Mir ist etwas Merkwürdiges passiert.
Ich habe etwas verkauft, es wurde ersteigert (7.7.2009). Aber bis zu 4 Wochen nach dem Kauf nicht bezahlt. Ich hab das bei eBay
gemeldet.
Käufer: "Ich habe überwiesen am 14.7.2009 aber keine Ware erhalten". Auf meinem Konto ist nichts angekommen.
Nun wollte ich schriftlich per Einschreiben vom Vertrag zurücktreten.
Zufällig las ich in der Zeitung: "Wiesbaden, Dantestraße wird geräumt wegen Senkungen".
Da dies die Anschrift des Käufers war, habe ich beim Vermieter angerufen. Auskunft: Der Name (Nachname) ist unbekannt. Unter dem Namen gab es auch keinen Mietvertrag.
Meine Frage ist: Bei Ebay habe ich den Fall geschlossen. Wie kann ich nun vom "Fake" Kaufvertrag zurücktreten?
Feststeht, daß ein Zusammenhang besteht mit einem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer. Dem ich rot geben mußte wegen unkorrekter Auktionsbeschreibung. Der Käufer von mir hat 0 Bewertungen und soll der Phuser des besagten Verkäufers sein. Natürlich bekam ich auch rot, weil er keine Ware (ohne Bezahlung) erhalten hat.
Leider ist das wohl etwas kompliziert. Aber auf den Punkt gebracht, wie kann ich zurücktreten vom Verkauf?
Ebay Auktion - Kontakdaten falsch
7. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 7. August 2009 | 11:42
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 21x hilfreich)
Ebay Auktion - Kontakdaten falsch
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 7. August 2009 | 12:25
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1417x hilfreich)
quote:
Leider ist das wohl etwas kompliziert. Aber auf den Punkt gebracht, wie kann ich zurücktreten vom Verkauf?
Eigentlich überhaupt nicht, es sei denn über das eBay E-Mail-System. Wenn du es mit einem Fake-Account zu tun hast, was ja unter diesen Umständen sich geradezu aufdrängt, wird es wahrscheinlich diese Person entweder überhaupt nicht geben, dann hat sie sich bei eBay unter einem falschen Namen und einer falschen Adresse angemeldet, was ein Kinderspiel ist.
Oder sie hat irgendwelche Datensätze von Personen aus dem Web benutzt (google Toolbar).
Jemand, der nicht existiert, kann auch keine Ansprüche aus einem Kaufvertrag stellen.
Außerdem würde ich die Geschichte sofort dem eBay-Sicherheitsteam mitteilen und um Entfernung der Bewertung bitten. Für die ist ein Zusammenhang recht einfach herzustellen, wenn sie nur wollen.
Lies bitte das hier:
http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=119477
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#2
Antwort vom 7. August 2009 | 16:28
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 21x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. An Ebay habe ich schon mehrfach gemailt. Sie wollen oder können die Bewertung nicht zurücknehmen. Ich habe nun beide Fälle geschlossen. Bei einem soll der Käufer verwarnt werden und bei dem anderen geht es zum Sicherheitsteam. Die Webseite war sehr erhellend. Danke.
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