In völliger Unwissenheit habe ich vor kurzem meine eBay
Auktion beendet, weil ich das angebotene Handy verloren habe. So dumm es klingt, aber ich habe das Handy samt Karton in der S-Bahn liegen lassen und es wurde nicht im Fundbüro abgegeben. Ich habe die Auktion daraufhin unverzüglich beendet.
Der einzige Bieter zum Zeitpunkt des Abbruchs hatte 1€ geboten und verlangt nun die Lierferung für 1€ zzgl. 5€, die ich als Versand angegeben hatte. Falls nicht würde er "weitere Maßnehmen" gegen mich einleiten.
Ich habe dem Bieter die Situation erklärt, mich ehrlich entschuldigt und grade zu gefleht, dass er mich in Ruhe lässt. Doch das akzeptiert er nicht. Er sagte, wenn das Handy gestohlen wurde, hätte ich ja bereits Anzeige erstattet und nur wenn ich ihm den Nachweis über die Anzeige erbringe, würde er von seinem Recht ablassen.
Das Handy hat im gebrauchten Zustand einen Wert von ca. 180€. Ich habe weder das Handy noch das Geld um dem Bieter Schadensersatz zu leisten. Ich bin armer Schüler und mir ist diese Problematik des vorzeitigen beendens vollkommen unbekannt gewesen.
Was kann ich tun? Wenn ich einen Rechtsstreit vermeiden will, muss ich in den sauren Apfel beißen und ihm 180€ zahlen, oder?
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-- Editiert am 10.10.2010 22:22
Ebay Auktion vorzeitig beendet
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



quote:
Ich bin armer Schüler und mir ist diese Problematik des vorzeitigen beendens vollkommen unbekannt gewesen.
Uns leider nicht, wir haben pausenlos damit zu tun. Hast du denn die Ereignisse in der S-Bahn genau in Erinnerung? Bist du dir vollkommen sicher, dass du den Karton einfach hast liegen lassen? Kann es nicht sein, dass du ihn deshalb nicht bemerkt hast, weil er beim Aufstehen gar nicht mehr da war? Ist es vollkommen ausgeschlossen, dass er dir von einem Mitglied der professionellen Banden, deren Lebensinhalt darin besteht, 24 Stunden am Tag Reisende zu bestehlen, indem einer sie ablenkt, der andere zugreift, entwendet wurde?
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hey bogus1, danke für deine Antwort.
Ich weiß nicht wann genau der Karton samt Handy abhanden gekommen ist. Es war sehr voll in der S-Bahn. Auszuschließen wäre Diebstahl also nicht. Ich habe aber bisher keine Anzeige erstattet. Ich hab mich eher mit Recht und Ebay-Fällen beschäftigt, um meine Situation zu verstehen.
Wäre es denn jetzt überhaupt noch sinnvoll eine Anzeige zu erstatten?
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Sicherlich wäre das sinnvoll, zwar bringt eine Anzeige einigermaßen wahrscheinlich das Handy nicht wieder, es sei denn, die Polizei würde ein Diebeslager aufbringen und es finden. Das wäre aber eher Zufall.
Es geht (rechtlich) um Unmöglichkeit. Wenn man etwas "verliert", bedeutet das, dass man unachtsam war, es bedeutet Fahrlässigkeit, es bedeutet Vertreten müssen --> Haftung.
Wenn man bestohlen wird (Trickdiebstahl), wird man dies eher nicht zu vertreten haben. Da der Käufer sich zufrieden gibt, wenn man eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellt, sollte man sich nicht scheuen, eine solche zu stellen.
Insbesondere wenn man zuerst gezögert hat, weil man nicht glaubte, dass eine Anzeige etwas bringen könnte, sich aber dann herausstellt, dass man eine stellen muss, um sich selbst vor Schadensersatzansprüchen zu bewahren.
Und wer weiß, vielleicht fällt das Handy der Polizei doch noch in die Hände. Würde ein Foto mitnehmen vom Handy.
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Und auch die Seriennummer (IMEI) des Handys ...
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Jetzt mal ganz fies gefragt, warum sollte sich der Vertragspartner jetzt noch mit einer Diebstahlsanzeige zufrieden geben?
Wenn die Diebstahlsanzeige VOR Abbruch der "Auktion" gemacht worden wäre, dann wäre das sicher ein berechtigter Grund für einen Abbruch gewesen. Aber wenn der Verkäufer erst nach einer Schadensersatzforderung diesen "Diebstahl" zu Anzeige bringen, ist er in meinen Augen trotzdem verpflichtet Schadensersatz zu leisten.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
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