Ebay Artikel beim Versand beschädigt

23. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb380311-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Artikel beim Versand beschädigt

Hallo,

leider habe ich Ärger mit einem Ebay-Käufer, der eines meiner Modellautos ersteigert hat.
Es find damit an, dass er mir eine Mail schrieb, in der er mich über den Schaden informierte. Nach etwas Schriftverkehr wies ich ihn darauf hin, dass ich das Modellauto gut verpackt und vorsichtig zur Post gebracht habe, er sich also an DHL wenden muss um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Lösung zog der Käufer allerdings nicht in Betracht, sondern beauftragte seinen Anwalt, der mir einen Brief zukommen ließ, in dem er den gesamten Verkaufspreis zzgl. 80€ Anwaltskosten zurück verlangt.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Nun ist hier aber ziemlich deutlich erläutert, dass der Käufer das Risiko beim Versand trägt:"Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko."
Der Artikel wurde sehr sorgfältig mit Noppenfolie und Zeitungspapier verpackt.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Muss ich mir Sorgen machen, wenn die Verpackung gut gewählt und der Artikel sorgfältig verpackt war?

Liebe Grüße und frohe Weihnachtstage! :)

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
moryabro
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 52x hilfreich)

So pauschal wie Ebay das sagt, kann man es aber nicht sehen. Es wäre vielleicht wichtig zu wissen, wie sie das Modellauto versand und verpackt haben.

War es in einem Briefumschlag oder in einem stabilen Karton verpackt. Falls es im Karton war, hat der Käufer dann auch einen äußerlichen Schaden an der Verpackung moniert? Es wäre vielleicht ratsam gewesen, sich ein Bild vom Schaden schicken zu lassen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb380311-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort!

Das Modellauto wurde erst in Noppenfolie eingewickelt und dann mit Zeitung gepolstert in einem Schuhkarton verschickt.

Ein äußerlicher Schaden ist nicht bemerkt worden.

Wie sollte ich auf den Brief vom Anwalt reagieren?

Viele Grüße!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

eigentlich hast du fasst alles richtig gemacht. Es stimmt zwar, dass der K sich mit DHL rumschlagen darf statt du, dazu musst du ihm aber eine Abtrittserklärung an dem Paket ausstellen.
Da du als Versender die Alleinigen rechte am Paket hast, musst du diese erst abtreten, dazu eine formlose Abtrittserklärung ausstellen.

Auf §447BGB hinweisen, Gefahrenübergang beim Versendungsverkauf.

Solltest du aber gewerblich dieses Modellauto verkauft haben, dann viel Spass beim begleichen der Anwaltsrechnung etc, denn nur bei Privatverkäufen kannst du das auf den K abwälzen, solltest du gewerblich verkaufen, dann trägst du das versandrisiko und musst dich um alles kümmern...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>eigentlich hast du fasst alles richtig gemacht. Es stimmt zwar, dass der K sich mit DHL rumschlagen darf statt du, dazu musst du ihm aber eine Abtrittserklärung an dem Paket ausstellen.
Da du als Versender die Alleinigen rechte am Paket hast, musst du diese erst abtreten, dazu eine formlose Abtrittserklärung ausstellen. <hr size=1 noshade>



Das ist völlig unnötig. Nach § 421 HGB hat der Käufer einen eigenen, gesetzlichen Wertersatzanspruch gegen DHL:

Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen

Problematisch wird das hier erst, wenn sich DHL darauf beruft, die Sendung sei unzureichend verpackt gewesen. Das passiert häufig, wenn das stimmt, wäre dann doch der Verkäufer in der Pflicht.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen