Ebay Auktion - Habe ich Betrug begangen?

29. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Auktion - Habe ich Betrug begangen?

Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe am 28. September 2009 einen World of Warcraft Account verkauft, der auf ein Privat Server ist, dieses war sich der Käufer bewusst, da es in der Auktion stand.

Er überweiste das Geld die 125,00 Euro mit Paypal. Ich schaute nach, und das Geld war da. Nur hat er es danach nochmal gesendet, wie er das geschaft hat, und warum weiß ich nicht. Er hatte mich auch früher bei eBay angeschrieben, und ein Konflikt bei Paypal aufgemacht, das er sein Geld zurückhaben will, wenn ich ehrlich bin habe ich das früher alles ganz anders aufgenommen, und war der überzeugung das der Käufer sein Geld zurückhaben wollte, sprich die 125,00 Euro für den Account.

Wie dem auch sei, habe ich von Ihm früher 125,00 Euro sagen wir mal geschenkt bekommen, so sagte mir das heute der Paypalmitarbeiter.

Nun hatte er mich vor 2 Wochen angeschrieben, das er das Geld zurückhaben will, wir haben erstmal telefoniert, und ich verstand in, und war sofort zu 100% einverstanden ihm die 250,00 Euro zurück zu überweisen.

Nur hat er sich aber früher das Geld zurückgeholt, sprich Paypal bucht ja immer vom Konto hat, er hatte also in dem Fall die 250,00 Euro zurückgebucht, und war somit, bis heute noch im Minus mit dem Paypalkonto.

Er sagte ich soll beim Anwalt anrufen, den Paypal eingeschaltet hat. Er nannte mir das Aktenzeichen, und ich rufte dort hat. Hatte dann eine Dame am Telefon, teilte Ihr das Aktenzeichen mit, und die sagte das es stimmt, aber inzwischen sind es nichtmehr 250,00 Euro die Paypal haben will, sondern knapp das doppelte, sprich 500,00 Euro. Wegen die ganzen Mahnungen und so.

Nun will der Käufer das ich die 500,00 Euro bezahle, aber wenn ich Ehrlich bin sehe ich das nicht ganz ein, ich bin gerne bereit die Sache wieder gut zu machen, und Ihm die 250,00 Euro zurück zu geben, was ich eigentlich nicht machen müsste. Er sagte wenn ich die 500,00 Euro nicht überweise, dann zeigt er mich an, wegen Betrug bei der Polizei. Aber was kann ich dafür wenn er die 250,00 Euro zurückfordert bei seiner Bank, und mit sein Paypalkonto schon bei 500,00 Euro im Minus ist, das ist doch nicht mein Verschulden, oder? Habe ich ein Betrug begangen? Ich bin mir keine tat bewusst, diese zweite Zahlung, die er gemacht hat, wäre ich eigentlich auch nicht verpflichtet zurück zu überweisen, meinte auch der Mitarbeiter von Paypal, weil man sagen kann das dies ein geschenk war.

Aber naja, ich hoffe Ihr versteht die Sachlage, und möchte gerne wissen was Ihr meint?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Ich verstehe ehrlich gesagt nix und habe daher auch keine Meinung. Dieser aber vertrete ich ausdrücklich...

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

Dass die 2. Zahlung ein Irrtum war, war doch vollkommen klar. Ein Geschenk wäre es gewesen, wenn der Käufer gesagt hätte: "Ich schenke dir das Geld".

So ist es nur die klassische Doppelüberweisung, der Käufer hat zweimal für dieselbe Sache bezahlt.

Und selbstverständlich hat er einen rechtlichen Anspruch darauf, dass du ihm das Geld zurückzahlst und zwar die EUR 125,00 für die 2. Überweisung.

Er hat einen Herausgabeanspruch nach § 812 ff. BGB , er kann dich verklagen, und wirst zwangsläufig verlieren. Du hast eine Leistung ohne Grund erhalten, der Käufer hat auch eine Tilgungsbestimmung veranlasst: PayPalzahlung... für XXXX.

Dass ein PayPal Mitarbeiter bei einer irrtümlich veranlassten Doppelüberweisung das Wort "Geschenk" in den Mund nimmt, zeigt, welche Qualifikation diese Leute haben, es ist nicht zu fassen. Wenn man es hier nicht lesen würde, müsste man meinen, es sei ein Joke über PayPal.

Wieso will der Käufer denn EUR 250,00 haben, hat er den Account nicht von dir bekommen?



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-- Editiert am 29.04.2010 17:43

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#3
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, kurzfassung, ich habe bei Ebay was verkauft im Wert von 125,00 Euro. Käufer zahlte das Geld, und macht einen fehler, und überweiste nochmal 125,00 Euro, das sind zusammen 250,00 Euro.

Er wollte beide Summen zurückhaben, da er mit der Ware nicht einverstanden war. Ich war auch nicht einverstanden. Das mit der doppeltzahlung hatte ich damals nicht ganz wahrgenommen. Nunja, vor 2 Wochen kam eine Mail, das er sein Geld zurückhaben will, ich bin auch damit einverstanden.

Nur sind es keine 250,00 Euro mehr, sondern knapp 500,00 Euro. Die 500,00 Euro will er nun haben. Die anderen 250,00 Euro sind Mahnungen, und Inkassokosten, weil er hatte sich einfach früher das Geld zurückgeholt, von Paypal. Weil wenn man was kauft, und mit Paypal bezahlt, buchen die das dann vom Käufer vom Konto ab, und er hatte sich diesen betrag aber zurückgeholt. So, die anderen Infos kann man hoffentlich aus dem Text entnehmen.

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Edit: Doch den Account hatte er bekommen, er meint aber er wüsste nicht das er auf ein Privat Server ist, obwohl es dort stand. Aber ich soll keine 250,00 Euro zurückzahlen, sondern 500,00 Euro, seine Mahnungen soll ich mit zurücküberweisen.

-- Editiert am 29.04.2010 17:45

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#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 297x hilfreich)

Du schuldest dem K erst mal nur seine 250 EUR. Was er sich durch Rückholungen bei PayPal für zusätzliche Kosten aufgehalst hat, ist grundsätzlich erst mal sein Problem, wenn du noch nicht beweisbar in Zahlungsverzug warst.

Dummes Beispiel, wenn du bei Quelle etwas kaufst, dann widerrufst und die Überweisung von der Bank zurückholen läßt und die Bank berechnet dir dafür 10.000 EUR Gebühren, schuldet dir Quelle ja auch nicht die 10 Mille, nur weil deine Bank so blöd ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ist wenn ich jetzt einfach die 250,00 Euro überweise, dann kann er mir doch eigentlich nichts mehr, oder? Dann hat er alles zurück, die anderen 250,00 Euro sind ja nicht durch meine wenigkeit entstanden, immerhin hatte er die Mahnungen bekommen, und die ganzen Schreiben ...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

So ist es, es sind 2 Paar Schuhe:

1. Auf die EUR 125,00 hat der Käufer ohnehin Anspruch aus einer ungerechtfertigten Bereicherung. Wie bei jeder Fehlüberweisung muss der Zuwendungsempfänger das Geld, was ihm nicht zusteht, auf Anforderung wieder herausrücken. Du bist nicht verpflichtet dich selbst zu melden, wenn der Anweisende es aber bemerkt und dich zur Rückzahlung auffordert, sollte man dem schnellstens folgen, will man nicht verklagt werden.

2. Wenn der Account fehlerhaft oder sonst was ist, das wurde ja hier nicht geklärt, hat der Käufer letztlich Anspruch auf den Kaufpreis. Denke das mit dem Server war hier das Problem. Ob das jetzt zum Rücktritt berechtigt sei dahingestellt. Aber du willst ihm ja den Kaufpreis erstatten, also solltest du das auch machen.

3. Alles andere ist Sache des Käufers. Wenn er die PayPal Lastschrift zurückbuchen lässt, ist es sein Problem. Er hätte über PayPal die Möglichkeit gehabt, die Sache zu klären.

Ist sie nicht zu klären oder entscheidet PayPal gegen ihn, hätte er dich auf Rückzahlung verklagen können.

Du hast einfach nur Glück gehabt, oft genug friert PayPal das Geld noch nach Monaten beim Verkäufer ein, manchmal nach über einem Jahr, obwohl nichts davon zulässig ist. Dann hättest du das Problem mit PayPal.

Also: Überweise ihm EUR 250,00 und gut ist es.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber wenn er das Geld hat, diese 250,00 Euro, muss ich dann noch mit einer Anzeige rechnen?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

Ich wüsste jetzt nicht, wo hier eine Strafbarkeit zu sehen ist. Es ist eine rein zivilrechtliche Sache. Der Käufer hat dir das Geld ja freiwillig überwiesen, du hast es nur nicht herausgerückt.

Er hätte dich verklagen können, auf dem Zivilrechtsweg. Es liegt aber keine Strafbarkeit vor. Es sind nur die bereicherungsrechtlichen Vorschriften maßgeblich.

Der Käufer hat einfach den falschen Weg gewählt, jetzt hat er den Stress mit PayPal, aber nur deshalb, weil er der Lastschrift widersprochen hat.

Und du hast reines Glück gehabt. In vielen Fällen entscheidet PayPal für den Käufer, weil du niemals den Versand eines Wow-Accounts beweisen kannst.

Zwar ist virtuelle Ware auch vom Käuferschutz nicht umfasst, aber PayPal hält sich nicht daran. Oft bekommt den Käufer den Käuferschutz verwehrt, der Verkäufer aber trotzdem das Konto belastet. Das Geld verbleibt dann bei PayPal, einen Anspruch auf Verkäuferschutz hast du nicht.

PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie
Diese Richtlinie wurde zuletzt geändert am 14. Oktober 2009.
Drucken PDF herunterladen

1. Allgemein. Vorbehaltlich Ziffer 2 und 3 dieser Verkäuferschutzrichtlinie schützt PayPal den Verkäufer vor folgenden Arten von Zahlungsausfällen:

1.

1.1 Rückbuchungen von Zahlungen per Bankkonto; hierunter fallen unter anderem sämtliche Risiken des Lastschriftverfahrens (Kontounterdeckung, Kontomissbrauch, Rücklastschriften)
2.

1.2. Rückbuchungen von Zahlungen per Kreditkarte
3.

1.3. Rückbuchungen aufgrund von ungerechtfertigen Anträgen im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes oder des PayPal-Standard-Käuferbeschwerdeverfahrens
4.

1.4. Rückbuchungen von Zahlungen, die durch den Inhaber des PayPal-Kontos nicht genehmigt wurden

Der Verkäuferschutz gilt nur, wenn die Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung aus folgenden Gründen erfolgt:

* Die Zahlung wurde nicht durch den Inhaber genehmigt.
* Die Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung, oder der Käuferschutzantrag beruht darauf, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat.

Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn Grund für die Rückbuchung war, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

PayPal schränkt den Zugriff des Verkäufers auf den Zahlungsbetrag ein, sobald ein Käufer eine Kreditkartenrückbuchung bzw. Rücklastschrift veranlasst, oder einen Antrag auf Käuferschutz stellt bzw. eine Käuferbeschwerde einreicht, oder wenn ein unberechtigter Kontozugriff vorliegt. In diesem Fall hat der Verkäufer keinen Zugriff auf den entsprechenden Zahlungsbetrag. Dies kann zwischenzeitlich zu einem negativen PayPal-Kontostand des Verkäufers führen.

PayPal hebt die vorübergehende Einbehaltung auf, wenn die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz erfüllt sind.

2. Umfang.

Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

*

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
*

Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge, sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.

3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

1.

3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.
2.

3.2. Der Verkäufer beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben.
3.

3.3. Der Verkäufer hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung].
4.

3.4. Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.
5.

3.5. Der Verkäufer hat den Artikel versandt und legt einen Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vor.

1.
* Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
* Falls der Verkäufer dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann der Verkäufer alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.




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-- Editiert am 29.04.2010 19:38

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 346x hilfreich)

Was ich nicht verstehe:
Warum hat Paypal einen Anwalt eingeschaltet? An wen ging dessen Schriftverkehr? An dich oder an K?
Wer hat diese Mahnungen ignoriert?


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#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

quote:
Warum hat Paypal einen Anwalt eingeschaltet? An wen ging dessen Schriftverkehr? An dich oder an K?
Wer hat diese Mahnungen ignoriert?


An den Käufer doch anscheinend. Der Käufer hat zweimal EUR 125,00 über PayPal bezahlt. Einmal für den Wow-Account, dann noch einmal irrtümlich für die gleiche Sache.

Anschließend wollte er:

1. Den irrtümlich doppelt angewiesenen Betrag zurück haben
2. Die EUR 125,00 für den Account (weil der wohl nicht so nutzbar war, wie er sich das vorstellte (Privat-Server).

Er hat einen PayPal-Konflikt eröffnet und weil ihm das anscheinend zu lange dauerte oder weil er das Prozedere nicht verstanden hat, hat er den beiden Lastschriften von PayPal, jeweils EUR 125,00 widersprochen. Das Geld wurde von der Bank zurückgebucht, PayPal schaut in die Röhre.

Nach diversen PayPal Schreiben hat er jetzt die KSP am Hals, scheinbar wurde der ursprüngliche Betrag von EUR 250,00 durch Mahngebühren etc. auf EUR 500,00 aufgebläht.

Und dieses Geld will er jetzt vom Verkäufer erstattet bekommen, weil er meint, der Verkäufer habe diese Situation verschuldet.

Selbst wenn der Verkäufer jetzt den vollen Betrag von EUR 250,00 erstattet, liegt der Käufer bei der KSP immer noch mit EUR 250,00 (Mahngebühren) hinten.

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-- Editiert am 30.04.2010 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

So schaut es aus. Was passiert denn wenn ich jetzt die 250,00 zurück überweise, könnte es dann trotzdem zu einem Prozess gegen mich bzw Anzeige kommen? Jedoch bin ich mir keiner tat bewusst, es ist ja nicht so das ich Ihn früher eine Pistole an den Hals gehalten habe, und gesagt habe überweise mir nochmal 125,00 Euro ...

Frage mich eh wie man es schaffen kann einen Artikel 2x zu bezahlen. Nach der ersten bezahlung steht ja da der Begrigg "Erfolgreich"

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#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

quote:
Frage mich eh wie man es schaffen kann einen Artikel 2x zu bezahlen. Nach der ersten bezahlung steht ja da der Begrigg "Erfolgreich"


Naja, es sind schon von Geschäftsleuten Millionenbeträge "doppelt" überwiesen worden.

Der hat einfach nicht aufgepasst. Genauso kann man fragen, warum PayPal so etwas zulässt. Jedenfalls kann ich bei meiner Bank zumindest nicht am gleichen Tag eine Zahlung mit dem gleichen Empfänger, dem gleichen Verwendungszweck, dem gleichen Betrag zweimal ausführen lassen, die 2. Zahlung wird sofort vom System storniert, es wird darauf hingewiesen, dass ein gleichartige Überweisung schon ausgeführt wurde. Man müsste jetzt durch Anruf bei der Bank eine weitere Überweisung explizit freigeben.


quote:
So schaut es aus. Was passiert denn wenn ich jetzt die 250,00 zurück überweise, könnte es dann trotzdem zu einem Prozess gegen mich bzw Anzeige kommen? Jedoch bin ich mir keiner tat bewusst, es ist ja nicht so das ich Ihn früher eine Pistole an den Hals gehalten habe, und gesagt habe überweise mir nochmal 125,00 Euro ...


Das ist doch ausreichend dargestellt worden, wenn du nichts entscheidendes verschwiegen hast, wird es kaum dazu kommen.

Wenn du natürlich noch länger wartest, riskierst du eine Zivilklage, ein anderer hätte längst einen Rechtsanwalt beauftragt. Wenn du Pech hast, zahlst du noch ein paar hundert Euro drauf.


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