Ebay Auktion - Käufer mahnt nach 8 Wochen (!)

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Undulatus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Auktion - Käufer mahnt nach 8 Wochen (!)

Hallo erstmal,

nur kurz eine Frage.

Per 05.04. wurde eine Sache versteigert, Geldeingang war der 13.05., danach wurde der Artikel umgehend versichert versand.

Mit heutigem Datum schreibt mir der Käufer, der Artikel sei nicht angekommen.

Da ich den Nachweis über den Versand habe, weiß ich, dass ich hier auf der sicheren Seite bin.

Nun meine Frage(n):

1. Gibt es eigentlich eine Frist, innerhalb derer der Käufer die vermeintliche Nichtlieferung hätte bemängeln müssen?
8 Wochen scheint mir hier etwas lang.

2. Wenn ich dem Käufer die Sendungs-Nummer bzw den Nachweis übermittel, habe ich doch meinen Teil erfüllt, oder muss ich bei der Post hinter der Sendung nun hinterherlaufen ?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Nun meine Fragen:

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Undulatus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Korrektur: Datumk der Versteigerung war der 04.05. und nicht der 05.04.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Undulatus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Korrektur: Datumk der Versteigerung war der 04.05. und nicht der 05.04.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Also versichert geschickt?
Wenn etwas nicht ankommt ist es schon richtig das der Käufer sie informiert.

Warum er sich so spät meldet weiß ja keiner. Da kann man ja alles mögliche vermuten.
Ne Frist kann es da höhstens bei der Post geben (wie lange man reklamieren kann).

Ob sie den Verlust der Post melden oder der K ist erstmal egal. Senden sie dem K eine Kopie, aber behalten sie das Original. Besser... geben sie dem K nur die Paketidentnummer (Einschreiben hat sowas auch).
Grundsätzlich haben sie einen Vertrag mit der Post und nicht der K... der K hat einen Vertrag mit ihnen.
Also wird die Post die Versicherungssumme an sie auszahlen (aber ich glaub sie können auch veranlassen das die Post an den K zahlt, aber wie gesagt das müssen sie dann in die Wege leiten) wenn die Ware nichtmehr gefunden wird.

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"1. Gibt es eigentlich eine Frist, innerhalb derer der Käufer die vermeintliche Nichtlieferung hätte bemängeln müssen?"

- 3 Jahre -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Wie Trebor schon schrieb, dem K die ID-Nummer mitteilen (oder aber mal selber bei der Post anrufen und nachfragen).
Wenn die Sendung zugestellt wurde, händigt die Post auch die zugehöroge Unterschrift aus (ging bei mir aber nur telefonisch - Postagentur).

Aber egal was mit dem Paket ist: Wenn es nicht zurückkommt und die richtige Anschrift auf dem Paketschein draufsteht, haftet der K für den Versand.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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