Guten Morgen,
ich habe mein gebrauchtes Handy bei ebay versteigern wollen. Die Gebote waren sehr gut. Leider ging ca. 30 Stunden vor Ende der Auktion das Display kaputt und ich habe daher die Auktion vorzeitig beendet mit dieser Begründung.
Ebay verlangt nun trotzdem die Verkäuferprovision und der Höchstbietende einen Schadensersatz.
ME liegt hier Unmöglichkeit gemäß BGB vor.
Bin ich verpflichtet beides zu bezahlen ?
Vielen Dank für eure Meinung !
Ebay Auktion abgebrochen, da Artikel defekt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatEbay verlangt nun trotzdem die Verkäuferprovision :
Zurecht.
Zitatder Höchstbietende einen Schadensersatz.......ME liegt hier Unmöglichkeit gemäß BGB vor. :
Unmöglichkeit schließt Schadenersatz nicht aus.
Hier muss der Höchstbietende aber erstmal seinen Schaden beziffern, wenn er das allerdings richtig macht, sehe ich die Chancen, dass er damit durchkommen würde, nicht so schlecht.
So dumm es klingen mag, aber Du hättest die Auktion besser bis zum Ende laufen lassen sollen und nach Auktionsende das mit dem Käufer geklärt, oder sogar die defekte Ware versendet (und nachher natürlich zurückgenommen).
Die Provisionsgebühren wären zwar höher gewesen, aber der drohende Schadenersatz wäre vermutlich deutlich geringer aus- bzw., eventuell sogar entfallen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antwort.
Ja so wie es aussieht muss ich die Verkaufsprovision zahlen.
Zum Schadenersatz: Das Handy stand schon bei 705 Euro. Das Handy im identischen Zustand wird in der Regel für 700-750 gehandelt. Das heisst der maximale Schadensersatz würde bei 45 Euro liegen ?
ZitatDas Handy stand schon bei 705 Euro. Das Handy im identischen Zustand wird in der Regel für 700-750 gehandelt. :
Glück gehabt, dass es 30 Stunden vor Auktionsende schon so hoch stand, dass hätte sonst böse in die Hose gehen können.
ZitatDas heisst der maximale Schadensersatz würde bei 45 Euro liegen ? :
Ja in etwa.
Frage an die Experten: Muss sich der Käufer in diesem Fall mit einem Schadenersatz abgeben? Warum kann er nicht auf die Lieferung der erworbenen - laut Artikelbeschreibung - fehlerfreien Ware bestehen?
Nachtrag: § 275 BGB kann hier doch nicht zum Tragen kommen.
Weder (1), noch (2) noch (3) sind aus meiner Sicht zutreffend.Zitat:
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
ZitatWarum kann er nicht auf die Lieferung der erworbenen - laut Artikelbeschreibung - fehlerfreien Ware bestehen? :
Weil bei gebrauchten Artikeln die Messlatte zwischen Gattungs- und Stückschuld ganz schnell gerissen wird.
Hier müsste man dann erstmal feststellen, dass das gebrauchte Handy unter die Gattungsschuld gefallen wäre.
ZitatNachtrag: § 275 BGB kann hier doch nicht zum Tragen kommen. :
Wenn es sich um eine Stückschuld handelt, trifft § 275 den Nagel auf den Kopf.
Okay. Wenn der TE das Smartphone also einfach als gebraucht "nur mit üblichen Gebrauchsspuren" einstellt, wäre das Smartphone nicht eindeutig von anderen Smartphones der gleichen Bauart unterscheidbar. Das würde dann für Gattungsschuld sprechen, oder?ZitatWeil bei gebrauchten Artikeln die Messlatte zwischen Gattungs- und Stückschuld ganz schnell gerissen wird. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten