Ebay Auktion abgebrochen, da Artikel defekt

17. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2023 12:56:19
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Auktion abgebrochen, da Artikel defekt

Guten Morgen,

ich habe mein gebrauchtes Handy bei ebay versteigern wollen. Die Gebote waren sehr gut. Leider ging ca. 30 Stunden vor Ende der Auktion das Display kaputt und ich habe daher die Auktion vorzeitig beendet mit dieser Begründung.

Ebay verlangt nun trotzdem die Verkäuferprovision und der Höchstbietende einen Schadensersatz.

ME liegt hier Unmöglichkeit gemäß BGB vor.

Bin ich verpflichtet beides zu bezahlen ?

Vielen Dank für eure Meinung !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von pal404414-88):
Ebay verlangt nun trotzdem die Verkäuferprovision

Zurecht.
Zitat (von pal404414-88):
der Höchstbietende einen Schadensersatz.......ME liegt hier Unmöglichkeit gemäß BGB vor.

Unmöglichkeit schließt Schadenersatz nicht aus.
Hier muss der Höchstbietende aber erstmal seinen Schaden beziffern, wenn er das allerdings richtig macht, sehe ich die Chancen, dass er damit durchkommen würde, nicht so schlecht.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

So dumm es klingen mag, aber Du hättest die Auktion besser bis zum Ende laufen lassen sollen und nach Auktionsende das mit dem Käufer geklärt, oder sogar die defekte Ware versendet (und nachher natürlich zurückgenommen).
Die Provisionsgebühren wären zwar höher gewesen, aber der drohende Schadenersatz wäre vermutlich deutlich geringer aus- bzw., eventuell sogar entfallen.

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#3
 Von 
guest-12302.01.2023 12:56:19
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ja so wie es aussieht muss ich die Verkaufsprovision zahlen.

Zum Schadenersatz: Das Handy stand schon bei 705 Euro. Das Handy im identischen Zustand wird in der Regel für 700-750 gehandelt. Das heisst der maximale Schadensersatz würde bei 45 Euro liegen ?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von pal404414-88):
Das Handy stand schon bei 705 Euro. Das Handy im identischen Zustand wird in der Regel für 700-750 gehandelt.

Glück gehabt, dass es 30 Stunden vor Auktionsende schon so hoch stand, dass hätte sonst böse in die Hose gehen können.

Zitat (von pal404414-88):
Das heisst der maximale Schadensersatz würde bei 45 Euro liegen ?

Ja in etwa.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Frage an die Experten: Muss sich der Käufer in diesem Fall mit einem Schadenersatz abgeben? Warum kann er nicht auf die Lieferung der erworbenen - laut Artikelbeschreibung - fehlerfreien Ware bestehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Nachtrag: § 275 BGB kann hier doch nicht zum Tragen kommen.

Zitat (von § 275 BGB):

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
Weder (1), noch (2) noch (3) sind aus meiner Sicht zutreffend.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Warum kann er nicht auf die Lieferung der erworbenen - laut Artikelbeschreibung - fehlerfreien Ware bestehen?


Weil bei gebrauchten Artikeln die Messlatte zwischen Gattungs- und Stückschuld ganz schnell gerissen wird.
Hier müsste man dann erstmal feststellen, dass das gebrauchte Handy unter die Gattungsschuld gefallen wäre.

Zitat (von bostonxl):
Nachtrag: § 275 BGB kann hier doch nicht zum Tragen kommen.


Wenn es sich um eine Stückschuld handelt, trifft § 275 den Nagel auf den Kopf. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Weil bei gebrauchten Artikeln die Messlatte zwischen Gattungs- und Stückschuld ganz schnell gerissen wird.
Okay. Wenn der TE das Smartphone also einfach als gebraucht "nur mit üblichen Gebrauchsspuren" einstellt, wäre das Smartphone nicht eindeutig von anderen Smartphones der gleichen Bauart unterscheidbar. Das würde dann für Gattungsschuld sprechen, oder?

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