Ebay Auktion - AMD XP 2500 - Anzeige wegen Betrug

30. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
andy0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion - AMD XP 2500 - Anzeige wegen Betrug

Hallo

Meine Frau hatte ein Rechner in Ebay verkauft mit der Überschrift AMD XP 2500
Was natürlich nur die Bezeichnung ist, jetzt geht der Käufer von ein 2500mhz Rechner aus und hat jetzt meine Frau angezeigt wegen betrug

Die Polizei war schon da und meint sie müsse vorbeikommen und dazu Stellung nehmen nur das dumme ist das sie in der Options- Menü von Ebay das AMD CPU 2500mhz ausgewählt hatte

Und in der beschreibungs- text stand auch noch mal AMD XP 2500

denn ein amd 2500 hat nur 1700 - 1833 mhz


Meine Frage ist jetzt
Wer hat schuld ??


-- Editiert von andy0815 am 30.06.2006 20:39:14

-- Editiert von andy0815 am 30.06.2006 20:40:10




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

Wer ist Schuld??
- na deine Frau, weil sie das alles eingegeben hat :)
- Du, weil Du es nicht selbst gemacht oder ihr ordentlich erklärt hast

Ob man den Kaufvertrag allerdings wegen Irrtums anfechten kann, weiss ich nicht. Das wird hier sicherlich auch noch jemand beantworten können

Sternchen

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#2
 Von 
andy0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Schnelle antwort


Eigentlich sollte aber klar Sein das ein XP 2500 keine 2500 mhz hat

Es steht überall im text das es ein XP 2500 ist und nur der kleine Fehler vom Menü was meine Frau ausgewählt hatte ist 2500mhz

Aber deswegen gleich anzeige erstatten??

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Und du erwartest wirklich, daß jeder diese Bezeichnungen kennt und auch weiss was sich dahinter verbirgt? Deine Frau hat als Prozessor 2500MHz angegeben und das darf der Käufer auch erwarten.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Der Laien-VK weiß ja nicht unbedingt, daß bei AMD die Zahlangaben keine MHz sind.
Von daher würde ich sagen, eindeutig nachvollziehbarer Irrtum und Anfechtungsgrund, §119 BGB .

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