Ebay Auktion - Verstärker als Defekt angeboten

25. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Oldie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion - Verstärker als Defekt angeboten

Habe bei Ebay einen Verstärker verkauft. In der Artikelbeschreibung wurde das Gerät als Defekt angeboten, evtl. für Bastler noch zu gebrauchen. Als Privatverkauf wurde Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Nun will der Verkaufer das Gerät zurückgeben und droht mit Rechtsanwalt. Grund: Das Gerät hätte außer technische Fehler auch mechanische. Angeblich wäre eine Taste eingedrückt und das Gehäuse ware total beschädigt. Der Versand erfolgte als versichert. Vielleicht weiß jemand Rat.

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"Oldie"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gibt es einen Link zur Auktion?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
Oldie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit einem link einfügen muß ich mich erst schlau machen, wie das geht.
MfG

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"Oldie"

-- Editiert von oldie am 25.09.2005 19:05:19

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Einfach kopieren und hier einfügen.
Muss man dann zwar wahrscheinlich wieder kopieren und in die Browserzwile einfügen, aber immerhin.
Weiterhin würde auch die ebay Artikelnummer helfen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
Oldie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Artikelnr. lt. 7543659149.
MfG

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"Oldie"

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das Gerät war als defekt verkauft. Hier bleibt wohl nur die Frage, inwiefern evtl. ein Transportschaden vorliegt, der auf unsachgemäßer Verpackung beruht.
Ansonsten denke ich nicht, dass hier irgendwelche Forderungen geltend gemacht werden können.
Interessant ist hier evtl. das Bewertungsprofil des K. Scheint er öfters zu machen.

So viel zu meiner Meinung. evtl. weiß einer der Experten mehr??

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ist eine schmale Gradwanderung, denke ich mal. Du könntest eventuell tatsächlich Ärger bekommen. Dabei ist die Frage entscheidend, ob Du durch Weglassen der Beschreibung der optisch auffallenden Mängel nicht eine Wertsteigerung herbeigeführt hast. Oder andersrum: Hätte der Käufer, wenn ihm die zusätzlichen Mängel bekannt gewesen wären, den gleichen Preis geboten?

Ich würde an Deiner Stelle eine Preisminderung anbieten um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen.


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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#7
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Ich würde an Deiner Stelle eine Preisminderung anbieten um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen."

lol bist du zufälligerweise in dem Fall der Käufer?!

Fragen:

1. Zustand des Gerätes vor Versand?

2. Art der Verpackung?

3. Zustand des Artikels nach Versand?

Ohne Angaben zu diesen Punkten kann man hier überhaupt nichts sagen...

Gruss

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Hat der Artikel denn vor dem Versenden nicht die beschriebenen Mängel gehabt? Davon war ich jetzt einfach mal ausgegangen.

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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#9
 Von 
Oldie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, das Gerät war äußerlich nicht beschädigt, was durch Zeugen belegt werden kann.
Angeblich war die Verpackung ordnungsgemäß und auch nicht beschädigt.
Der angeblich eingedrückte Knopf gehört doch wohl zum Funktionieren eines Gerätes und war wahrscheinlich die letzte Funktion unter der das Gerät lief.
Sicher hat der Käufer erst versucht den Defekt zu beheben und nun ist es zu spät, bei HERMES zu reklamieren. Das muß nämlich der Käufer vor Ort in einer bestimmten Frist machen.Aber richtig bei seinen Bewertungen findet man ähnliche Fälle.
MfG

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"Oldie"

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#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Gerne beschädigen Transportunternehmen ( auch bei guter Verpackung) mal das Gehäuse,insofern hat der Käufer die Pflicht innerhalb von 7 Kalendertagen eventuelle Transportschäden beim Logistik Unternehmen zu melden.

Sollte der käufer dies nicht getan haben,hat er seine Pflichten verletzt,(ja auch Käufer haben Pflichten), und somit keine Ansprüche mehr.


Es ist uns auch schon passiert das ein Power Knopf( hier PC) durch Versand eingedrückt war,insofern ist das keine unmögliche Sache.

Mit Rechtsanwalt wird bei Ebay Sachen gerne gedroht,allerdings heisst das noch lange nicht das der käufer
1. im Recht ist
und
2. tatsächlich einen anwalt bezahlen wird.

gruss
lili

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#11
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

@lilicat
womit wird die Pflicht des Käufers (Endverbraucher)begründet, die Transportschäden innerhalb 7 Tagen zu melden?
Ich würde das gerne in meine AGB aufnehmen; mit fehlt aber eine gesetzliche Grundlage.

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#12
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Da eine Meldung bez. Transportschaden bei den Logistikunternehmen ( Post,UPS;DHL etc.) IMMER innerhalb von 7 Kalendertagen gemeldet werden muss um etwaigen Schadensersatz zu erhalten, kann und muss man dies dem Kunden auferlegen.

entweder den Schaden selbst zu melden(Post) oder ihn innerhalb dieser Frist beim Vk zu melden,damit der eine Chance hat sein Recht zu bekommen.

Wenn der VK erst nach Ablauf dieser Frist von einem Versandschaden Kenntnis erhält, kann er ja sein Recht nicht mehr bekommen und ausserdem ist ja nicht mehr nachzuvollziehen ob der Schaden tatsächlich durch Versand entstanden ist oder vielleicht vom Käufer selbst verursacht.

gruss
lili

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#13
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Dass die Versandunternehmen verlangen, den Schaden innerhalb 7? (bei DHL sind es 30) Tagen zu melden, ist mir schon klar. Das ist auch unter Kaufleuten ok, da es im Handelsgesetzbuch steht.

Mit welcher Begründung kann ich dies aber dem Endverbraucher auferlegen? Ich könnte ihn bitten, dies zu tun, aber verpflichten?

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#14
 Von 
Oldie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat den Receiver ohne meine Zustimmung zurückgeschickt, obwohl Garantie und Rücknahme ausgeschlossen waren, und ich ihm auch mitgeteilt habe, dass ich die Annahme verweigere. Bei Hermes hätte der Käufer sofort den Schaden melden müssen.
Das Gerät hatte vor dem Versand keine äußerliche Beschädigung und die angeblich eingedrückte Taste gehörte wahrscheinlich zur letzten Funktion, unter der das Gerät bei uns funktionierte, was Zeugen belegen können.

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"Oldie"

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