Hallo,
ich habe bei Ebay eine Kaffeemühle für 12,5 Euro verkauft(siehe Artikel 7587378928). Bezahlung und Versand haben wunderbar funktioniert, doch behauptet der Käufer nun die Mühle mahle nicht fein genug und sei daher defekt.
Es handelt sich um eine billige Mühle, die tatsächlich nicht so fein mahlt, wie man das von gekauftem Kaffee gewohnt ist. Meiner Meinung nach ist das bei Geräten dieser Preisklasse jedoch normal.
In meiner Beschreibung habe ich die genaue Typenbezeichnung angegeben und geschrieben die Mühle sei voll funktionsfähig. Des weiteren habe ich die Gewährleisung ausgeschlossen. Anzumerken ist, dass das Modell ca. 10 Jahre alt ist.
Ich habe den Käufer darauf hingewiesen, dass meiner Meinung nach das Gerät in Ordnung ist.
Der Käufer möchte, dass ich das Gerät zurücknehme und hat mir mit einer Klage gedroht. Habe ich in diesem Fall etwas zu befürchten? Kann er bei einem so geringen Streitwert tatsächlich Klage einreichen?
Bin dankbar um jede Antwort.
Ebay Artikel angeblich defekt
28. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2006 | 14:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Artikel angeblich defekt
#1
Antwort vom 28. Februar 2006 | 22:59
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Cool bleiben.
(Aber auf der anderen Seite, sind 12,5€ wirklich eine negative Bewertung wert?)
Viele Grüße, Michael
#2
Antwort vom 1. März 2006 | 15:44
Von
Status: Schüler (388 Beiträge, 98x hilfreich)
er hat doch schon die negative
Ally
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#3
Antwort vom 2. März 2006 | 10:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, der Käufer hat mir angeboten, sich telefonisch zu einigen und gleichzeitig eine sehr negative Bewertung geschrieben. Das senkt die Bereitschaft, die Mühle zurückzunehmen natürlich erheblich. Ich habe bisher noch nicht darauf reagiert.
Ich habe inzwischen in Erfahrung gebracht, dass eine Klage prinzipiell auch bei einem so geringen Streitwert möglich ist.
Ich denke solange ich noch keine Post von ihm bekommen habe und auch keine Frist gesetzt wurde, habe ich wohl erstmal nichts zu befürchten. Ist das richtig?
#4
Antwort vom 2. März 2006 | 12:40
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 689x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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