Verkäufer
Seit Jahresbeginn erreichen mich deutlich mehr hilfesuchende Mails von Verkäufern, die von eBay im Handel limitiert oder sogar ganz ausgeschlossen wurden. Offenbar duldet eBay nun noch weniger unzufriedene Käufer bei einem Verkäufer, als ohnehin schon: In extremen Fällen kann ein einziger unzufriedener Kunde eine Limitierung des Handels bewirken.
Und auch Verstöße gegen die eBay-AGB werden nun stärker geahndet. Zwar hat eBay das Personal drastisch reduziert und kann daher nicht mehr so vielen Regelverstößen nachgehen, aber dafür werden die wenigen erwischten vermeintlichen Übeltäter besonders hart bestraft.
Die Sperrungen und Handelslimitierungen erfolgen völlig automatisiert. Einsprüche dagegen bleiben auch bei offensichtlich ungerechten Sanktionen (z.B. nach Kampagnen durch Mitbewerber) weitgehend erfolglos und werden ignoriert oder mit Textbaustein-Antworten abgeschmettert. In den wenigen Fällen, wo eBay-Sanktionen aufgehoben wurden, hatten die Betroffenen meist persönlich in Dreilinden vorgesprochen.
Wenn Sie Betroffener sind: Argumentieren Sie keinesfalls damit, durch die eBay-Sanktionen seien Arbeitsplätze gefährdet oder Ihnen drohe die Insolvenz - sowas interessiert bei eBay niemanden. Wenn Ihnen bei eBay überhaupt jemand zuhört, dann überzeugen Sie den, dass die für die Sanktionen angeführten Gründe in Ihrem Einzelfall nicht haltbar sind." (Zitat)
http://www.wortfilter.de/News/news3104.html
Hier noch einmal zu den verbotenen Artikeln:
"Die Liste wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient der Ergänzung der eBay-AGB."
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
*****
Das heißt nichts anderes, dass etwas, was noch nicht dort aufgeführt ist, jederzeit verboten sein kann, es ist schwer zu begreifen, aber es es scheint so zu sein.
Zu der Parfümgeschichte hier:
"Luxus-Parfüms ohne Verpackung bei eBay – Markeninhaber hat Unterlassungsanspruch" (Zitat)
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/731.html
Mein Mitgliedkonto wurde aufgehoben.(das Gleiche wie Sperre , oder?) Nach Ablauf der 7-tägigen Sperrfrist (das wäre heute Abend) muss ich denen wiegesagt die Beglaubigung der Ausweiskopie per Post zukommen lasssen...dann prüfen die das und endscheiden, ob ich wieder zum Handel zugelassen werde oder eben auch NICHT.... wollte bis 16:00 beim Bezirksamt sein...
da schlackern mir ja die Ohren, warum können die denn sowas bringen, wenn die im Unrecht sind? Was kann ich vor allem tun?
So, Schreiben an Ebay ging per Einschreiben raus....
ist das so gut geschrieben?
eBay International AG
Sicherheitsteam CW
Postfach 14 02 08
14302 Berlin
xxx, 2009-10-02
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, xy, Ebay- Mitglied xyz, dass ich zukünftig ausschließlich Angebote/Auktionen
entsprechend der eBay-AGB und -Grundsätze einstellen und mich selbstverständlich daran halten werde.
Falls Widererwarten, gemäß evtl. neuer gesetzlicher Bestimmungen, ein von mir angebotener Artikel nicht den Ebay-Grundsätzen entsprechen sollte, bitte ich Sie vorab (vor einer Sperre) um Aufklärung dbzgl. und Hilfe, da ich keine fachlichen juristischen Kenntnisse besitze und zukünftig Unstimmigkeiten vermeiden möchte.
Ich werde natürlich weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen handeln und freue mich – nach fast 10 Jahren Mitgliedschaft- auf viele, weitere erfolgreiche Jahre bei und mit Ebay
Eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personal- Ausweises habe ich beigefügt.
Ich bitte Sie daher hiermit höflichst um die Aktivierung meines Ebay-Mitgliedskontos/Accounts xyz bzw. Aufhebung der Sperre.
Bei Rückfragen können Sie mich jederzeit kontaktieren unter der Handy- Nummer: 0800-xxx
Freundliche Grüsse
xyzz
Was schätzt Ihr? Scalten die mich wieder frei??
quote:
ist das so gut geschrieben?
Jaaaaaa gaaaanz wunderbar.
quote:
Was schätzt Ihr? Scalten die mich wieder frei??
Sorry, meine Glaskugel hat grad Urlaub.
quote:
bitte ich Sie vorab (vor einer Sperre) um Aufklärung dbzgl. und Hilfe, da ich keine fachlichen juristischen Kenntnisse besitze und zukünftig Unstimmigkeiten vermeiden möchte.
Das macht Ebay normalerweise auch, indem Auktionen gesperrt werden und der VK per Mail informiert wurde was der Sperrgrund war.
Ebay kann allerdings nichts dafür, dass du keine juristischen Kenntnisse hat und es ist imho auch nicht Aufgabe von Ebay dir da Nachhilfe zu geben.
[size=14px][/size] ICH BIN WIEDER DRIN!
Ebay hat mich eben freigeschaltet, habe erst gestern mein Schreiben an die Sicherheitsabteilung abgeschickt und siehe da.... JIPPEHHH
Es ging schneller, als ich mir je erhoffte :-D
Ich möchte mich bei Ihnen allen ganz ganz herzliche bedanken für Ihre schnellen & mit meinem Problem befassenden Ratschläge!
Herzliche Grüsse & nochmal ein dickes DANKESCHÖN
Alexandra
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