Ebay Beschreibung undeutlich, rechtens?

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Ebay Beschreibung undeutlich, rechtens?

Guten Abend ich schildere euch mein Problem und hoffe auf baldige Antwort undzwar habe ich einen Artikel bei eBay gekauft
(Beschreibung: N64 Konsole Controller MARIO KART PARTY 3 OVP)
Auf den Bildern waren die Konsole und einige Spiele abgebidle und der Auktionstext war folgender:




Ihr bietet hier auf eine so gut wie Neue N64 mit allen Kabeln und einem Original grauen Controller in einem 1A Zustand mit dabei ist die OVP, die sich auch in einem Super Zustand befindet (wie ihr auf den Bildern sehen könnt).


Und jetzt der absolute Hammer! Ab einem Gebot von 400€ bekommt ihr das gesamte Zubehör und Spiele, die auf den Bildern zu sehen sind dazu.
Unter anderem zusätzlich 2 Original Nintendo Controller in Original Verpackung UNAUSGELEIERT und in einem 1A Zustand.

Das absolute Kultspiel Mario Party 3
- Mario Kart mit OVP und Beschreibung
- Mario Golf mit OVP und Beschreibung
- Diddy Kong Racing mit OVP
- Zelda mit OVP und Beschreibung
- Yoshis Story mit OVP und Beschreibung
- Mischief Makers mit OVP und Beschreibung
- Expansion Pak mit Schlüssel
- Donkey Kong mit Beschreibung
- Mario Tennis
- Scooby Doo
- 007 Die Welt ist nicht genug - James Bond
- Star Wars

Also wie ihr seht sind es wirklich nur Top Spiele (keines der Spiele kostet bei ebay unter 15€ (Auktion) und einige sogar 50€, sodass das Paket auch locker 600€ Wert ist, wenn man die Artikel einzelnd kaufen würde), alle 3 Controller sind in 1A Zustand und keineswegs ausgeleiert, was auch sehr selten ist für die Originalen Controller, naja wie ihr auf den Bildern sehen könnt ist es einfach ein sehr hochwertiges Paket , dass auch für Sammler gut geeignet ist und aus diesem Grund ist das Zubehör auch erst ab dem bestimmten Höchstgebot dabei, aber wie gesagt ansonsten bekommt ihr die Konsole, alle Kabel, Controller und Beschreibungen alles in OVP (Wert bei ebay an die 100€).



Ich habe das Paket in letzter Sekunde erstiegert und mich leider auf die Bilder und die Beschreibung verlassen, habe das Paket für ca 110€ erstigert und bekomme jetzt hal wahrscheinlich nur die Konsole und den Kontroller, die gibt es bei ebay auch schon ab 60€.

Jetzt wollte ich euch fragen ob das so alles in Ordnung vom Verkäufer ist oder ob es eher naja absichtlich so verstrickt ist damit man glaubt man ürde alles bekommen, ist es erlaubt zu schreiben ab so und so viel euro bekommt man das und das dazu?

Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will und würde mich über ine Antwor freuen, viel Dank und schönen Abend noch

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Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
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#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
ist es erlaubt zu schreiben ab so und so viel euro bekommt man das und das dazu


Ja, solange das deutlich ist und nicht in 6-Punkt-Schrift grau auf weiß.

Wenn die Artikelbeschreibung nicht undeutlicher war als dein zitierter Text (also die entscheidenden Hinweise nicht kleiner als der restliche Text), würde ich denken, das war deutlich genug.
Lediglich mit der Überschrift habe ich ein Problem, da hier ja zumindest "Mario Kart Party 3" (oder eben "Mario Kart" und "Mario Party 3", wenn die so heißen) ohne Einschränkung erwähnt werden, von daher könnte das schon zu Lasten des VK gehen.

Der K könnte allerdings wohl wegen Irrtums anfechten, würde dem VK dann aber einen evtl. Mindererlös in einer erneuten Auktion ersetzen müssen.

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#2
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Muss VivaColonia widersprechen.

Ist die Artikelbeschreibung Irrtums erregend abgefasst, geht sie zu Lasten des VK.

Steht dann irgendwo in der AB

"Ab einem Gebot von 400€ bekommt ihr das gesamte Zubehör und Spiele, die auf den Bildern zu sehen sind dazu."

ist das eine sogenannte "unerwartete Vertragsklausel" und daher unwirksam.

Du hast damit Anspruch auf Lieferung entsprechend Artikelüberschrift, Foto und Aufzählung, denn die sind unabänderlich Bestandteil des Kaufvertrags.



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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Die Auktion ist hier:

http://cgi.ebay.de/NINTENDO-64-KONSOLE-CONTROLLER-MARIO-PARTY-3-KART-OVP_W0QQitemZ110503405833QQcmdZViewItemQQptZde_entertainment_games?hash=item19ba842909

Es steht zwar irgendwo in der Mitte des Textes, dass bei einem Auktionserlös von mindestens EUR 400,00 die besagten Gegenstände geliefert werden, jedoch zeigt das entscheidende Foto die gesamte Ausstattung, wie auch in der Überschrift schon etwas anderes suggeriert wird als der tatsächliche Umfang des Angebots. Halte das für irreführend.

von VivaColonia am 12.03.2010 10:40

quote:<hr size=1 noshade>Der K könnte allerdings wohl wegen Irrtums anfechten, würde dem VK dann aber einen evtl. Mindererlös in einer erneuten Auktion ersetzen müssen. <hr size=1 noshade>


Verstehe ich nicht, irgendwie hast du hier eine Blockade.;)

Was du jetzt mehrmals beschrieben hast und ich habe mehrmals darauf hingewiesen ist der Nichterfüllungsschaden. Bei einer Anfechtung bekommt der Verkäufer diesen nicht ersetzt. NUR den Vertrauensschaden. Und der ist in der Regel bei eBay = 0. Die Provision bekommt er durch eBay ersetzt (unbezahlten Artikel melden).

Zum Vertrauensschaden gehören höchstens noch Gebühren für ein Bild oder Startpreis, aber niemals der Minderlös durch ein erneutes Einstellen des Artikels.

Das wäre der Schadensersatz bei Nichterfüllung. Hier ist aber der Vertrag durch die Anfechtung nichtig und demnach ist nur § 122 BGB einschlägig.



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#4
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Ist denn jemand hier der mir eine Antwort geben kann oder ist es eher ein Fall der nicht deutlich ist, habe ich jetzt anspruch auf alles was auf den otos etc zu sehen ist oder nur auf die konsole, da im Text steht, dass es den Rest erst ab 400€ dazu gibt? Die Sachen sind ja auch deutlich mehr wert als die 100, naja ich würde mich freuen wenn mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben könnte.

Ich habe mal bei ebay nach solchen setzen gesucht und es gibt tausende von angeboten die so ähnlich aufgebaut sind

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#6
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

ja ist in Ordnung ich will nur eine Antwort und solche kinderantworten wie von Rathgeber brauche ich nicht also bitte antwortet wenn ihr helfen wollt aber hier nur irgendetwas rumzuschreiben um seine Zeit totzushlagen weil er sonst im leben niemanden interessiert, muss nicht sein.

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#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist denn jemand hier der mir eine Antwort geben kann oder ist es eher ein Fall der nicht deutlich ist, habe ich jetzt anspruch auf alles was auf den otos etc zu sehen ist oder nur auf die konsole, da im Text steht, dass es den Rest erst ab 400€ dazu gibt? <hr size=1 noshade>


Ich denke mal, dass du einen Anspruch auf die gesamten Artikel nicht begründen kannst. Es steht nun mal im Text, wie es vom Verkäufer gemeint ist, es ist auch nicht versteckt (kleingeschrieben) irgendwo am Ende der Auktion.

Das Angebot ist einfach unübersichtlich und verwirrend, es wurde zwar in der Artikelbezeichnung ein anderer Lieferumfang angegeben, auch das maßgebliche Bild, falls es eine Auktion mit Galerie-Bild war, zeigt die gesamten Gegenstände, es gibt aber eben die Beschreibung und weitere Fotos.

Was vielleicht für den Verkäufer spricht ist, dass die EUR 400,00 ja nicht im entferntesten erreicht wurden.

Die anderen Bieter haben das Angebot scheinbar auch so verstanden, wie es gemeint war, im Gegensatz zu den Pappen.Auktionen und manchen anderen.

Wenn du nicht in letzter Sekunde den Text nur überflogen hättest, hätte es auch kein Problem gegeben. Aber man sollte eben schon die Artikelbeschreibung einigermaßen gründlich lesen, bevor man bietet.

Natürlich kann man darüber nachdenken, ob diese Form des Anbietens nicht unlauter (Arglist) ist.

"Biete hier einen Ring aus dem Kaugummiautomaten an, bei einem entsprechenden Preis XXX gibt es einen echten 'Brilli' dazu".

Aber so krass war es hier auch nicht, wenn natürlich auch Überschrift und Bild schwer wiegen.

Es gibt eine Entscheidung vom Amtsgericht Syke:

Denn bei dem eBay-Portal handelt es sich, worauf auch der Kläger zu Recht hinweist, um einen Markt, der in besonderem Maße auf die Entschlossenheit und Schnelligkeit des potentiellen Käufers setzt. Das gilt vor allem dann, wenn sich eine Offerte erkennbar als Trouvaille (sog. Schnäppchen) erweist, bei dem die Gefahr, zu spät zu kommen und also vom Leben bestraft zu werden, besonders groß und evident ist. Der Kläger muss sich daher nicht darauf verweisen lassen, daß am Angebotsende und damit erst einen oder gar mehrere Mausklicke später die Artikelbeschreibung anders ausfiel als auf der ersten Seite. Dies folgt zwanglos bereits aus dem Umstand, daß schon eingangs des Angebotes der „Sofort kaufen"-Button erscheint und somit dem ganz besonders schnell Entschlossenen einen - oft entscheidenden - Vorteil gegenüber jenem einräumt, der sich erst bis ans Ende des Angebotes durchklickt und dort erst den zweiten Button aktiviert. Die optische und inhaltliche Gestaltung der Offerte insgesamt legt daher, auch und gerade in Ansehung der Rechtsverteidigung der Beklagten, den Gedanken nahe, daß man bei der Angebotsgestaltung auf die dargestellten Spezifika des eBay-Geschäftes setzte, um den „schlauen", weil schnellentschlossenen Nutzer mit Hilfe einer - vorsichtig formuliert - missverständlichen Auszeichnung des Kaufpreises zu fangen, um ihn dann erst im weiteren, und also mit der für den „dummen" Nutzer erkennbaren sogenannten Richtigstellung des Angebotes im nachhinein zu düpieren. Welchen anderen Sinn die zweifach eingeräumte Möglichkeit des Sofortkaufes machen soll, erschließt sich dem Gericht jedenfalls nicht.


Amtsgericht Syke - Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=24%20C%20988/04" target="_blank" class="djo_link" title="AG Syke, 27.09.2004 - 24 C 988/04: "Sofort kaufen"-Option bei eBay">24 C 988/04</a> Urteil vom 27.09.2004

Aber da ging es um ein Sofortkauf-Angebot und einen gewerblichen Verkäufer...

M. E. könntest du zur Anfechtung berechtigt sein, sehe die Auktion eher als missverständlich an, kann man aber sicher darüber diskutieren.

Ansonsten haben wir uns hier im Forum schon des öfteren mit "missverständlichen" Auktionen beschäftigt, ein Highlight findest du hier:

http://www.123recht.net/%C3%9Cberschrift-anders-als-Artikelbeschreibung-__f137291.html

Du erfährst dort etwas über den "durchschnittlich verständigen, aufmerksamen und informierten Spiegel-Kugel-Interessenten" und darüber, dass es durchaus verschiedene Meinungen geben kann. Welche Meinung ein Amtsrichter in XYZ vertritt, vermögen wir nicht vorauszusehen.

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-- Editiert am 13.03.2010 19:30

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, der Käufer hat über 1800 Bewertungspunkte, bietet 4 Sek vor Auktionsende.
Übrigens zeitgleich mit nen anderen der einen ähnlich hohen Bewertungscounter hat (ob die wohl den gleichen Bot hatten) und frag dann hier nach ob ihm die kompletten Spiele, Controller etc. für den "Witzbetrag" zustehen.

Meineserachtens hat er maximal Anspruch auf:
N64 mit allen Kabeln und einem Controller sowie den Spielen Mario Party 3 und Mario Kart.

Wobei ich selbst bei den 2 Spielen gute Chancen sehe das der VK ihm diese verweigern könnte.

Wenn der VK es zu dem Zeitpunkt dann überhaupt noch hat, er hat das Spiel ja einzeln eingestellt.

Also meiner Meinung nach lässt sich aus der Auktionsbeschreibung keine undeutlichkeit ableiten. Nur der Titel ist ein wenig konfus, wird aber in der Auktion hinreichend erklärt.



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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