Ebay - Artikelbild - Copyright-Verletzung

1. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
netrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ebay - Artikelbild - Copyright-Verletzung

Hallo

Gestern habe ich per Einschreiben einen Brief von einer Anwaltskanzlei, mit einer Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung mit dem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro erhalten. Es werden 275,00 Euro zur Überweisung an den Mandanten und eine Unterlassungs- Verpflichtungserklärung gefordert.

Ich hatte bei einer Ebay Auktion blöderweise ein Artikelbild kopiert, um dieses für meine eigene Auktion zu verwenden. Diese Bild enthält ein Copyright, welches den Urheber des Bildes wiedergibt.
Die Auktion wurde, mit dem Hinweis auf eine Copyright Verletzung, von Ebay erst nach dem Ablauf der Auktion eingestellt. Ich konnte mit dem Inhalt der E-Mail nicht viel anfangen und machte mir zunächst keine Gedanken, da ich mir der Copyright Verletzung zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst war.
Zudem hatte ich mit der Privatauktion keinerlei Gewinn gemacht, da der Artikel nicht ersteigert wurde.

Was soll ich jetzt machen? Ich bin mir der Verletzung des Urheberechts durchaus bewusst, nur gibt es für mich irgendeine Möglichkeit, sich dem Schadensersatz zu entziehen? Wie bereits erwähnt, ich hatte bei der Auktion keinen Gewinn. Zudem kann ich mir einen Rechtsanwalt, der mich in dieser Angelegenheit berät, nicht leisten.

Danke schon mal im Voraus…

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kill Eulenspiegel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

275 Euro sind eh noch in einem gemässigten Rahmen.

Der Rechteinhaber hat die Auktion per VERI (Verifizierte Rechte Inhaber Programm) löschen lassen. Wann Ebay die Auktion gelöscht hat spielt in dieser Sache keine Rolle.

An Deiner Stelle kannst Du versuchen den Anwalt telefonisch zu erreichen, um ihn evtl. höflich zu einer Minderung der Forderung zu bewegen.

Viel Glück!

-- Editiert von Kill Eulenspiegel am 01.09.2005 11:35:56

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#2
 Von 
netrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Was ist aber wenn er bzw. sein Mandant nicht auf meine Bitte eingeht? Ich weiß, dass ich mit 275 Euro wohl noch ganz gut fahren würde, aber auch das ist schon viel Geld für mich.

Und jetzt noch was spezielles. Ich bin ab Ende September für längere Zeit (2 Jahre) im Ausland. Ich bin mit dem Rucksack unterwegs und nicht über den Postweg zu erreichen.
Was würde geschehen, wenn ich ohne auf die Forderungen einzugehen, meinen Auslandsaufenthalt antrete. Das Einschreiben hatte ich nicht persönlich entgegengenommen. Ich will mich dem ganzen nicht einfach so entziehen, aber es hätte ja auch sein können, das ich bereits Übermorgen fliege. Wie wird in diesem Fall vorgegangen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@netrecht

Sollten Sie der Ansicht sein, auf die Abmahnung nicht zu reagieren, wird die Gegenseite eine Einstweilige Verfügung beantragen. Diese ergeht in Ihrer Abwesenheit und verursacht erhebliche Mehrkosten, die Sie dann auch noch zu tragen haben.

M.E. sollten Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Gegenseite schicken. Über die RA-Kosten kann dann immer noch gestritten werden.

Steffen

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#4
 Von 
netrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Steffen

Nur aus Interesse. Was würde denn geschehen, wenn ich bereits Morgen ins Ausland gehen würde? Schließlich habe ich das Einschreiben nicht persönlich in Empfang genommen und hatte eventuell keine Einsicht bzw. Zeit, darauf zu reagieren. Auch hätte ich keine Möglichkeit im Ausland (keinen Wohnsitz) darauf zu reagieren.

Zu meinem Fall:
Eine Unterlassungserklärung ist dem Schreiben angehängt. Nur stehen hier Dinge wie z.B. die Höhe des zu entrichtenden Schadensersatzes, weiter zu erteilende Auskünfte usw. So will ich das natürlich nicht unterschreiben. Auch wüßte ich nicht, wie ein von mir Erstelltes Schreiben auszusehen hätte.
Und nochmal, ich habe keinerlei Gewinn mit diesem Artikel bei einer Ebay Privatauktion verdient.

Ich weiß das ich einen Fehler begangen habe, aber fühle mich ziemlich verarscht, wegen eines aus der Unwissenheit heraus kopierten Artikelbildes belangt zu werden. (Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...)
Und dann noch der Schwachsinn mit der Unterlassungserklärung. Ich werd den Artikel bestimmt kein zweites mal bei Ebay einstellen.

Gruß und Danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ob du bei der Auktion Gewinn erzielt hast oder nicht,spielt nun wirklich keine Rolle!
Wenn du die *Auslandskarte* spielen willst,soll derjenige,der das Einschreiben angenommen hat,es mit entsprechendem Vermerk zurückschicken(keine Ahnung,ob es wirklich gut ist...)
Ansonsten anrufen,versuchen zu handeln,überweisen und abschicken-fertig.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!(ach,du schriebst es ja schon...)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 01.09.2005 15:05:56

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#6
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Die Auslandsmasche halte ich für keine gute Idee.
Irgendwann bist du zurück.... Und dann?

Sind aus den 275 wahrscheinlich 700 - 800 geworden.

Ohne das Bild jetzt zu kennen, würde ich aber bei einer Urheberrechtsverletzung sagen, dass 275 Euro ein Schnäppchen ist.
Versuch halt trotzdem den Preis runter zu handeln. Ganz ohne Kosten wirst du da aber sicher nicht davon kommen

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#7
 Von 
netrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll das wirklich ein Schnäppchen sein?
Der Typ hat ein Bild von einer Soundkarte gemacht um diese Massenhaft bei Ebay zu verhökern.
Ich verwende das gleiche Bild und erziele, da der Artikel total veraltet ist, nicht mal meine Einstellgebühr.

Wo bitte ist hier ein Schaden für den Kläger entstanden? Ganz schön hart, das es so einfach ist einem eine unbegründete Schadensersatzforderung vorzulegen und der Verklagte nicht viel machen kann außer eventuell noch den Preis zu drücken.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kill Eulenspiegel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, vielleicht hat er nur ein Bild von einer Soundkarte gemacht. Aber wenn Du das so siehst, als dass es eh kein Problem wäre, wieso hast Du es nicht selbst gemacht? Weil Du wohl 15-30 Minuten länger damit beschäftigt gewesen wärst die Auktion einzustellen oder weil Du nicht mal die Möglichkeit dazu hattest...

Meine Bilder wurden auch bereits "geklaut" und ich finde es auch mehr als ärgerlich, da ich sehr viel Mühe in meine Bilder stecke. Ich nutze dann maximal Ebay's VERI-Programm und lasse diese Auktionen löschen, aber vielleicht sollte ich auch manchmal noch diesen Schritt weiter gehen.

Und dass Du gerade sein Bild benutzt hast, sagt doch, dass es das Bild ist, dass auch Dich am besten angesprochen hat. Ich kenne zwar das Bild nicht, aber evtl. nutzt Du seine Ideen was Positionierung, Beleuchtung, Aufnahmewinkel und was auch immer betrifft - und das alles macht einen wesentlichen Teil des Verkaufserfolgs aus.

Bietest Du auch noch unter seinem Preis an, nimmst Du ihn damit evtl. auch noch einen Kunden weg (wodurch ich den Gegenstandswert von 10.000,00 Euro wieder leicht übetrieben finde).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
netrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Powerseller

Na du bist ja ein ganz freundliches und helles Köpfchen. Mit dir kann man bestimmt sachlich Diskutieren.

"frustrierter Geschädigter" LOL

Wie du wahrscheinlich überlesen hast, habe ich meinen Fehler bereits zugegeben. Ich habe daher auch vollstes Verständnis wenn mir eine Unterlassungserklärung ins Haus schneit und die Auktion gestoppt wird. Eine kurze Mail hätte das aber auch getan, schließlich konnte man an meinem Mitgliedstatus und meinen Bewertungen ja sehen das ich ein Ebay-Frischling bin. Und du redest hier von einem geschädigten der seine RA Kosten nicht erstattet bekommt!?! Drauf zahlen tut der zu 100% nicht. Hier wird versucht durch eine Schadensersatzforderung noch ein bisschen Geld nebenbei zu machen. Jeder der das bestreitet ist für mich naiv und ignorant.


Nicht das sich hier jetzt jemand beleidigt fühlt. Ist doch irgendwie verständlich das ich als Laie mit einer Schadensersatzforderung wie in diesem Fall nichts anfangen kann.
Ich denke das verdammt viele Leute solche Fehler schon bei Ebay begangen haben und dafür schmerzlichst zur Kasse gebeten wurden. Die Leute die hier Abmahnen wissen genau was sie wollen...


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Na ja, wenn Sie keine Ahnung haben, sollten Sie vielleicht die Finger von Geschäften lassen, Sie haben echt einen Knall,. Dummheit schützt auch vor Strafe nicht.



-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

hallo!
Da ist sicher jede Diskussion überflüssig.
Nach allen Erfahrungen ist es ratsam, sich umgehend mit den Anwälten in Verbindung zu setzen.
Denn sonst wird es richtig teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
D-LuX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich finde es echt traurig, wie hier manche auftreten und so tun als wenn Sie Gott persönlich wären und fehlerlos.

Dieses Forum ist dafür da, um sich Rat einzuholen und nicht um einen fertig zu machen, an den Pranger zu stellen oder doofe Kommentare abzugeben.

Ich hoffe, es wird sich alles regeln. Ich selber habe Montag einen Termin beim gegnerischen RA und werde versuchen die 706€ Anwaltskosten zu drücken.

Bei dir ist es ja nur 1/3 davon.
Da wäre ich bereits froh drüber ;o)

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