Hallo hier im Forum.
Ich habe bei Ebay einen AV-Verstärker mit Fernbedienung gekauft:
Aufgrund unsachgemäßer Verpackung in der OVP, ist a) die Taste an der Fernbedienung für Leise defekt b) Die Gehäuseoberseite auf der ges. Fläche eingedrückt
c) das Gehäuse des Receivers verzogen.
Nach normalem Mailverkehr über Ebay, blieb der VK uneinsichtig.
Ich habe PayPal eingeschaltet.
Es kamen ein paar Infos.
Jetzt kam eine Mail:
Wenn Sie einen Antrag auf Käuferschutz für Ware stellen, die erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht, bitten wir Sie um eine schriftliche Bestätigung eines unabhängigen Dritten. Der Grund: Wir wissen nicht, was Sie sehen, wenn Sie Ihr Paket geöffnet in den Händen halten. Deshalb sind wir auf die Aussage einer unabhängigen dritten Partei angewiesen. Zum Beispiel die eines Händlers, Sachverständigen oder einer anderen anerkannten Organisation.
Und so geht es jetzt auf Ihrer Seite weiter:
1. Bitte wenden Sie sich an einen Händler, Sachverständigen, Gutachter oder
eine andere anerkannte Organisation Ihres Vertrauens.
2. Lassen Sie sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens bestätigen.
Eine Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte Reparaturkosten helfen uns ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.
3. Und das kommt auch noch auf die schriftliche Bestätigung: Der Briefkopf
mit dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir bei Rückfragen Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.
Wollen die jetzt nur die Bestätigung einer dritten Person und ich bekomme das Geld zurück oder wird das ne längere Geschichte ?
Was kann eine:
andere anerkannte Organisation Ihres Vertrauens.
alles sein ?
Auch eine Elektrofirma
oder ???
Gruß Hajooo
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[Ebay] Artikel teildefekt > PayPal > Gutachten ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



quote:
Auch eine Elektrofirma
oder ???
Ja, sicher, das reicht PP aus.
Man kann das so machen, daß man die Mängel selber objektiv auflistet und sich das per Firmenstempel (lesbare Ruf. Nr.) und Unterschrift vom Händler bestätigen lässt.
Wenn man höflich fragt, machen die das kostenlos oder gegen einen kleinen Obulus.
PP-Verf. einhalten, Fax-Deckbl. benutzen, Fristen einhalten.
Die Kosten des sendungsverfolgten (!) Rückversands werden an dir hängen bleiben.
Immer noch besser als ein Rechtsstreit.
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Hallo,
was bedeutet denn "PP" ?
Zu Punkt 2:
... sowie geschätzte Reparaturkosten ...
Sofern diese nicht angegeben sind, werden diese Angaben nachgefordert ?
Gruß Hajooo
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-- Editiert am 08.07.2011 23:15
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Hallo,
PP steht für das wohl weltschlechteste Zahlunssystem welches es gibt!
PP setzt sich über geltendes Recht hinweg, PP entscheidungen sind keineswegs auch rechtlich gesehen immer OK!
Und daher auch gleich nochmal was zum eigentlichen Thema, selbst wenn jetzt ein sogennter Sachverständiger die Schäden für PP bezeugt, ist damit noch lange nichts die Sache erledigt, selbst wenn PP erstmal demKäufer wieder das Geld gutschreibt und dem Verkäufer sein Konto belastet.
Viel wichtiger ist ein Sachverständiger, der prüft ob die Verpackung wirklich ausreichend war oder nicht, normalerweise würde vieles für die OVP sprechen, aber den genauen Zustand kennen wir hier nicht.
Ich gehe mal von einem Kauf bei einem privaten VK aus, dann würder der K das Versandrisiko tragen! Und wenn dann ein Sachverständiger für verpackungen sagt, die Verpakung war ausreichend, kann und wird der Verkäufer vom Käufer sich das Geld ebens wieder zurückholen, egal was PP vorher gesagt und getan hat...
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quote:
Sofern diese nicht angegeben sind, werden diese Angaben nachgefordert ?
Nein, die Bestätigung der Mängel/Schäden durch einen Händler o.ä. reicht normalerweise aus.
Wichtig ist, daß die PP-10-Tagesfrist eingehalten, das Fax-Dbl. benutzt wird. Sonst wird das gnadenlos abgeschmettert.
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Hallo,
Und: Beim Faxen bitte ein Deckblatt mit Ihrer bei uns registrierten E-Mail-Adresse und der PP-Bearbeitungsnummer nicht vergessen. So können wir Ihre Informationen schneller bearbeiten.
Wie muß das Deckblatt aussehen, etwa so:
Bearbeitungsnummer: PP-001-xxx-xxx-xxx
Email Adresse: xxxx.xxxxgmx.de
eBay-Artikel: Nr. xxxxxxxxx Thechniik ABCD-1234
Ich will das in meinem Account hochladen ?
Gruß Hajooo
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-- Editiert am 09.07.2011 00:28
quote:
Wie muß das Deckblatt aussehen, etwa so: ...
Als ich das letzte mal das Vf. eingeleitet habe, kam das Dbl. "automatisch" in der online-Abwicklung mit Barcode, Bearbeitungsnummer etc.
Einfach sklavisch alles machen was PP will, sonst droht immer die Ablehnung. Diskussionen sinnlos.
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quote:
Ich will das in meinem Account hochladen ?
In welchen Account hochladen?
Was ein FAX ist weist du schon?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Die Bestätigung können Sie einfach innerhalb der nächsten zehn Tage an 0180 XXX XX XX faxen oder direkt in Ihrem PayPal-Konto hochladen.
Gruß Hajooo
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Hallo,
ich habe mirvon einem Händler im Nachbarort den Schaden bestätigen lassen.
Die Bestätigung habe ich in meinem PayPal-Account hochgeladen und innerhalb kurzer Zeit kam folgende Mail:
Nach eingehender Prüfung Ihres Falls haben wir entschieden, dass Sie Anspruch auf eine Rückzahlung(einschließlich Versand- und Bearbeitungsgebühren) haben, sobald Sie die Warean den Verkäufer zurückgesendet haben.
Weiter untensteht auch:
Der Artikelzustand mussunverändert sein, und Sie tragen die Versand- und Bearbeitungskosten.
Bekomme ich die Versand- und Bearbeitungskosten mit zurück ?
Gruß Hajooo
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quote:
Der Artikelzustand mussunverändert sein, und Sie tragen die Versand- und Bearbeitungskosten.
Bekomme ich die Versand- und Bearbeitungskosten mit zurück ?

Verstehst du 'Sie zahlen alle Versand- und Bearbeitungskosten ' besser?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo,
ich habe die Versandkosten selbst getragen.
Gruß Hajooo
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