Hallo,
Vor etwa 3-4 Monaten habe ich mir über das Internetauktionshaus Ebay einen World of Warcraft Account gekauft. Der Kauf verlief soweit super; habe zügig alle Daten bekommen und konnte ungestört spielen.
Doch vor kurzem wurde mein gekaufter Account von Blizzard gesperrt und offensichtlich dem Verkäufer zurückgegeben. Dies war ihm wohl möglich, da er behauptet hatte, dass der Account gehackt worden war. Nun habe ich immerhin bei dem Blizzard erreichen können, dass der Account gesperrt wird, weil ja ein Verkauf gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.
Nun frage ich mich, ob man auch rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen kann (dies ist kein Einzelfall, denke ich), und wie meine Chancen stehen, was zu erreichen? Das Problem ist halt, dass die Auktion schon länger in ebay gelöscht ist und behauptet wurde, der Account sei gehackt worden.
Bin für jeden guten Rat dankbar.
MfG
Ebay-Betrug?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zielführender wäre es möglicherweise gewesen, Dich mit dem Verkäufer auf eine Übertragung des Accounts zu einigen, nachdem er ihn zurückerhalten hatte.
Dir war ja bekannt, dass die Accounts nicht gehandelt werden dürfen, dass also die Gefahr der Accountsperre durch die eBay-Auktion gegeben war.
Worin hier die Täuschungsabsicht seitens des Verkäufers liegen sollte, die die Annahme eines Betrugs rechtfertigen könnte, erschließt sich mir nicht.
Derjenige welcher sich den Account zurückgeholt hatte, konnte ja noch einige Zeit spielen. Da hab ich mir gedachte ich sag Blizzard mal, dass ich den Account gekauft habe.
Weg ist der klar, aber vielleicht kann man ja strafrechtlich noch was erreichen. Ich weiß nur nicht, wie das ist, wenn er behauptet jemand hätte sonst wo gehackt etc.
MfG
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Was willst du strafrechtlich erreichen?
Naja wenn einer was für über 200Euro verkauft und es sich später einfach wieder zurückholt, ist das doch Betrug oder?
Meines Wissens nach steht auf Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Hallo oimio,
bist du dir überhaupt sicher, dass dein Verkäufer und der Account-Besitzer die gleiche Person ist ?
In jedem Fall hast du einen (zivil
rechtlichen) Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, natürlich nur von dem, der das Geld wirklich erhalten hat.
Betrug wäre es, wenn der Verkäufer das von vorn herein so geplant hätte.
PS: Ist schon witzig, dass immer gleich die Höchstrafen genannte werden .
MfG Stefan
-- Editiert von reckoner am 26.07.2008 21:12:22
Im Endeffekt ist da ja schon eine sehr effektive Sicherheitslücke in dem System, die ich mal Blizzard melden werde. Denn von einem zivilrechtlichem Verfahren hab ich ja nichts, bis das geklärt ist, dauerts ewig und einen Anwalt brauch ich auch noch. Für 200Euro lohnt das ja nicht.
Bei einem Strafrechtlichem Verfahren wäre derjenige vermutlich seinen Job los geworden. Deutschland fehlt eben doch noch etwas Gerechtigkeit,
> Im Endeffekt ist da ja schon eine sehr effektive Sicherheitslücke in dem System, die ich mal Blizzard melden werde.
Blizzard dich auslacht, weil sagen, sollst nicht verkaufen. Blizzard egal, wenn Verkäufer ist Betrug.
> Bei einem Strafrechtlichem Verfahren wäre derjenige vermutlich seinen Job los geworden.
Wenn kleine Betrug, Chef gar nicht erfährt. Kleine Betrug ist Strafbefehl, nicht Prison. Strafrecht nicht für dich leicht machen und bilig.
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