Ebay Betrug - Muss ich die Ware einklagen oder das Geld?

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michih
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug - Muss ich die Ware einklagen oder das Geld?

Hallo!
Habe vor kurzem etwas bei Ebay ersteigert und die Ware nicht erhalten. Der Verkäufer reagiert weder auf Emails, Telefonanrufe, Eingeschriebene Briefe etc.
Strafanzeige habe ich schon gestellt.
Da das Geld für die Auktion von einem Konto überwiesen worden ist, das nicht dem Käufer (also mir) gehört, ist nun meine Frage, wer gerichtlich gegen ihn vorgehen soll. Der "Käufer"(also ich) oder der "Geschädigte"(also der Kontobesitzer)?
Muss ich die Ware einklagen oder das Geld?

Vielen Dank!
MfG
Michi

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Muss ich die Ware einklagen oder das Geld?

Du, Du hast den Kaufvertrag gemacht, dass das Geld von einem anderen Konto überwiesen wurde, ist zweitrangig. Du bist der Geschädigte. Derjenige, der überwiesen hat, hat gar keine Ansprüche aus dem Kaufvertrag aus der eBay Auktion...

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#2
 Von 
Michih
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weiß blos von der Strafanzeige, dass der Kontoführer Anzeige erstatten musste und ich, also der Käufer nur Zeuge ist...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Weiß nicht, wie das Verhältnis Käufer - Kontoinhaber hier speziell durch Absprachen definiert wurde.

Zivilrechtlich bist Du der Vertragspartner des Verkäufers. Der kennt den Kontoinhaber überhaupt nicht, Du hast den nur bestimmt, Deine Zahlung durchzuführen.

Verkauft wurde von eBay Account zu eBay Account, nur die dort hinterlegten Daten sind wesentlich. Der Verkäufer hat Dir gegenüber den Kaufvertrag zu erfüllen, da Du sein Vertragspartner bist, auch wenn ein Anderer für Dich bezahlt hat.

Da gibt es gar keinen Zweifel.

-- Editiert von bogus1 am 12.12.2008 18:35

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