Hallo,
ich hab ein ziemliches Problem glaube ich.
Ich habe über Ebay ein Autoradio verkauft.
Nun schreibt mir der Käufer, dass das Radio ab und zu wohl Probleme hat, seine CD´s zu lesen. Er braucht manchmal 2 Anläufe, um eine CD zu erkennen.
Brandneue originale CD´s würden springen und Mp3 CD´s würden laufen, sobald er die CD erkannt hat.
Jetzt will er einen Teil des Geldes zurück und denkt darüber nach, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Nun, bei mir lief jede CD ohne Probleme. Ich habe das Radio bis zum Verkauf noch selbst genutzt.
Nun würde man jetzt sagen, dass die Beweislast beim Käufer liegt, ob schon vorher ein defekt vorhanden war.
Wenn da nicht der gewerbliche Status wäre.
Ich handle über Ebay mit Artikeln zur Weinherstellung (Reinzuchthefe, Lebensmittelchemikalien, etc.)
Nun habe ich allerdings versäumt, meinen Ebay Status von gewerblich auf privat zu setzen.
Ich habe für diesen Verkauf alles raus genommen: 14-tägiges Rückgaberecht, Impressum, usw., da es sich ja um einen Verkauf aus meinem Privateigentum handelte und mit meinem Gewerbe rein gar nichts zu tun hat.
Bloss die Kennzeichnung "angemeldet als gewerblicher Verkäufer" steht halt drin.
Hab ich jetzt die berühmte A-Karte gezogen, oder kann ich mich irgendwie darauf berufen, dass mein gewerbe mit Elektronik-Artikeln etc. überhaupt nichts zu tun hat und ich ja diesen Artikel privat verkaufte?
Wie gesagt, alles andere an gewerblichen Zusätzen (Rückgaberecht etc.) habe ich raus genommen für diese Auktion.
Bin jetzt echt etwas verzweifelt, da das Gerät bei mir noch 100%ig ging und er es entweder irgendwie klein bekommen hat (runter gefallen beim Einbau oder so) und ich dafür jetzt gerade stehen soll.
Ebay Artikel defekt...Kennzeichnung gewerblich...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Haste denn keine Garantie mehr auf das Radio? Wenn es schon älter ist dann gib ihm halt n Rabatt oder nimm es ganz zurück...
Gruß
Na ja, Garantie gibts keine und wieso sollte ich es ganz zurück nehmen?
Es funktionierte noch, als ich es verschickte.
Und mal angenommen, bzw. mal unterstellt, er hat es beim einbauen z.B. fallen gelassen oder sonst was....dann kriegt er sein Geld zurück, ich krieg das kaputte Ding und er lacht sich tot und kauft das nächste Radio.
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So muss man das machen als gewerblicher Verkäufer
http://cgi.ebay.de/20-GB-externe-2-5-Festplatte-USB-2-Alugehaeuse-NEU_W0QQitemZ140030505403QQihZ004QQcategoryZ136509QQrdZ1QQcmdZViewItem
den Text ganz unten beachten.
Na ja, der verkauft ja offensichtlich neue Sachen und versucht die Gewährleistung auszuschliessen.
Ich dagegen gebe auf Produkte, die mit meinem Gewerbe in Zusammenhang stehen, allerdings ein 14-tägiges Rückgaberecht, etc.
Bloss der eine Artikel wurde halt aus meinem persönlichen Privatbestand verkauft.
--- editiert vom Admin
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