Ebay Betrüger - Gehe ich dafür zur Polizei? Wie läuft so etwas ab ?

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vjalla
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Betrüger - Gehe ich dafür zur Polizei? Wie läuft so etwas ab ?

Wenn ich bei Ebay betrogen wurde (Ware bezahlt aber nicht geliefert) und das auch nachweisen kann, durch zahlreiche andere negative Bewertungen von anderen vereimerten Käufern, Beschwerden bei Ebay usw., dann kann ich den Verkäufer ja wegen Betruges anzeigen oder ? Gehe ich dafür zur Polizei ? Wie läuft so etwas ab ?

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""Mir passiert das nicht! ....jaja""

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Herold 30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hii,
ja ist der billigste weg erstmal,die Polizei.
Die nimmt das gerne auf...fg.

:)

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"Recht haben und Recht bekommen, das ist immer die Frage. ;- )"

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Schon richtig, ab zur Polizei. Mit ner Strafanzeige bist du normalerweise aber noch keinen Schritt weiter, was die Rückerstattung des von dir bezahlten Kaufpreises angeht.
Hier hilft z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid (allerdings mit Kosten verbunden, die Du zunächst mal auslegen musst).

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#3
 Von 
FZUE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier kann ich auch www.letzte-mahnung.de empfehlen.

Hatte gerade auch ein ähnlichen Fall. Geld wurde aber nun erstattet. Aus 6,99€ wurden mal schnell 38,60€. Sollte für manchen VK eine Lehre sein. ;)

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#4
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

am besten gleich zur Polizei, die haben mittlerweile Vordrucke, speziell für ebay - Betrug. Da musst nur noch Häkchen machen :)
Das ist dann allerdings nur eine Anzeige wegen Betrugs, aber mit deiner Zahlung nix zu tun. Die musst dann zivilrechtlich einklagen.
Ich musste auch grad wieder einen anzeigen, hab was gekauft und nix bekommen. Im Moment sind wieder viele schwarze Schafe dabei, aber ich bin selbst schuld, kaufe nie bei einem, der sein Bewertungsprofil privat gemacht hat. Jetzt bin ich wieder um eine Erfahrung reicher.

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#5
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Die Beweislast liegt leider bei Dir als Käufer.Theoretisch hättest Du die Ware ja auch bekommen können und behauptest jetzt,sie nicht bekommen zu haben.Das Verfahren wird mangelns Beweisen eingestellt werden.Ich kann immer wieder nur versicherten Versand empfehlen.

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#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@ben wie kommst du darauf, dass das Verfahren eingestellt wird?

Wenn es ein gewerblicher Händler war, liegt die Beweislast bei dem VK, egal ob versichert oder unversichert gesendet wurde.

@ Vjalla
Am besten wäre es, wenn man noch ander Käufer, die Ihre Ware von dem Vk nicht erhalten haben mobilisieren könnte und eine Sammelanzeige aufgibt.

Es geht hier einfach ums Prinzip. So etwas sollte man nicht durchgehen lassen, auch wenns vielleicht nur um ein paar Euros geht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Die Beweislast liegt leider bei Dir als Käufer.Theoretisch hättest Du die Ware ja auch bekommen können und behauptest jetzt,sie nicht bekommen zu haben."

Oh , Gott , wie lange hält sich das noch bzw. wie oft taucht dieser Unsinn wieder auf :

Das ist Blödsinn - um es mal drastisch auszudrücken .

Jede Vertragspartei ist für das vertragstypisch geschuldete Verhalten beweispflichtig !

Also der Käufer dafür , daß er gezahlt hat - den vereinbarten Kaufpreis -

der Verkäufer dafür , daß der (Leistungs-)Gefahrübergang stattgefunden hat :

- beim gewerblichen Verkäufer mit Übergabe an den Käufer u.U. mit zwischengeschaltetem Transporteur ,

- beim nichtgewerblichen Verkäufer mit Übergabe an den Transporteur.

Dies hat nichts mit irgendwelchen Versandversicherungen zu tun !

"
Ich kann immer wieder nur versicherten Versand empfehlen."


Sicher erhöht die Vereinbarung von beleghaftem Versand - der entscheidene aber wichtige Unterschied - unter U. die "Ehrlichkeit" von so manchen Gelegenheitsbetrügern Typ "Otto-Normal-Verbraucher".

Die Frage nach einer ausreichenden Versicherung spielt nur insoweit eine Rolle , als daß ein Kaufgegenstand zwar beleghaft versand werden kann ,aber u.U. dabei nicht einen für den Verlustfall ausreichenden Versicherungsschutz beinhaltet.

PDA als Einschreiben / Maxi z.B.

Man sollte sich auch nicht durch irgendwelche aus dem Hut gezauberten Zeugen aus der Ruhe bringen lassen - gerade bei "Vielversendern" werden hier höhere Ansprüche an eben solche gelegt werden.

Deßhalb istauch nicht gesagt :

"Das Verfahren wird mangelns Beweisen eingestellt werden"

Hängt von der Staatsanwaltschaft ab , ihrer Arbeitsbelastung aber auch :

- weitere Geschädigte ?

- deßhalb sind "Rote" so wichtig ,

- Ihrer Glaubwürdigkeit - Stichwort Anscheinsbeweis ,

- Glaubwürdigkeit des "Schädigers" - Vorbestraft ?

Wer sich mal die Mühe macht Prozesse am lokalen Amtsgericht zu verfolgen oder die Tagespresse liest , wird sich wundern , wie wenig oftmals für eine Verurteilung ausreicht .

Sicher , etwas Glück gehört natürlich auch noch hinzu .

Vergessen werden sollte auch nicht der Käuferschutz durch eBay. Die Anforderungen sind gering ! Ihr Fall liegt richtig entsprechend den Richtlinien !

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#8
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

@psst

Danke fuer die Aufklaerung. Zusammengefasst, damit es jeder versteht heisst das in Ihrem Fall, dass der VK beweisen muss, dass er die Ware verschickt hat. Auch der PRIVATE Verkaeufer muss das.

Wenn Sie mir die Artikelnummer schicken, kann ich mal versuchen zu pruefen, ob es sich vielleicht sogar um einen gewerblichen VK handelt.

Viele Gruesse

Andreas Wilmers

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