Hallo, viellecht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe vor ca einer Woche 4 Konzerttickets über Ebay verkauft mit einer Laufzeit von einem Tag. Nach beendeter Auktion habe ich dann ein Autoradio reingesetzt, wobei mein Browser die alten Daten von den Tickets mit übernommen hat. Somit wurde das Autoradio 4 x angeboten mit einer Laufzeit von einem Tag. Da ich erst gestern darauf aufmerksam wurde und ich den Artikel aus ebay nicht mehr raus nehmen konnte, habe ich an den höchstbietenden zu einem Preis von 5,50 verkauft, wohl nichtwissend, dass die 3 unterlegenden Bieter das Radio auch erstanden haben. Danach bin ich hingegeangen und habe allen eine Email geschrieben, dass es sich dabei um einen Fehler handelt und ich den Artikel gerne neu reinsetze. Nun gibt es zwei Personen, die auf Ihr Recht pochen und den Artikel für 5,50 haben wollen. Wie gehe ich nun vor und was kann mir im schlimmsten Falle passieren, nicht zuletzt weil ich auch im Rechtschutz bin.
Wäre schön in Feedback zu bekommen.
Ebay: Artikel verkauft, Schadensersatz
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
4 x angeboten in einer Auktion oder wie?
Hat der Höchstbietende nun 4 Radios ersteigert oder warum haben die 3 Unterlegenen Bieter auch das Recht auf ein Radio?
War es ein Sofortkauf oder eine Versteigerung.
Der Unterlegene hat bei einer Versteigerung nur die Möglichkeit zu kaufen wenn der Höchstbietende abspringt. Dann kann der Verkäufer den 2bietenden Fragen ob er möchte. Das ist aber eine Kann-Bestimmung keine Muss-Bestimmung.
Bei Sofortkauf von 4 Radios gibt es keine unterlegenen Bieter, sondern nur 4 Käufer.
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wer geht denn auf´s gericht wegen einem autoradio?
ob nicht alles nur show ist?
-- Editiert von jau am 08.07.2008 14:41:08
wer geht denn auf´s gericht wegen einem autoradio?
Wer überzeugt ist, darauf einen Anspruch zu haben und/oder ein besonderes Schnäppchen gemacht zu haben und/oder eine RSV hat...
ob nicht alles nur show ist?
Das Risiko sollte der VK nicht unbedingt eingehen.
die armen richter...;)
Zitat daba: was kann mir im schlimmsten Falle passieren
Du kannst Dich schadensersatzpflichtig gemacht haben:
quote:
§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
Konkretes Beispiel: Ich als Käufer ignoriere ein Sonderangebot für Artikel A (z.B. für 80 Euro statt regulär 100), weil Du mir denselben Artikel noch billiger (50 Euro) anbietest. Anschließend machst Du nach § 119 einen Erklärungsirrtum geltend, und das Sonderangebot ist inzwischen auch ausverkauft.
Deshalb ist mir ein Schaden von 20 Euro dadurch entstanden, daß ich auf die Gültigkeit Deiner Erklärung vertraut habe. Denn jetzt muß ich 100 Euro ausgeben für einen Artikel, den ich andernfalls im Sonderangebot für 80 gekauft haben könnte. Diese 20 Euro mußt Du mir ersetzen. Nota bene: Nicht die 50 Euro Differenz zwischen Deinem Angebot und dem Normalpreis.
-- Editiert von pedestrian am 08.07.2008 18:23:59
Schöne Erklärung. Respekt
>
> Denn jetzt muß ich 100 Euro ausgeben für einen Artikel, den ich
> andernfalls im Sonderangebot für 80 gekauft haben könnte.
>
Wenn man das nachweisen kann ...
>
> und/oder eine RSV hat
>
Ja aber mit Selbstbeteiligung in aller Regel.
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