Ebay Auktion abgebrochen vom Verkäufer

6. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Ebay Auktion abgebrochen vom Verkäufer

Hallo,

ich bin bestimmt kein Mensch, der den Fehler eines anderen zu meinen Vorteil ausnutzen möchte. Aber nachdem ich nun das dritte mal, "verarscht" wurde, mag ich nicht mehr. Will jetzt mein Recht haben und das auch durchsetzen.

Es geht um eine Uhr, welche einen Wert von ca. 4000 Euro hat.
Es gab vor meinem Gebot Kontakt mit dem Verkäufer, wo ich genauere Informationen und Bilder angefordert hatte, um nicht einer "Fälschung" zu unterliegen.

Nach meinen Recherchen ist die Uhr echt. Das teilte ich dem Verkäufer (der auch promt zurück schrieb, dass er nichts anderes erwartet hätte) auch mit und bot auf diese Uhr mit.
Ich führte die 1 Euro Auktion mit meinem Höchstgebot von 500 Euro an, als der Verkäufer einen Tag vor Ende, alle bisher abgegebenen Gebote löschte.

Als Antwort auf meine Frage, warum, kam als Antwort, er müsse erst die "Echtheit" der Uhr überprüfen lassen.

Alle weiteren Mails wurden vom Verkäufer ignoriert.

Das war vor 3 Wochen.

Ein Bekannter meinte, ich könnte auf Vertragserfüllung bestehen, weil man nicht einfach so, eine laufende Auktion abbrechen kann.

Da ich seit 4 Monaten arbeitslos bin, wollte ich mir etwas dazu verdienen, mit dem Wiederverkauf der Uhr.

Von Ebay habe ich mittlerweile die real Daten vom Verkäufer bekommen.

Antwort wäre nett.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Ant123 am 06.02.2015 14:08

Antwort wäre nett. <hr size=1 noshade>

Du hast keine Frage gestellt. Ich rate mal ins Blaue hinein:

quote:<hr size=1 noshade>von Ant123 am 06.02.2015 14:08

Ein Bekannter meinte, ich könnte auf Vertragserfüllung bestehen, weil man nicht einfach so, eine laufende Auktion abbrechen kann. <hr size=1 noshade>

Sieht der BGHJ auch so: [URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=69385&linked=pm]VIII ZR 41/14 [/URL]


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Falls der Verkäufer meint die Anfechtung erklären zu wollen: Es ist eine Irrtumsanfechtung und keine "vielleicht hab ich mich geirrt"-Anfechtung. Zudem dürfte die bezüglich eines Eigenschaftsirrtums bei einer zugesicherten Eigenschaft ausgeschlossen sein (Vorrang der Gewährleistung, die kann man bezüglich zugesicherter Eigenschaften auch nicht ausschließen).

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Da ich seit 4 Monaten arbeitslos bin, wollte ich mir etwas dazu verdienen, mit dem Wiederverkauf der Uhr.


Das Gewerbe ist aber hoffentlich schon angemeldet, oder?

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Das Gewerbe ist aber hoffentlich schon angemeldet, oder?

wäre bis 400 Euro eh frei.

Ja, da habe ich wohl die Frage vergessen^^

Ja, es geht darum, ob ich es "wieder" hinnehmen muss oder ob ich was dagegen machen kann.

Habe den Verkäufer heute nochmals angeschrieben und eben eine Antwort erhalten.
Er habe Zweifel bekommen, das die Uhr nicht echt sein. Laut Ebay, BGB (§ hat er nicht genannt) und ein Urteil des BGH (auch hier kein AZ) durfte er die laufende Auktion beenden, auch wenn bereits Gebote erfolgt sind.
Anspruch auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz hätte ich nicht, da kein Vertrag zustande gekommen sei.
Ausserdem wäre es eine Frechheit von mir, für eine Uhr die mind. 4000 Euro wert sei, nur 500 Euro zahlen zu wollen!

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Fordere ihn mit Fristsetzung (mind. 14 Tage, nach Datum, also "bis zum xx.xx.xxxx") zur Lieferung der Uhr auf und drohe die Einschaltung eines Anwalts an, falls er nicht liefert. Per Fax oder Einschreiben.

Der BGH hat nun mehrfach ausgeführt, dass bei der Bewertung des Auktionsabbruchs die Ebay AGB berücksichtigt werden sollen. Diese besagen, dass er folgenlos abbrechen darf, wenn bspw. "wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels" vorgekommen ist. Das ist hier aber gar nicht der Fall. Er vermutet, sich geirrt zu haben. Das ist etwas völlig anderes.

Zudem hat der BGH darauf abgehoben, dass die Möglichkeit gegeben ist, wenn auch eine Irrtumsanfechtung möglich wäre. Ebay hat allerdings mittlerweile die AGB geändert und verweist nicht mehr auf das "gesetzlich berechtigt". Ich gehe aber davon aus, dass hier immer noch die Maßstäbe der Irrtumsanfechtung anzulegen sind, denn Ebay schreibt "Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt." - das ist schon ein deutlicher Verweis darauf, in welche Richtung es gehen soll. Legt man also weiterhin diese Maßstäbe an, dann sind wir wieder bei dem Punkt, dass der Eigenschaftsirrtum hinter die Sachmangehaftung zurücktritt, also keine Irrtumsanfechtung möglich ist und somit auch kein folgenloser Auktionsabbruch.

Bezüglich des niedrigen Preises hat sich der BGH ebenfalls schon geäußert, das ist unerheblich, da der Verkäufer bei Ebay-Auktionen grundsätzlich damit rechnen muss.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 06.02.2015 20:14

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wäre bis 400 Euro eh frei. <hr size=1 noshade>

Wo hast Du denn das her? Anmeldepflicht besteht ab 0,00 EUR.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Es gab vor meinem Gebot Kontakt mit dem Verkäufer, wo ich genauere Informationen und Bilder angefordert hatte, um nicht einer "Fälschung" zu unterliegen.

Nach meinen Recherchen ist die Uhr echt.


Und du bist der große Zampano, der anhand von Fotos die Echtheit einer solchen Uhr erkennt? Was wäre, wenn der Verkäufer von einem wirklichen Experten die Information erhalten hat, dass die Uhr ein Fake ist? Ich kenne nämlich jemanden, der schon seit Jahren "Jagd" auf Fakes hochwertiger Uhren macht. Und auch der hat sich schon geirrt.

Mein Tipp: Vergiss es!

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

@Liane46 Richtig... ich bin der große Zamano.
Habe seit 20 Jahren als Uhrmacher gearbeitet und das bei einem sehr exclusiven Juwelier. Musste halt dort kündigen und in die Nähe meiner Mutter ziehen, weil diese alleine nicht mehr so richtig kann.

@von JogyB danke, werde den dann mal nen Brief als Einschreiben schicken.
Habe morgen auch einen Termin beim Verbraucherschutz. Mal schaun was die dazu sagen.

Schönes WE noch

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Moin,
war beim Verbraucherschutz.

Verk. hätte unverzüglich nach § 119 BGB und § 121 BGB eine sofortige Anfechtung machen müssen. Das hätte ihn in die Beweislast gebracht, das die Uhr tatsächlich eine Fälschung sei. (ihn aber nicht aus dem Vertrag gelöst)

Da er dies nicht getan hat, ist ein wirksamer Kaufvertrag zu stande gekommen.

Verkäufer muss Uhr zum Höchstgebot abgeben oder sich auf eine Schadensersatzklage gefasst machen.

Zudem wäre auch zu ermitteln, ob der Verkäufer, welcher bei Ebay als privater Verkäufer auftritt, wirklich so privat ist!

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Ant123 am 09.02.2015 10:33

Da er dies nicht getan hat, ist ein wirksamer Kaufvertrag zu stande gekommen.

Das sagen wir schon die ganze Zeit


quote:
von Ant123 am 09.02.2015 10:33

Verkäufer muss Uhr zum Höchstgebot abgeben

Das ist die Konsequenz des

quote:
von Ant123 am 09.02.2015 10:33

oder sich auf eine Schadensersatzklage gefasst machen.

Zwei Sachen dazu:
1.) Ohne Schaden keinen Anspruch auf Schadensersatz
2.) Klage würde nur Sinn machen, wenn der VK den Anspruch auf Schadensersatz ablehnt


quote:
von Ant123 am 09.02.2015 10:33

Zudem wäre auch zu ermitteln, ob der Verkäufer, welcher bei Ebay als privater Verkäufer auftritt, wirklich so privat ist!

DAs ist wiederum komplett eine andere Baustelle und hat mit deinem Problem nix zu tun.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

neuer Sachverhalt.
Verk. behauptet nun, die Uhr wäre eine Fälschung und da es illegal sei, gefälschte Ware zu verkaufen, läge er im Recht, die Auktion abzubrechen.
Einen Nachweis von fachkundiger Stelle konnte er bisher nicht erbringen.

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