Hallo,
ich habe bei ebay einen Artikel zum Verkauf (Startpreis 1€)angeboten. Die Auktion läuft noch bis kommenden Samstag. Gestern hab ich eine Mail bekommen, dass jemand diesen Artikel für einen Betrag sofort kaufen möchte. Sofort-Kaufen habe ich aber nicht angeboten, ich würde trotzdem das Kaufangebot wahrnehmen wollen. Der Verkauf läuft dann aber nicht über ebay, sondern völlig unabhängig davon. Ich muss nur das Angebot zurückziehen. Da das erst mein zweiter Verkauf bei ebay ist, bin ich noch recht unerfahren.
Meine Frage: Wie kann ich mich jetzt am besten absichern? Der Artikel (Elektonik) funtioniert bei mir einwandfrei (auch so beschrieben). Die Gewährleistung/ Widerruf kann ich doch auch ausschließen beim Privatverkauf oder? Er bekommt den Artiekl ja so wie beschrieben (funktionsfähig). Sollte ich dem potentiellen Käufer vorher eine Mail schicken, eine Art Kaufvertrag, in der ich die Gewährleistung auschließe und er schickt mir den Kaufvertrag unterschrieben per Post zurück? Wie kann ich am besten vorgehen? Man liest ja leider viel schlechte Meldungen bei Privatverkäufen.
Ebay- Angebot zum Sofortkauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sollte bereits ein Gebot auf deine Auktion vorliegen, dann handelst du rechtswidrig, wenn du es löscht. Sollte noch kein Gebot vorliegen, kannst du nachträglich eine Sofort-Kauf-Option einbauen und somit den Kauf weiterhin über ebay abwickeln.
Danke für die schnelle Antowrt.
Sorry das hätte ich dazuschreiben sollen: Da ich noch keine 10 Bewertungen habe, kann ich kein Sofort-Kauf anbieten (ebay-Regel). Gebote liegen noch nicht vor! Sonst würde ich die Überlegung auch gar nicht in Betracht ziehen.
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*Da ich noch keine 10 Bewertungen habe, kann ich kein Sofort-Kauf anbieten (ebay-Regel).*
Das verwechselst du mit einem Festpreisangebot, wo nur das Sofort-Kaufen möglich ist.
Eine Sofort-Kauf-Option als zuätzliche Möglichkeit kannst du immer in dein Angebot aufnehmen.
<a href="http://pages.ebay.de/help/sell/fixed_price.html">http://pages.ebay.de/help/sell/fixed_price.html</a>
Würde mich freuen, wenn ich das wirklich verwechselt habe. Das vereinfacht die Sache natürlich. Ich werde mich später damit beschäftigen.
VIELEN DANK für die ultraschnellen Antworten und den Link!
Ne, um Sofortkauf anbieten zu können muss man 10 Bewertungspunkte haben.
Nehmen Sie die Auktion doch einfach raus und gut ists.
Gruss
Susi
*Ich werde mich später damit beschäftigen.*
Bedenke aber, daß sobald jemand auf die Auktion geboten hat, du auch technisch nicht mehr die Möglichkeit hast, den Sofort-Kauf einzubauen.
@susi
*Ne, um Sofortkauf anbieten zu können muss man 10 Bewertungspunkte haben.*
Woher hast du das? Link?
Jesses normi, schau doch in ebay nach. Als alter ebayer solltest du das wissen. Ein unter 10 darf auch keine Top-Angebote haben.Einzige Ausnahme: geprüftes Mitglied
Mal wieder zu faul die eigenen Aussagen zu belegen, was?
<a href="http://pages.ebay.de/help/sell/bin.html">http://pages.ebay.de/help/sell/bin.html</a>
Im Gegensatz zu meinem ersten Link ist auch die Sofort-Kauf-Option also mit Einschränkungen belegt.
*Jesses normi, schau doch in ebay nach.*
Entschuldige, daß ich nach einer Information gefragt habe. Verkriech dich doch dorthin, woher du gekommen bist, deine Freundlichkeit ist mal wieder überwältigend.
-- Editiert von normi am 06.03.2007 12:41:16
..Mal wieder zu faul die eigenen Aussagen zu belegen, was?
Dafür bist du doch da
*Dafür bist du doch da*
Das funktioniert aber nur, wenn deine Aussagen richtig sind, was leider nicht immer der Fall ist.
*Als alter ebayer solltest du das wissen.*
Die Zeiten, wo ich mir über zehn Bewertungspunkte Gedanken machen mußte, sind über 6 Jahre her. Und da galten dann wieder andere Regelungen.
-- Editiert von normi am 06.03.2007 12:47:02
Nun mal nicht streiten! Also kann ich Sofortkauf nicht anbieten und muss den Artikel unabhängig von ebay verkaufen! Meine Frage ist aber noch offen. Wie sichere ich mich dann am besten ab? Thema Gewährleistung...
*Thema Gewährleistung...*
Indem du dir das vom Käufer per Mail bestätigen läßt, würde ich dagen.
Ist das denn ohne Unterschrift einfach so möglich? Ich denke nicht oder?
Also das mit dem Vertrag per Mail mach ich definitiv!
Könnt ihr mal verraten wie ein anständiger ebay Text zum Ausschluss der Gewährleistung, Widerruf aussehen soll? Ohne die oft kopierte EU-Richtlinie, die es gar nicht gibt. Gewährleistung ausschließen, Garantie gar nicht erst erwähnen, weil die ja eh freiwillig ist, Widerruf nur im Falle wenn Ware nicht dem beschrieben Produkt entspricht? Oder so ähnlich? Über Vorschläge oder Links würde ich mich sehr freuen.
*Damit ist sogar beim Verkauf von Unternehmer an Verbraucher eine Haftungsausschlußvereinbarung wirksamer Vertragsbestandteil geworden. ( Auf die sich ein Unternehmer gegenüber einem Vebraucher bloß nicht berufen kann, § 475 BGB
: 'Auf zum Nachteil eines Verbrauchers von gesetzlichen Sachmängel-Vorschriften abweichende Vereinbarungen kann sich ein Unternehmer nicht berufen.')*
Wo ist denn da die Logik? Ein Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher nicht ausschließen!
D.h. es gibt gar kein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen- vorrausgesetzt der Käufer bekommt natürlich die Ware wie sie vor dem Kauf beschrieben wurde?
Noch eine andere Frage: Angenommen das E-Gerät verursacht einen Schaden, muss ich dafür als Privatverkäufer haften? Nicht oder? Da hab ich nämlich gestern einen Artikel gelesen über einen privat verkauften Monitor der beim Käufer nach einer gewissen Zeit den Tisch angeschmort hat. Jetzt sollte der Verkäufer dafür haften. Ich werde den Link mal suchen.
Es ist einem Unternehmer gesetzlich nicht untersagt, sich mit einem Verbraucher darauf zu verständigen, daß der Verbraucher nicht berechtigt sein soll, Nacherfüllungsleistungen einfordern zu können.
Es ist dem Unternehmer nur/erst gesetzlich verboten, von ihm dann doch verlangte Nacherfüllungsleistungen unter Berufung auf diese Vereinbarung verweigern zu dürfen.
Ein Nacherfüllungsverweigerungsrecht scheitert also nicht schon daran, daß eine Haftungsausschlußvereinbarung gemäß § 134 BGB
von Anfang an nichtig wäre, sondern 'erst' an § 475 BGB
.
Das heißt im Ergebnis nichts anderes als das, was ich schrieb:
Ein Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher nicht ausschließen!
Sag mal Mirk, willst du uns für dumm verkaufen?
-- Editiert von normi am 06.03.2007 15:54:04
*Lies doch mal die Postings, auf die Du so irrsinnig drauflosantwortest!*
Das ist ja das Problem, daß man sich deinen Irrsinn hier antun mußt. Du merkst die Einschläge auch schon länger nicht mehr. Eine ansich klare und eindeutige Aussage, schaffst du es so zu verklausulieren, daß es garantiert kein Laie mehr versteht, aber das hatten wir ja in der Vergangenheit schön öfter. Mach immer so weiter, Mirk, damit du vor Stolz noch platzt! O Mann
... Du merkst die Einschläge auch schon länger nicht mehr.
Warum wirst beleidigend und gehst an die Decke?
..Das ist ja das Problem, daß man sich deinen Irrsinn hier antun mußt
Ich denke das ist kein Irrsinn sondern klare §§ die du doch immer willst, normi. Mirk belegt dir ohne zu fragen alles mit klarer Rechtssprechung.
hä, hä, susi, war schon klar, daß du die situation nutzen würdest.
laß mal auf diese diskussion habe ich keinen bock mehr.
warum muss ich jetzt an ein trotziges Kind denken....?
susi, du hast es gerade nötig...
Was erwartest du? das ich diese unsinnige diskussion fortsetzte, in der wir beide, mirk und ich, letztendlich zum gleichen ergebnis kommen?
-- Editiert von normi am 06.03.2007 20:11:40
Siehst, das macht den Unterschied. Wenn jemand sagt Schluss, dann sollte auch Schluss sein.
zum Thema:
Mirk hat nie was anderes behauptet. Er hat dir nur die Rechtsgrundlagen aufgezeigt.
Ich darf als Händler die Gewährleistung ausschliessen, ob das zum Tragen kommt steht auf einem anderen Blatt.
*Ich darf als Händler die Gewährleistung ausschliessen*
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