Ebay Artikel nicht wie beschrieben!

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
rico-cruz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Artikel nicht wie beschrieben!

Hi,
Habe folgendes Problemchen habe bei ebay ein Artikel per sofortkauf gekauft undd erhalten. Es handelt sich um ein digitales Produkt und zwar um einen EA Account von Fifa. Account ist aber nicht wie beschrieben, in der Beschreibung stand das dort 1mio Münzen drauf sind aber nur 90tausend drauf sind. Daraufhin den Verkäufer angeschrieben da hieß es ja habe ich ausgegeben weil ja keiner geboten hatte. Und der Account hat noch dazu eine Sperre das heißt das man mit dem Account nicht Handeln kann nur spielen das a und o in diesem spiel ist aber das Handeln der Spieler. Der Account ist wertlos. Habe eine rückabwicklung gefordert die er nicht einsieht und sich auch nicht mehr gemeldet hat. Habe mich dann auf den Ebay Käuferschutz verlassen, nur leider gilt das bei digitalen Produkten nicht. Obwohl es in den Auktionen steht was ich schon bei ebay bemängelt habe das sowas dort nicht stehen darf wenn das nicht für den Artikel greift. Ebay hat ihm eine Mail geschrieben das er sich bei mir melden soll zwecks rückabwicklung mit einer frist, die dame war sehr nett von ebay. Die ist abgelaufen ohne eine Antwort von ihm zu erhalten. Wie sieht ihr die Sache? Bin doch voll im Recht oder nicht mein Geld mit einem Anwalt zurück zufordern?
Danke schonmal für die Antworten




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat (von rico-cruz):
Habe mich dann auf den Ebay Käuferschutz verlassen,

Das dieser „Käuferschutz" durchaus nutzlos ist, selbst dann wenn das Produkt darunter gefallen wäre, weil die Unternehmen eben nicht über den Gesetzen und Gerichten in DE stehen, sowie die damit verbundenen Gefahren für den der den „Käuferschutz" beansprucht, dass ist ja nun schon länger bekannt.



Zitat (von rico-cruz):
Bin doch voll im Recht

Der bisherigen Schilderung nach ja.
Wenn das ganze clever formuliert war, kann man allerdings auch gegen die Wand fahren.



Zitat (von rico-cruz):
mein Geld mit einem Anwalt zurück zufordern?

Der kostet einen dann ein paar hundert EUR, wenn man sich das leisten mag ...

Ansonsten würde ich erst mal den Artikeltext prüfen, ob der nicht Schlupflöcher hat und den Gegner gerichtsfest zur Leistung auffordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.237 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.