Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich bin VK auf Ebay und habe dort eine Jacke versteigert. Unmittelbar vor Auktionsende ist mir jedoch aufgefallen das die Jacke von innen leicht eingerissen ist. Mir ist bewusst, hier ist auch ein Verschulden meinerseits vorhanden, ist mir vorher leider nicht aufgefallen.
Da die Auktion noch weniger als 12 Stunden lief, konnte ich sie nicht mehr beenden, habe dann die Auktion trotzdem vorher beendet jedoch dummerweise an den Höchstbietenden verkauft.
Habe den Käufer sofort kontaktiert, der bestand auf Lieferung. Geld war kurz danach auf meinem Konto, ich habe es sofort rückerstattet. Habe mich mehrmals entschuldigt und versucht den Fall zu schildern.
Der Ebay Kundenservice hat heute den Fall geschlossen und gesagt ich müsse keinen Ersatz oder sonstiges leisten.
Der Käufer jedoch droht mir seit heute mit dem Anwalt, daraufhin habe ich ihm angeboten als Schadensersatz den halben Kaufpreis zu erstatten. Nützt aber alles nichts.
Lösung scheint nicht in Sicht zu sein, ich habe nicht viel Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Käufer.
Es handelt sich hier um eine Jacke für 15 Euro, ich bin privater Verkäufer.
Was soll ich tun, bzw. was kann mir hier passieren wenn er einen Anwalt einschaltet?
Vielen Dank vorab
Ebay Auktion beendet, da Artikel beschädigt..
29. Dezember 2011
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Frage vom 29. Dezember 2011 | 19:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion beendet, da Artikel beschädigt..
#1
Antwort vom 29. Dezember 2011 | 19:55
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
quote:Nur das der EBAY Kundenservice fasst immer nach eigenem Ermessen dir etwas sagt, was meisst aber nie mit deutschen Gesetzen wirklich konform ist.
Der eBay Kundenservice hat heute den Fall geschlossen und gesagt ich müsse keinen Ersatz oder sonstiges leisten
Wenn du die Jacke so nicht liefern kannst wie du sie beschrieben hast, dann musst du Schadensersatz leissten.
Da es sich wohl nicht um eine besonders teure Jacke handelt, kannst du doch versuchen eine gleiche Jacke selber zu kaufen und sie dann deinem Käufer überlassen.
Mit dem Anwalt hat dein Käufer ehrlich gesagt gut reagiert, denn diesen wird er zur wahrung seiner Rechte einsetzen. Bezahlen dürftest dann auch du den Anwalt.
Ich an deiner Stelle würde den Käufer nochmal kontaktieren und ihm sagen, dass du für Ersatz sorgen wirst und er dir dafür doch einen angemessenen Zeitraum einräumen möchte...
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#2
Antwort vom 29. Dezember 2011 | 20:23
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Was soll ich tun, ... <hr size=1 noshade>
Weshalb lieferst du nicht einfach die Jacke so, wie sie ist.
Wenn es tatsächlich nur ein kleiner Riss im Innenfutter ist, würde ich den vorher so gut es geht flicken.
Es gilt § 439 III BGB :
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Ob du damit a.E. "durch" kommst, kann ich dir nicht versprechen. Du musst aber liefern, das steht fest. Wenn du damit in Verzug gerätst, zahlst du auf jeden Fall den Anwalt.
Ob K nach Lieferung noch Ansprüche hat hängt davon ab, ob ihm das Flicken zumutbar ist, Tatfrage. Wie das ggf. ein Richter entscheiden würde kann wohl niemand beantworten.
Dass der K das Kosten-Risiko eingeht kann ich mir nicht vorstellen, wobei man aber bei ebay allerlei merkwürdige Leute trifft.
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