Ebay: Artikel nicht vollständig

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Trici97
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Artikel nicht vollständig

Hallo, ich habe auf eBay ein Puzzle ersteigert. Zur Info vorab: Ravensburger bietet für 1000 Teile Puzzle keine Möglichkeit an, Ersatzteile zu erhalten.

Hier die Artikelbeschreibung:

Sie bieten hier auf ein Puzzle von Ravensburger

Titel: Surfing USA
1000 Teile

Der Karton ist in Ordnung, das Puzzle ist vollständig.

Maße 70x50cm

Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme


Schaut in meine anderen Auktionen, ich stelle noch weitere Puzzle ein.

Vielleicht könnt Ihr ja Porto sparen.

Viel Spaß beim Bieten.

Achtung! Bei Geldeingang nach dem 18.8.2020 findet der Versand erst nach dem 25.8.2020 statt

Nun das Problem: Das Puzzle ist nicht, wie angegeben, vollständig. Es fehlt ein Teil.
Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber ärgert mich trotzdem extrem. Denn in der Artikelbeschreibung steht, dass es vollständig ist.

Habe ich da rechtlich gesehen irgendwelche Möglichkeiten oder gar nicht?




Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Trici97):
Habe ich da rechtlich gesehen irgendwelche Möglichkeiten oder gar nicht?
Weise nach, dass das besagtePuzzleteil schon bei der Übergabe an den Paketdienstleister (Gefahrenübergang) gefehlt hat...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Trici97):
Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme


Zitat (von radfahrer999):
Weise nach, dass das besagtePuzzleteil schon bei der Übergabe an den Paketdienstleister (Gefahrenübergang) gefehlt hat...


... und, aufgrund der von Gerichten durchaus als gültig im C2C angesehenen Klausel zur Befreiung von Haftung für Sachmängel, dass der Käufer den Fakt des Fehlens in arglistiger Weise verschwiegen hat. Ich fürchte aber, dass man schon mit ersterem scheitern wird.

-- Editiert von NaibaF123 am 27.08.2020 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Weise nach, dass das besagtePuzzleteil schon bei der Übergabe an den Paketdienstleister (Gefahrenübergang) gefehlt hat...

Nein, das wäre Aufgabe des Verkäufers ... der Käufer müsste nachweisen das es unterwegs nicht aus dem Paket gefallen ist ...



Zitat (von NaibaF123):
dass der Käufer den Fakt des Fehlens in arglistiger Weise verschwiegen hat.

Da braucht es hier nicht, denn er hat hier 2 zugesicherte Eigenschaften
Zitat (von Trici97):
1000 Teile

Der Karton ist in Ordnung, das Puzzle ist vollständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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