Ebay: Als privater Verkäufer zurücktreten

16. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Luca1990
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay: Als privater Verkäufer zurücktreten

Also ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Sweatshirt auf Ebay für 1€ zzgl. 5€ Versand verkauft (Aktion). Das Sweatshirt wurde jedoch aus Versehen zusammen mit anderen Kleider in der Altkleidersammlung weggeschmissen. Nun ist es mir unmöglich diesen Sweatshirt zu liefern und habe dem Käufer die volle Rückerstattung zzgl. einen Schadenersatz von 100% des Verkaufspreis angeboten, also insegesamt 7€. Der Käufer hat diesen Angebot verweigert und sendet mir auch nicht Ihre Bankdaten. Weiterhin möchte der Käufer dieses Sweatshirt unbedingt haben und droht mich mit Sätzen wie: "wir werden uns sehen, ... ich kenne Ihre Adresse" oder "bis dann" oder "das war keine Drohung, das war nur ein Versprechen"

Wie soll ich nun Vorgehen ? Bin ich im Recht oder nicht ? Wie sieht es denn mit §275 BGB aus? Muss ich überhaupt ein Schadenersatz anbieten und wenn ja ist dies angemessen ? Ich habe den Käufer mehrmals erklärt, dass die Lieferung nicht möglich sei und dass ich Ihn gerne den Betrag zurücküberweise.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4875x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Luca1990 am 16.10.2012 12:30

Bin ich im Recht oder nicht ? <hr size=1 noshade>

eher nein. Du kannst nicht zurücktreten.

quote:<hr size=1 noshade>von Luca1990 am 16.10.2012 12:30

Wie sieht es denn mit §275 BGB aus? <hr size=1 noshade>

Inwieweit ist es denn unmöglich so ein Sweatshirt zu beschaffen? Gebraucht irgendwo kaufen und dem K senden. (Wird zwar teurer ist aber dein Problem nicht das des Käufers.

quote:<hr size=1 noshade>von Luca1990 am 16.10.2012 12:30

Muss ich überhaupt ein Schadenersatz anbieten und wenn ja ist dies angemessen ? <hr size=1 noshade>

Der Schadensersatz wäre ein vergleichbares Sewatshirt, idealerweise das gleiche, in der gleichen Beschaffenheit. (gebraucht). Wenn man das Boston Sweatshirt des AFS in der Größe XXL sonst für ca. 30€ bei ebay kriegt ist ca. 30€ der Schadenersatz.


Hinweis:
sollte der K dir eine angemessene Frist setzen und du lässt diese untätig verstreichen, dann bist du im Verzug und der K kann sich anwaltliche Hilfe holen, die du als Verzugsschaden zu bezahlen hat.


Das Thema hatten wir schon öfter. Mein Rat:




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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 16.10.2012 12:44

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luca1990
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Dieses Sweatshirt findet man nicht genauso auf dem Markt. Sicherlich kann ich nicht die ganze Welt herumsuchen um dieses Sweatshirt zu finden.
Handelt es sich nicht um Stückschuld (§ 243 BGB )?
Die erhöhten Kosten für das Aufsuchen eines ähnlichen (bzw. gleichen) Sweatshirt wären unzumutbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dieses Sweatshirt findet man nicht genauso auf dem Markt. <hr size=1 noshade>


Trotzdem hat es doch sicherlich einen ermittelbaren Wert. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem Kaufpreis wäre dem K als Schaden zu erstatten.

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es denn mit §275 BGB aus? <hr size=1 noshade>


Der dürfte nach deiner Schilderung erfüllt sein, womit ein SE-Anspruch aus §280 BGB fließt.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich überhaupt ein Schadenersatz anbieten <hr size=1 noshade>


Nö, du kannst dich auch gerne verklagen lassen. ;) Es ist ein freies Land.

quote:<hr size=1 noshade>Handelt es sich nicht um Stückschuld (§ 243 BGB )? <hr size=1 noshade>


Ja, deswegen "nur" SE-Anspruch und nicht Anspruch auf Lieferung eines "gleichartigen" Shirts.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

PS. Im Zweifel würde ich dem K hier klar entgegen kommen; man kann sich zwar lange über die Höhe eines angemessenen SE streiten, aber am Ende wird es für beide Seiten teuer, wenn man sich nicht einigen kann, ob nun 10 oder 15 oder 20 EUR "angemessen" sind. Da lieber als VK in den sauren Apfel beißen, immerhin kann hier der K am wenigsten dafür, daß der VK sich nicht sauber organisiert.

Und gerade bei Schnäppchen sind die K mittlerweile sehr unflexibel, wenn das Teil plötzlich "verloren geht", weil das immer nach Schummelei seitens des VK riecht.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Dürfte man mal die Auktion sehen? Oder das Foto des Sweatshirts?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

1x Hilfreiche Antwort

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