Ebay Auktion, Anwalt eingeschaltet

2. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
blade_is_back
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion, Anwalt eingeschaltet

Hier die Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=44279&item=8062917675

Anwaltsschreiben des Käufers:
...Sie haben den vorbezeichneten Grundträger mit der Kennzeichnung "sehr guter Zustand" offeriert. Diese zugesicherte Eigenschaft hat sich als nicht zutreffend herausgestellt. Der Grundträger ist in einem desolaten Zustand, im übrigen fehlt der entsprechende Schlüssel, so dass der Grundträger überhaupt nicht verwendet werden kann...
...
Die Anfechtung wird auf arglistige Täuschung gestützt. Der Zustand des Grundträgers war Ihnen bekannt, dennoch haben sie ihn als in einen "sehr guten Zustand" angepriesen. Der Kaufvertrag ist daher rückabzuwickeln......

Der Grundträger ist auf keinem Fall in einem desolaten Zustand und von den Schlüsseln war in der Auktion überhaupt nicht die Rede.
Was nun?
M.f.G.
blade_is_back

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Die beweispflicht über den desolaten Zusatnd liegt beim K. Das Fehlen der Schlüssel dürfte einen sachmangel darstellen, wenn die Funktionstüchtigkeit der ware dadurch beeinträchtigt ist.

Alles andere müssen sie selber entscheiden. Entweder ignorien resp. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen oder Rückwandelung, weil du doch ein schlechtes Gewissen hast.

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#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

wie normi schon sagte, beweispflicht liegt beim K.
Auf den Bilder kann man auch keinen *desolaten* Zustand erkennen, ich zumindest nicht.


Warum gehen solche Leute gleich zum anwalt??? Ist es denn heutzutage nicht mehr möglich sich normal zu einigen?? Wegen 57Euro schmeisst man dem Anwalt noch Geld hnterher.

Noch nen Tipp: Du solltest das mit Garantie / Gewähr etc vielleicht noch etwas größer schreiben. Ich bin noch jung, habe gute Augen (keine Brille etc) aber da musste ich mich sogar anstrengen um das lesen zu können;)

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich sehe das wie normi,
ohne schlüssel ist der grundträger nicht zu gebrauchen. das stellt einen sachmangel da.
gruss,
kristijabn

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#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Hier würde ich auch erwarten, sofern wie diese abschließbar sind das da ein Schlüssel dabei ist. Der Zustand der Träger läßt sich schlecht auf dem Bild erkennen, da halt ich mich mal raus.
Aber was will man mit den Dingern anfangen wo ein Schloß dran ist und man kann es nicht benutzen, theoretisch gesagt, nichts.
Meiner Meinung nach damit die Sache schnellstmöglich aus der Welt kommt, zahl dem Käufer die Gesamtsumme zurück und fertig. Und die Sachen könne er auch behalten. Was willste noch mit den Trägern ?
Hat dich zwar dann einiges an Lehrgeld gekostet, aber es ist Ruhe im Karton.
Wie gesagt, ist nur meine Meinung dazu.

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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