Hallo ich habe mal eine Frage, ich habe gerade etwas Ärger bei Ebay. Ich habe vor einem Jahr in Spanien einen Ring gekauft dort hing ein Schild silber dran wo ich dann von ausging es ist Silber. Nun hat der RIng mir nicht wirklich gepasst und ich habe ihn bei Ebay versteigert für unter 5 Euro. Alles verschickt dann schrieb mir der Käufer er will sein Geld zurück es sei Edelstahl. Ich schrieb ihm das ich ihm das Auktionsgeld plus Porto für meine Rücksendung überweisen könnte aber es kam eine Mail das ich mich melden soll und ich habe es erneut nochmal geschrieben. Funkstille. Dann negative Bewertung mit Drohe einer Anzeige. Ich habe mich nochmals versucht mit dieser Person in Verbindung zu setzen. Wieder nichts.
Jetzt meine Frage wenn mich jemand wegen 5 Euro anzeigt, und ich aber nicht wußte das der Ring kein Silber ist (ich kenn mich mit sowas nicht wirklich aus) und ich ihm ja ein Angebot gemacht hatte. Kann mir da was passieren? Ich bin gerade mal 18 und mit sowas wirklich etwas überfordert
Ebay Artikel falsch beschrieben
18. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2007 | 23:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Artikel falsch beschrieben
#1
Antwort vom 19. April 2007 | 09:35
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 658x hilfreich)
Das ist m. E. ein Sachmangel. So der Ring nicht - wie von Ihnen in der Auktion angegeben - aus Silber ist, müssen Sie dem Käufer das Geld zurückerstatten.
So er aus Silber sein sollte, muss er - wie allgemein bekannt - gestempelt sein (i. d. R. mit 925)
#2
Antwort vom 26. April 2007 | 16:34
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
was die anzeige angeht... dürfte das kein problem sein, vorallem wenn sie die emails noch alles haben.
ansonsten schreiben sie doch eine brief.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 26. April 2007 | 18:00
Von
Status: Praktikant (608 Beiträge, 63x hilfreich)
Was soll Ihnen denn passieren? Sie sind doch auf seinen Rücktritt eingegangen und haben das Geld angeboten? Die Emails würde ich mir ausdrucken und fertig.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten