Ebay-Auktion --> Sittenwidrig ?

27. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mucki73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay-Auktion --> Sittenwidrig ?

Hallo !

Ich hab mal eine Frage bezüglich dieser Ebay-Auktion -->

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5151273692

Der Anbieter schreibt zwar, dass man in dieser Auktion auf die Beschaffung eines Notebooks bietet und dass man den Kaufpreis des Notebooks + den gebotenen Betrag als Beschaffungskosten überweisen muss, aber meines Erachtens wird hier, wegen Wuchers (momentaner Stand sind EUR 805,00), gegen die guten Sitten verstoßen.

Wäre, im Falle des Gewinns dieser Auktion, der zustandegekommene Vertrag anfechtbar bzw. nichtig ?

Mit bitte um Antwort mit bestem Dank im vorraus

-- Editiert von Mucki73 am 27.12.2004 20:52:56

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zumindest stark irreführend.

Der VK könnte damit - einen entsprechenden Richter vorausgesetzt - auch böse auf die Nase fallen.

Als K kann man sich hier sicherlich nicht nur auf Irrtum berufen, wenn er das möchte, sondern ggfs. auch auf Übergabe zum Höchstgebot (ohne "plus 1299 EUR") klagen.

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

das ist ja der absolute hammer, ich glaube nicht, dass der höchstbieter da weiß, was er alles zahlen soll. die versandkosten sind auch klasse....20 euro unversichert ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#3
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

dieses Angebot verstößt auf jeden Fall gegen die AGB von Ebay. Gebührenumgehung.

Es ist ganz klar vom Verkäufer angegeben, das der Artikel 1299€ ausserhalb von Ebay bezahlt werden soll. Dies ist in keinem Fall vertretbar. Desweiteren bieten einige Neulinge mit, was mich persönlich auch mißtrauisch macht. Hier nicht mitbieten, sondern der Auktionskontrolle melden. Dies ist definitiv eine versuchte Abzocke.

gruß

Stefan

Der Preis wäre ja jetzt schon 2104€. Soviel hat das Gerät bei Aldi ja nicht gekostet, oder ??

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Man beachte den Namen des derzeitigen Höchstbieters!(incl. mich.Seite)
Wer meldet denn mal bei ebay?Mal schauen was passiert...

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#5
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@schnee-einsiedel

schon erledigt, obwohl ich davon ausgehe das hier nichts passiert. So schnell arbeitet die Auktionskontrolle nicht.

gruß

Stefan

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#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)


Meldung dürfte schon zu spät sein, läuft ja nur noch knapp 2 Tage.

Aber der Abfangjäger ( abzockangebot ) wirds schon richten, hat sich mal schnell in Holland angemeldet :) )))

Bin mal gespannt, wie hoch der Preis noch geht.

Aber wie es rechtlich aussieht? Steht ganz klar im Angebot drin, dass hier nur auf die Beschaffung geboten wird. Ist nicht zu überlesen.

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#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Schaun wir mal...;)
Der Aldipreis war übrigens auch 1299,-Euro...,schöne Provision!

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#8
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

auf Beschaffung bieten wo gibt es denn sowas.

Verkaufen wir unsere Tapeten demnächst auf folgende Weise.

Sie bieten darauf, das ich die Tapeten für Sie im Baumarkt beschaffe. Zu den Kosten für die Tapeten kommt noch Ihr Gebot. BESCHAFFUNGSKOSTEN, außerdem noch 20€ Versandkosten.

Ich glaube gerade eine Marktlücke entdeckt zu haben.

Bzw. der Verkäufer bei Ebay hat wohl den Knall nicht gehört, unglaublich.

gruß

Stefan

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#9
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

na wie gesagt: doppelt hält besser: habe das mal unter "betrug" gemeldet....da soll angeblich binnen 24 stunden ne rückmeldung kommen, auch wenn es das thema vielleicht verfehlt...

vielleicht hat der ebay-sheriff ja dann doch wieder zugeschlagen, bevor die auktion endet.... ;) ich gönne ja niemandem was schlechtes und halte auch nix von verpfeifen, aber diese auktion ist echt dreist ohne ende!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#10
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Laeuschen,

sowas kann man ohne schlechtes Gewissen melden. Der Verkäufer scheint ja auch keins zu haben. Läuft die Auktion morgen noch rufe ich bei Ebay besser einmal an. Bevor hier noch jemand postet Hilfe habe Aldi Notebook für 3000€ gekauft.

gruß

Stefan

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#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich sehe es etwas anders. Klar, er verstösst gegen die ebay AGBs.
Aber er bietet eine Dienstleistung an, nämlich genau dieses Note - Book zu beschaffen, nichts anderes. Wo steht, dass sowas verboten ist?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@Stefan

<<<Sie bieten darauf, das ich die Tapeten für Sie im Baumarkt beschaffe. Zu den Kosten für die Tapeten kommt noch Ihr Gebot. BESCHAFFUNGSKOSTEN, außerdem noch 20€ Versandkosten.


So wäre das vollkommen legal. Ich bezahle Sie in diesem Falle für eine Dienstleistung, weil ich entweder zu faul, oder nicht in der Lage bin, mir die Tapeten selbst zu holen.

Genauso ist es doch beim Getränkekauf. Wer sich die Getränke nach Hause liefern lässt, zahlt auch für die Dienstleistung.

Das der VK in diesem Fall gegen ebay AGBs verstösst ist vollkommen richtig, aber ob die Auktion an sich sittenwidrig ist, wage ich zu bezweifeln.

Es wird ganz klar eine Dienstleistung angeboten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

nein er besitzt es ja schon nach eigener Aussage. Kaufbeleg 15.12.2004. Also ganz klar wird der Artikel ausserhalb von Ebay angeboten um Gebühren zu sparen.

Wir können ja sonst alle auf Beschaffung bieten lassen, nein das hier ist absolut dreist.

gruß

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mucki73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber kann man hier nicht das Beispiel des überteuert verkauften Lollies anbringen ???

Somit wäre es sittenwidrig, weil Wucher.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Das die Auktion sittenwidrig ist, möchte ich nicht unbedingt behaupten. Machen wir uns aber doch hier nichts vor, hier möchte jemand abzocken.

Ausserdem ganz klarer Verstoss gegen Ebay AGB und ich denke, das gerade bei Angebote dieser Art arme Neulinge bei Ebay einmal schnell auf die Sch....... fallen und das wollen wir doch alle nicht.

gruß

Stefan

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#16
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

@stefan72

ist ne super-idee, dann aber auch hier posten, falls sie anrufen, was weiter passiert...bin gespannt ;)

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

wenn er mit durch kommt wars doch ne gute Idee. Dann hat er auf die Schnelle mal 805,00€ verdient, weil er für jemanden im Aldi ein Note - Book gekauft hat. Wer von uns würde das nicht gerne?
Nur schade, das man nicht erfährt wie es ausgeht, ich würd dann im Frühjahr alle Note - Books kaufen.

Ich denk halt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil und biete auf so etwas nicht :)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Im übrigen ist auch die Formulierung "Sie bieten hier auf die Beschaffung..." irreführend, da aus ihr nicht zweifelsfrei hervorgeht, ob der eigentliche Einkaufspreis bereits inklusive ist oder nicht.

Auf das Preismodell wird erst ganz unten hingewiesen. Damit dürften die Voraussetzungen an "überraschende Klausel" erfüllt sein.
Und die derzeitige Tendenz der Gerichte bei solchen "Nummern" sollte es dem VK angeraten sein lassen, es besser nicht auf einen Prozeß ankommen zu lassen.

Wichtig also: auch ganz unabhängig von Konformität zu den eBay-AGB ist eine solche Angebotsgestaltung unzulässig bzw. für den VK nicht durchsetzbar.
(Und wenn er Pech hat, muß er das Gerät auch noch zum Auktionsendpreis liefern.)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Womit bei dem momentanen Höchstbieter evtl. kein Problem anfallen wird.

Aber vielleicht kommt hier bald der Thread "Hilfe! Käufer will meine 805 Euro für die Beschaffung eines Notebooks nciht zahlen" oder:
"Käufer will mein 1299 Notebook für 2000,- nicht abnehmen"

Ach ja. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt. *rofl*

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Machen wir uns aber doch hier nichts vor, hier möchte jemand abzocken.


Wo bitte steht geschrieben, dass für eine Ware nicht mehr als der Listenpreis verlangt werden darf? Es ist doch gängige Praxis, mehr als den Nennwert zu bieten und auch zu bezahlen, wenn der Käufer der Meinung ist, die fragliche Ware unbedingt haben zu müssen.
Ist nicht jedes Handy zu einem Euro, dass es beim Anbieter kostenlos gibt, Preiswucher?
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, der Startpreis war hier ein Euro, dass der Preis letztendlich eskaliert ist, daran dürften einige selbsternannte Moralapostel nicht ganz unschuldig sein.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

sorry ich kann es nicht verstehen das diese doch wirklich fragwürdige Auktion noch verteidigt wird.

Es ist 1. ein ganz klarer Verstoss gegen die Ebay Richtlinien.

2. Bietet der Verkäufer die Beschaffung eines Notebooks an, welches in seinem Besitz sich bereits befindet.

( hier wird nichts beschafft, es ist vorhanden )

Also ich bitte euch.

Betreff wer lesen kann ist klar im Vorteil. Leider kann nicht jeder zwischen den Zeilen lesen.

@cps

ZITAT

Wo bitte steht geschrieben, dass für eine Ware nicht mehr als der Listenpreis verlangt werden darf?

Von mir aus kann er 500% über Listenpreis verkaufen, allerdings ist die Art und Weise der Auktion nicht in ordnung.

gruß

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Oje, hätte ich bloß nix von der "Hollandnummer" erzählt. ;)
Wer mich jetzt, speziell für diese "Nummer" hier, für paranoid hält, weil ich bezweifle, dass der User ***abzockangebot*** ein ernst zu nehmender Kaufinteressent ist, welcher sich unter seinem richtigen Namen in Holland angemeldet hat, der ist dann wohl weltfremd! Unabhängig davon, ob ich das nun gutheiße oder nicht, wollte ich noch erwähnt haben, dass eBay die IP-Daten der Registrierung speichert. Soll heißen macht das bloß nicht ZUHAUSE nach! Aber: "It work´s" wie mal so treffend formuliert wurde. Ich finde jedoch, dass eine Beschwerde eMail an eBay völlig ausgereicht hätte. Denn der o.g. User macht sich selber strafbar oder nicht? Auf die frage suche ich übrigen selber verzweifelt eine Antwort.

Und nun zu meiner Meinung zu diesem Angebot: Jemand hat mich mal gefragt, ob ich es gut heißen würde, wenn der Käufer entmündigt würde. Nun das ist genau der richtige Fall dafür. Wenn arglistig Fallen aufgestellt werden, um jemanden der das Kleingedruckte nicht bis zu letzt durchliest abzuzocken, dann ist das zumindest unethisch. Und solch ein Verhalten sollte nicht geduldet werden, unabhängig davon ob das gegen die eBay-Richtlinien verstößt oder nicht. Ich kenne das noch viel schlimmer. In der Regel findet sich der letzte Satz eher unter fernerliefen irgendwo im Text getarnt. Ist Käuferschutz gleich Käuferentmündigung? Ist es für eBay erstrebenswert, solchen Verkäufern ein Forum zu bieten?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Und weg isses!Weiß noch jemand wie der Verkäufer hieß....?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Denn der o.g. User macht sich selber strafbar oder nicht?

In der Regel nicht. "Spaßbieten" ist keine Straftat.

Ist nicht jedes Handy zu einem Euro, dass es beim Anbieter kostenlos gibt, Preiswucher?

Der Mißbrauch des Wortes "Wucher" ist mittlerweile genau so eine Unsitte wie "Betrug". :(
Bitte doch mal die Voraussetzungen des §291 StGB lesen:

"Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet [...] "

Davon kann keine Rede sein, wenn ein Angebot bloß überteuert ist - immerhin kann sich jeder mündige K über den Marktpreis selbst schlau machen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

leute, beruhigt euch ;)
der spaß ist raus bei ebay! der sheriff hat wieder zugeschlagen ;)

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dann folgt bald der Thread "Hilfe, ebay beendet dauernd mein Notebookangebot!"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Mareike

Zitat: "Spaßbieten" ist keine Straftat.

Ich bin ja immer noch ungläubig. Vielleicht wenn Du es mir 5x schreibst ;)
Ne aber im Ernst, da muss es doch ne Möglichkeit geben die Leute für den Schaden (und wenn es nur die eBay Gebühren sind) haftbar zu machen! Klar wenn die Daten stimmen einfach Kosten einklagen, aber wenn die Daten nicht stimmen? Man hört doch ständig von Spaßbieter - da muss doch jemand da draußen sein, der das schon mal versucht hat! Ein auftragsloser Anwalt oder so was?!

PS Straftat ist ja jetzt auch wieder Definiert! Wie is et den mit Delikt?
Und sonst sag halt wie man´s nennt!

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

weiß noch jemand den namen des vk, mich würde interessieren, ob er ganz raus ist bei ebay oder nur seine auktion!?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Mein Mitleid mit einem eventuellen Käufer wäre jedoch NULL.
Wer nicht lesen kann, der soll nicht bieten!

-----------------
"kampf den borg"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
littlelion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo allerseits,

schaut Euch doch mal die Art. Nr. 190 397 393 860 und gleichartige Art. der Verkäuferin "luxusnetz" bei Ebay an.
Hier werden Heizsohlen welche zuvor ab 20.-Euro angeboten wurden plötzlich für sage und schreibe 199.- Euro eingestellt.
Wenn das nicht sittenwidrig ist !
Aufgrund des hohen Preises wird meines erachtens ein hochwertiges Produkt vorgegaukelt und der strenge winter zum Abzocken mißbraucht.
Es muß doch Möglichkeiten geben unerfahrene Mitmenschen zu schützen.
Da ich erst von einem Tippfehler ausging habe ich die Verkäuferin mehrfach angeschrieben, keine Reaktion.
Was nun Ebay und der Verbraucherschutz unternimmt bleibt noch abzuwarten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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