Hallo,
jemand startet eine Auktion mit:
Startpreis: 1 Euro
Sofortkaufpreis: 350 Euro
Nach 6 Tagen, 4 Tage vor Auktionsschluss, nimmt er die Auktion wieder raus. Das Gebot i. H. v. 1 Euro streicht er. Abbruchgrund: Artikel nicht verfügbar.
Seine Begründung aufgrund der Nachfrage des Bieters: Ich werde es mit einem höheren Startpreis wieder einstellen, da ich es nicht unter 300 Euro hergeben möchte.
Nach Androhung von Rechtsschritten fügt er hinzu, dass er sich beim Einstellen im Startpreis geirrt hatte, der Käufer den Artikel aber gerne für 350 Euro haben kann. Den Abbruchgrund hätte er deshalb gewählt, weil er den Artikel noch selbst gebraucht hatte, aber dennoch einen Fehler beim Einstellen gemacht hatte.
Wegen der Glaubwürdigkeit hat er den Artikel nach dem Drohschreiben des Käufers auch wieder eingestellt, zu einem höheren Startpreis und noch höherem Sofortkaufpreis als in der ersten Auktion.
Im ersten Fall (der Begründung) handelt es sich um einen unbeachtlichen Irrtum. Im zweiten Fall aber nicht. Er müsste vor Gericht beweisen, dass er sich wirklich geirrt hat.
Nur, wie kann er das? Ein offensichtlicher Irrtum wie z. B. für 1 Euro Sofortkauf einstellen anstelle einer Auktion liegt ja nicht vor. Klingt es glaubwürdig, wenn er sagt, er wollte mit 300 Euro Startpreis anfangen habe aber irrtümlich mit 1 Euro angefangen und dazu das Ganze nach 6 Tagen und 4 Tage vor Auktionsschluss festgestellt?
In einer parallel laufenden Auktion, auch mit Startpreis 1 Euro und Sofortkaufpreis, der höher liegt, hat er die Auktion zusätzlich noch am Sofortkaufpreis nachträglich bearbeitet.
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-- Editiert kwbl am 25.03.2014 12:14
-- Editiert kwbl am 25.03.2014 12:21
Ebay: Anfechtung wegen Irrtum
25. März 2014
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Frage vom 25. März 2014 | 12:12
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 54x hilfreich)
Ebay: Anfechtung wegen Irrtum
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#1
Antwort vom 25. März 2014 | 13:43
Von
Status: Schüler (394 Beiträge, 276x hilfreich)
Da müsste man jetzt den genauen Wortlaut kennen um zu schauen ob da noch was zu drehen ist, aber prinzipiell würde ich die Chancen für den Verkäufer hier (leider) ziemlich gut einschätzen.
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#2
Antwort vom 25. März 2014 | 13:47
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 54x hilfreich)
@Droid: Der Wortlaut war wie oben bereits geschrieben: "Ich werde es mit einem höheren Startpreis wieder einstellen, da ich es nicht unter 300 Euro hergeben möchte".
Kannst du deine Ansicht etwas näher begründen, du würdest mir damit sehr helfen.
Danke
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#3
Antwort vom 25. März 2014 | 14:13
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Er müsste vor Gericht beweisen, dass er sich wirklich geirrt hat.
Nein, "nur" glaubhaft machen. Man kann ja schlecht beweisen, was man in dem Moment tun wollte und nicht getan hat.
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#4
Antwort vom 25. März 2014 | 15:23
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Im ersten Fall (der Begründung) handelt es sich um einen unbeachtlichen Irrtum. Im zweiten Fall aber nicht. Er müsste vor Gericht beweisen, dass er sich wirklich geirrt hat.
Nur, wie kann er das?
Gar nicht, bei dem konfusen Verhalten wird er Niemand von seinem "Irrtum" überzeugen können.
Die Gebote haben sich nicht so entwickelt, wie er sich das vorgestellt hat:
Ich werde es mit einem höheren Startpreis wieder einstellen, da ich es nicht unter 300 Euro hergeben möchte.
Die 1 EUR-Start-Auktion ist ja eher die Regel. Mit dieser Ausrede könnte dann fast jede Auktion "angefochten" werden.
Bei einem versehentlichen 1 EUR-Sofortkauf ist der Irrtum plausibel, hier sicher nicht.
Dann muss er eben den Startpreis seinen Vorstellungen entsprechend setzen. Wenn er das nicht macht, kann er nicht per "Anfechtung" verhindern, daß ein Kaufvertrag bei Abbruch zustande kommt.
"Abbruchgrund: Artikel nicht verfügbar." Auch daran wird er sich schon fest halten lassen müssen.
ebay sieht das ausdrücklich vor:
In den folgenden Fällen dürfen Sie Ihr Angebot jedoch vorzeitig beenden:
...
Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geeirrt, z. B. haben Sie einen Fehler bei der Beschreibung des Artikels, beim Start- oder Mindestpreis gemacht.
Hat er nicht gewählt, aber sogar daran hätte ich nach 6 Tagen ernsthafte Zweifel.
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