Ebay Auktion

14. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Santschik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Auktion

Hallo Liebe 123recht User,
ich habe mir auf Ebay einen Artikel erstanden.
Als Angabe stand dabei "Verkaufe Oberfräse mit Zubehör".
Aufgrund dieser Information gehe ich also aus das sämtliche Teile die bei Originalkauf dabei sind auch hier vorhanden sind.

Heute bekomme ich das Päckchen und siehe bis auf einen Anschlag fehlt alles. Der Verkäufer beruft sich jetzt darauf das mit Zubehör nur die Teile gemeint sind, die auch auf den Bildern zu sehen sind.

Dies stand aber nirgendwo dabei und woher soll ich es dann wissen?!

Wer ist nun im Recht?

http://www.ebay.de/itm/170985551535?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1497.l2649#ht_500wt_1156



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Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

dort steht ja nur "mit Zubehör", das kann also jegliches Zubehör sein. Es wurde nicht genauer angegeben, welches Zubehör das nun tatsächlich ist (bis auf das entsprechende Bild). Eine Nachfrage hätte in dem Fall sicherlich geholfen. Der Verkäufer beruft sich natürlich auf das Bild, weil es das einzige ist, was an Zubehör in Frage käme. Ich hätte bei dieser Artikelbeschreibung und den Bildern auch nicht mit gerechnet, dass die Fräse mit komplettem Originalzubehör geliefert wird.

Daher sehe ich das wie der Verkäufer.

Grüße
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Santschik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@pro_forma
Er schreibt aber auch das die Oberfräse funktionsbereit ist. Funktionsbereit bedeutet für mich das ich die Maschine auspacke und ohne größeren Aufwand nutzen kann.
Wenn jetzt aber nicht mal ein Spannschlüssel dabei ist kann ich weder den jetzigen Fräser ausbauen noch einen anderen einbauen!
Zudem ist an dem Tiefenanschlag nicht mal der Pfeil dran der zum Ablesen der Skala dient. Somit kann ich dies auch nicht nutzen.

Mit dem Zubehör sagst du ja selbst das nichts genaues da steht. Hier mal ein rechtliches Zitat:

"
Verzichtet der eBay-Verkäufer auf eine detaillierte Beschreibung der individuellen Verkaufsware, so kann der potentielle eBay-Käufer davon ausgehen, dass das angebotene Produkt die Eigenschaften hat, die gewöhnlicherweise bei solchen Dingen auftreten. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass diese Eigenschaften nicht vorhanden sind, so kann der Käufer seine gesetzlich garantierten Gewährleistunsgrechte ausüben."

Zum Nachfragen hatte ich leider keine Zeit da ich die Auktion kurz vor ihrem Ende entdeckt habe.

-- Editiert Santschik am 14.02.2013 15:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es genau so wie der VK und pro_forma.

Auf den Bildern ist kein Extra Zubehör abgebildet, damit auch nicht vorhanden!

quote:
Zum Nachfragen hatte ich leider keine Zeit da ich die Auktion kurz vor ihrem Ende entdeckt habe
Und darin liegt das Problem, eigentlich ist das dein Problem, welches du jetzt aber auf den VK abwälzen willst...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Mit deinem rechtlichen Zitat kommst du auch nicht weiter.
Gewöhnlicherweise funktioniert eine Fräse, dies tut sie nach deiner Aussage ja auch. Das bei einer Fräse über die komplette Lebensdauer das Original Zubehör dabei ist, ist nicht gewöhnlich.

Verkauft wurde das, was in der Auktion (Text und Bild) angeboten wurde, das hast du bekommen.

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