Ebay Auktion ohne Gewährleistungsauschluss!

23. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion ohne Gewährleistungsauschluss!

Ein Herr X hat über Ebay einen Röhrenverstärker von Privat gekauft. Der Verstärker war in der Beschreibung als Neuwertig beschrieben. Die Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen. Als der Verstärker bei Herrn X angekommen ist, war die Verpackung unversehrt. Der Verstärker war gut verpackt in der Original Verpackung und es stand "Vorsicht Glas" auf der Verpackung. Als Herr X den Verstärker ausgepackt hat, musste er feststellen dass der Verstärker in keinem Neuwertigen Zustand ist. Diverse Kratzer und beim anschließen kam die nächste Überraschung. Der rechte CD Eingang ist ohne Ton und man hört deutlich einen Lautstärke unterscheid im rechten LS. Dieser Defekt kommt auch von dem Verstärker. Da Herr X sich seit Jahren mit Hi-Fi und High End Geräten beschäftigt, weiß er wie man Sachgemäß damit umgeht. Herr X hatte sofort das Problem Ebay gemeldet und die Verkäuferin Kontaktiert. Die Verkäuferin streitet alles ab und behauptet vor dem Versand, war er neuwertig und lief einwandfrei. Herr X hat bei dem Hersteller nach gefragt, ob so was durch den Transport passieren kann. Dort wurde Ihm gesagt dies kann nicht durch den Transport kommen. Schon gar nicht die diversen Kratzer und der Defekte CD Eingang. Den Lautstärke unterscheid kann man nur wahrnehmen wenn man ein gutes und geschultes gehör hat. Die Verkäuferin möchte den Verstärker zurück und mir das Geld erstatten.
Allerdings möchte Herr X den Verstärker in dem Zustand wie beschrieben. Schließlich hat Herr X extra einen neuwertigen Verstärker verkauft, um das Geld für den Röhrenverstärker zusammen zu bekommen. Herr X hat mittlerweile Anzeige erstattet.

Laut Internet Recht-Rostock http://www.internetrecht-rostock.de/...ayrecht.htm#31
steht Herr X eine Gewährleistung von 24 Monaten zu, da diese nicht ausdrücklich in Schriftform in der Beschreibung ausgeschlossen wurde. Und auf der Ebay Seite steht auch ganz klar wie es läuft http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...rid=sachmangel


Bisherige Klärungsversuche blieben Erfolglos. Die Verkäuferin will das Gerät zurück und Herr X das Geld erstatten. Allerdings sitz Herr X dann Ohne Geld + Verstärker zuhause. Es hat lange gedauert solch ein Gerät zu finden. Herr X besteht auf sein Recht und möchte das Gerät so wie beschrieben. Das ist ja wohl sein gutes Recht oder nicht!?

Wie stehen die Chancen dass Herr X sein Recht durch bekommt?


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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Bei Privatverkäufen geht das Versandrisiko zu Lasten des Käufers.
Und die gesetzl.Garantie beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 12 Monate.
Hier steht Aussage gegen Aussage, und ich würde mich mit der Wandlung einverstanden erklären. Dann ist die Sache aus der Welt und erspart jahrelange Rechtsstreitigkeiten.

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#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Den Lautstärke unterscheid kann man nur wahrnehmen wenn man ein gutes und geschultes gehör hat.

Die Frage, die sich mir aufwerfen wuerde, ist (sofern der Unterschied so marginal ist, dass man ihn nur mit einem entsprechend ausgebildetem Ohr hören kann), ob dies dann ueberhaupt als Mangel gilt.
Ich höre, wenn die Intonation an einer Gitarre nicht korrekt ist, kann aber nicht selbiges vom Verkäufer erwarten - eine entsprechend nicht intonierte Gitarre wuerde ich daher auch nicht als Sachmangel anprangern.
Genausowenig wie ich bei einem gebrauchten Auto erwarten kann, dass die Spur eingestellt ist usw.

quote:
Wie stehen die Chancen dass Herr X sein Recht durch bekommt?

Eine verbindliche Antwort auf diese Frage wird Ihnen hier daher niemand geben können: Keiner kennt das Ausmaß der Gebrauchsspuren, wie stark der Lautstärke-Unterschied ausfällt usw., niemand hat das Ebay-Angebot gesehen, niemandem hier liegt der Schriftverkehr vor, niemand weiß wie gut welche Seite ihren Standpunkt belegen kann.

quote:
Das ist ja wohl sein gutes Recht oder nicht!?

Natuerlich. Ich persönlich wuerde davon zwar absehen, weil mir meine Zeit fuer solche Machtspielchen zu schade wäre... aber wenn Geld, Zeit und Motivation vorhanden ist, kann man durch versuchen sein Recht zu bekommen. Aber wenn es darum geht eben dieses durchsetzen zu wollen (wie es sich hier fuer mich liest) erschliest sich mir nicht, wieso man sich an ein Laien-Forum wendet und nicht an einen Anwalt.

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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

-- Editiert Katanaka am 23.03.2012 19:36

-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:02

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#7
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Und die gesetzl.Garantie beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 12 Monate.


Erstens: Gewährleistung, nicht Garantie.

Zweitens: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate.

Drittens: Die 12 Monate sind die Untergrenze, auf die der gewerbliche (!) VK die Gewährleistung bei gebrauchter (!) Ware vertraglich (!) reduzieren kann.

quote:
Wie stehen die Chancen dass Herr X sein Recht durch bekommt?


Auch bei bestehender Gewährleistung müßte bei privatem VK bewiesen werden, daß der Mangel bei Übergabe an den Versender schon bestand. Wie leicht oder schwer das im Einzelfall ist, ist nicht vorherzusagen.

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-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:03

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#8
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Wenn Sie den Amp im beschriebenen Zustand erwarten, wie Sie sagten, dann wären hierfuer konrekte Fragen ("wie soll ich vorgehen?") hilfreich, die ich Ihrem Posting allerdings nicht entnehmen kann... oder eben alternativ der Gang zum Anwalt.

Leider nur wird Ihnen niemand etwas Anderes als wie bereits erwähnt sagen können.
Konkrete Prognosen gibt es nicht im Internet (zumindest nicht unentgeltlich von Laien) und die scheinen Sie mit der Anfrage "Wie stehen die Chancen dass Herr X sein Recht durch bekommt?" zu erwarten.

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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."


-- Editiert Katanaka am 24.03.2012 13:34

-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:06

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#10
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Fuer alle die diesen Beitrag lesen.....
Es lohnt sich immer für sein Recht zu Kämpfen. Die Einfachste Lösung scheint für viele der leichteste Weg zu sein, aber es geht im Leben nicht immer darum das man es leicht hat. Schon gar nicht wenn es um Gerechtigkeit geht. Denn sonst kann der Verkäufer ungehindert sein Spielchen weiter spielen, vielleicht sind Sie der nächste der auf Ihn reinfällt. Nur nicht immer sofort auf die ersten Ratschläge hören, sondern selber mal recherchieren und forschen was man für Möglichkeiten hat.

Im Internet tummeln sich leider viele unwissende/unerfahrene und geben schlechte Ratschläge. Auf jeden Fall niemals ein Ratschlag zu sehr beherzigen. Der letzte Weg ist eh meistens zum Anwalt. Da gibt es ein Sprichwort. Bist Du Hilflos, suchst Du Rat, nicht verzagen, sondern den Anwalt fragen.




-- Editiert Ghostryder1980 am 24.03.2012 14:10

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#11
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Im Internet tummeln sich leider viele unwissende/unerfahrene und geben schlechte Ratschläge. Auf jeden Fall niemals ein Ratschlag zu sehr beherzigen. Der letzte Weg ist eh meistens zum Anwalt. Da gibt es ein Sprichwort. Bist Du Hilflos, suchst Du Rat, nicht verzagen, sondern den Anwalt fragen.


Wie ich in meinem Beitrag auch bereits sagte:
quote:
Aber wenn es darum geht eben dieses durchsetzen zu wollen (wie es sich hier fuer mich liest) erschliest sich mir nicht, wieso man sich an ein Laien-Forum wendet und nicht an einen Anwalt.


-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:08

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#12
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer bei Ebay verarscht wurde, sollte erst mal alles Dokumentieren und beweise sichern. Dann empfiehlt es sich ein bisschen die Gesetze ein zu studieren, aber auch zu verstehen.
In meinem Fall wurde eine Anzeige auf Verdacht, wegen Betrug und Arglistige Täuschung erstattet. Dadurch wird die Beweislast umgekehrt und der Verkäufer muss nun beweisen, dass der Amp sich vor Versand in einem neuwertigen Zustand befand.
Desweiteren ist der Verstärker für ein Gutachten unterwegs zum Hersteller. Der Verkäufer hat ein Einschreiben erhalten und wurde nochmals über die Sachlage aufgeklärt und bekommt die Möglichkeit sich dazu zu äußern und die Sache Mangel frei zu machen. Einen Anwalt brauchte ich bis jetzt noch nicht. Weitere Details folgen……..


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-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:09

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#13
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
In meinem Fall wurde eine Anzeige auf Verdacht, wegen Betrug und Arglistige Täuschung erstattet.


Betrug ist strafbar, "arglistige Täuschung" für sich nicht, allenfalls als Bestandteil von Betrug.

quote:
Dadurch wird die Beweislast umgekehrt und der Verkäufer muss nun beweisen, dass der Amp sich vor Versand in einem neuwertigen Zustand befand.


Eine Anzeige führt nicht dazu, daß du als K nicht mehr beweisen mußt, daß der VK dich arglistig getäuscht hat.

-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:10

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#14
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Ich ging immer davon aus, dass die Beweislastumkehr (zumindest wie sie in § 476 BGB beschrieben ist) sich auf Sachmängel beschränkt d.h. eine Frage der Gewährleistung ist.
Sprich wenn Fehler auftreten, nicht wenn man unterstellt/annimmt, dass sie bereits bei Versand bestanden.

Bezieht sich das - entgegen meiner bisherigen Annahme - also auch auf Fehler, die bei Übergang bestanden haben (sollen)?

Googeln etc. zeigte mir bisher immer nur Ergebnisse der Art "Denn bei einem Privatkauf hat der Käufer einer Sache die Beweislast gegenüber dem Verkäufer, dass die Sache bei Übergabe fehlerhaft war." wie exemplarisch hier erwähnt.

Zitat:
Weitere Details folgen

Das will ich hoffen! :)



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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

-- Editiert Katanaka am 30.03.2012 19:43

-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:12

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#15
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Und? Hat sich in der Zwischenzeit schon was getan?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#16
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

außer schriftverkeher nichts. ABer das klärt sich ja nicht von heut auf morgen. Die Anzeige ist im gange und Verstärker ist für ein Gutachten beim Hersteller. Alles weiter wird sich dann schon klären. Wenn es was neues gibt teile ich es sofort mit.

abwarten und Tee trinken :)

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#17
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleines Update ...
Mittlerweile habe ich versucht den Fall soweit es, geht allein zu klären. Allerdings wurden meine Schreiben zum Teil ignoriert. Mein letztes Schreiben habe ich mit einem Gutachten + Schreiben von Hermes das ein Transport Schaden ausgeschlossen werden kann geschickt. Der Schaden beläuft sich auf 450,00 EUR. Ich habe Ihr eine Frist von 14 tagen gesetzt, um für den Schaden aufzukommen. Es sind nun über 1 Monat vergangen ohne das auf mein Schreiben reagiert wurde.

Vorgestern war ich beim Amtsgericht habe mir einen kostenlosen Beratungsschein für einen Anwalt geholt. Ein Anwalt habe ich schon vorher gesucht und über den Fall in Kenntnis gesetzt. Der meinte den Fall werde ich zu 100% gewinnen. Am 10.07 ist der Termin beim Anwalt dort wird alles weiter besprochen …

So bald alles geklärt ist melde ich mich mit dem Ergebnis.


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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120151 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Mein letztes Schreiben habe ich mit einem Gutachten + Schreiben von Hermes das ein Transport Schaden ausgeschlossen werden kann geschickt.

Verfügst du auch über einen gerichtsfesten Zugangsnachweis des Schreibens?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#19
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Wie will Hermes einen Transportschaden ausschliessen wenn die Ware und Versandmaterial nicht geprüft wurden?
Wurde denn ein Transportschaden gemeldet?
Normalerweise ist der Versender der Vertragspartner und die Person die Ansprüchhe anmelden kann.
Sie haben jetzt sich ein Gutachten von der Person die Schaden festgestellt und auch reparieren möchte!?

-- Editiert Moderator am 19.09.2012 21:14

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#20
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

bevor sich hier noch mehr Leute den Kopf zerbrechen und Rätsel Raten spielen, wartet doch einfach ab.... :)

Der Anwalt wird das schon regeln ;-)

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#21
 Von 
Ghostryder1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf das Schreiben vom Anwalt wurde nicht reagiert. Es geht jetzt ein letztes Schreiben raus und sollte wieder keine Reaktion kommen, wird geklagt. Die Verkäuferin hat keine Chance den Fall zu gewinnen. Ich habe von Hermes eine Bestätigung das ein Transport Schaden ausgeschlossen werden kann und vom Hersteller. Dazu noch 3 Aussagen die beim Auspacken und anschließen des Gerätes dabei waren.
ich melde wenn es was neues gibt. Und zerbrecht euch nicht wieder den Kopf, einfach ab warten und Tee trinken. Denn schlaue Sprüche das ich den Fall verliere habe ich genug gehört ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ich mach Popcorn. Jemand ein Bier? :cheers:

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""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von little-beagle am 18.09.2012 23:42

Jemand ein Bier?

Da ich keinen Alkohol trinke wäre mir eine Fassbrause ganz recht!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Denn schlaue Sprüche das ich den Fall verliere habe ich genug gehört ;-)


Vor Gericht und auf hoher See.....Ich bin mal gespannt!!!

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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Moderator7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)


Da es in diesem Thread vielfach Probleme mit der Art und Weise der Diskussion gegeben hat, möchte Sie alle bitten, entsprechend der Forumsregeln, hier wieder sachlich, respektvoll, höflich und mit Anstand zu diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Auf das Schreiben vom Anwalt wurde nicht reagiert.


Das wundert mich nicht. Falls die Verkäuferin einigermaßen gut beraten wird, legt sie zu gegebener Zeit das abgelehnte Angebot der Rücknahme vor. Das könnte dazu führen, dass Dein Anwalt sein 100%-Versprechen bereut.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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