Ebay Betrug falscher Artikel

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
19Bia91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Betrug falscher Artikel

Hallo!

ich habe folgendes Problem bei einem Ebay Kauf.

Ich habe im Dezember 2 Nebelscheinwerfer bei --- editiert vom Admin --- bei Ebay bestellt, einen habe ich um 1€ ersteigert (links), den anderen zum regulären Preis gekauft und das Geld überwiesen.
Am 30.12. wurden schließlich beide geliefert, jedoch mit folgendem Problem - der linke Scheinwerfer wurde vom Vorgängermodell geliefert.

Also habe ich bei der Firma angerufen, nach mehreren Versuchen und Telefonaten ins Ausland (ich komme aus Österreich, die Firma aus Deutschland) hatte ich endlich jemanden am Apparat, hier wurde mir gesagt, Bilder zu senden, ich würde den richtigen Artikel erhalten.
Nach ein paar Tagen dann die Email - Wir bedauern nicht liefern zu können, Sie erhalten den Betrag (1€) zurück.

Da ich in der Zwischenzeit jedoch recherchiert hatte und die Firma erstens einige Auktionen der Nebelscheinwerfer in Ebay haben und - wie ich heute gelesen habe - sogar diese Woche einen Verkauft haben, glaubte ich Ihnen dies natürlich nicht.
Außerdem habe ich gelesen, dass diese, wenn Sie nicht liefern können, mir den Artikel bezahlen müssen, wenn ich ihn selber besorge.

Nun ja, nach längerem Hin und Her und etwas unfreundlichen und unsachlichen Emails (u.a. auf eine Email von mir wie es mit Rücktritt aussieht als Antwort "...") habe ich eben bei seinen Bewertungen gesehen, dass er kürzlich einen Scheinwerfer verkauft hatte, worauf es mir inzwischen wirklich reicht.

Und nun zu meiner Frage:
Kann man den Scheinwerfer einklagen, bzw. kann ich sonst irgendetwas machen um dazu zu kommen?
Es geht mir ja nicht mal so um das Geld, für einen Scheinwerfer 56€ wär auch grad noch OK, es geht mir vor allem darm, dass der falsche Artikel geliefert wurde, noch dazu kaputt, also nicht weiterverkäuflich, und ich den Verkäufer mit sowas ehrlich gesagt nicht durchkommen lassen möchte..

LG
B

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Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
Außerdem habe ich gelesen, dass diese, wenn Sie nicht liefern können, mir den Artikel bezahlen müssen, wenn ich ihn selber besorge.
Das ist aber nur die halbe Warheit, du musst den VK erstmal in Verzug setzen, sprich denen einen angemessenen Lifertermin setzen, dieses sollte aber gerichtsfesst beweisbar sein, sprich muss ein Einschreiben sein, Mails sind da wertlos.

quote:
noch dazu kaputt, also nicht weiterverkäuflich
Also du wolltest den Scheinwerfer weiterverkaufen? Dann musst du sicherlich Händler sein, somit gibts dann für dich ein anderes Problem, du musst dem anderen Händler nachweisen können, dass der Defekt schon vor Versand vorhanden war, denn als Gewerblicher trägst ja du das Versandrisiko, nicht der Händelr wo du gekauft hast.

Dann musst du noch wissen, wenn du klagen willst, alles wird in Deutschland von sich gehen, du wirst dann wohl auch deswegen mach Deutschland kommen müssen etc, ist es dir den ganzen Stress wert...





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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
19Bia91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich wollte den Artikel nicht weiterverkaufen, deswegen gibt es meinerseits ja den Ärger.

Ich habe zwei Nebelscheinwerfer für einen Volvo V40, BJ 2002 bestellt, da ich diese bei meinem Neuerworbenen Volvo nachrüsten wollte.

Dann bin ich auf die Auktion des Händlers gestoßen, wo dieser einen Nebelscheinwerfer für Volvo V40, BJ 2000-2004 als Biet-Auktion eingestellt hatte, nachdem ich diese Auktion gewonnen hatte, kaufte ich den rechten für den Normalpreis dazu, mit Versandkosten kam ich für beide auf 53€

Geliefert wurden jedoch der rechte richtig, der linke vom Vorgängermodell und noch dazu defekt, also das Glas war zersprungen (Hierrauf auch das nicht verkäuflich bezogen, ansonsten hätte ich den wieder eingestellt und mir bei einer anderen Firma den richtigen bestellt).

Dann habe ich dies per Telefon gemeldet, ursprünglich wurde mir gesagt, ich bekäme einen neuen, dann wurde jedoch eine Email gesendet, dass dieser nicht lieferbar wäre (dagegen sprechen jedoch einige Auktionen und u.a. eine Bewertung, dass genau dieser Artikel vor kurzem erhalten wurde) und ich den Betrag von 1€ zurückerstattet bekommen würde.

Da ich die Scheinwerfer jedoch nicht gekauft hätte, hätte es die Auktion nicht gegeben, erklärte ich mich damit nicht einverstanden und bat um die Rücknahme des Artikels.
Hierrauf erhielt ich jedoch keine gute Antwort, auf eine Frage bzgl. der Rückerstattung nur "lesen Sie das Widerrufsrecht", ohne erläuterung, und auf eine weitere Frage nur ein "..."



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
auf eine Frage bzgl. der Rückerstattung nur "lesen Sie das Widerrufsrecht"

Und?
Was genau ist an der Erläuterung der Widerrufsbelehrung unklar?
Die Firma hat das gesetzliche Muster verwendet und das ist ja recht verständlich?



Ich finde es übrigens seltsam, das Leute sich darüber aufregen das vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Sie selbst vertragliche Vereinbarungen dann jedoch ebenfalls komplett ignorieren ...

Da du hier so schön den Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Kann man den Scheinwerfer einklagen, bzw. kann ich sonst irgendetwas machen um dazu zu kommen?


Ja, wenn dir Ware geliefert wurde, die nicht der AB entspricht, ist das ein Sachmangel. Du hast einen einklagbaren Anspruch auf den "richtigen" Scheinwerfer, so lange der auf dem Markt verfügbar ist.

Wenn der VK auch Ö Verbraucher anspricht, gilt Ö Recht. Gerichtsstand wäre ggf. bei dir zu hause, auch wg. einer Klage gegen VK, einheitl. EU-Recht, Verbraucherschutz.

Ob sich das alles lohnt, musst du entscheiden. Erst mal müsstest du den VK in Verzug setzen, d.h. mit Frist um Zusendung des richtigen Scheinwerfers bitten, am Besten per Eschr., mindestens per ebay-Mail. Das falsche Teil müsste im Gegenzug zurückgesandt werden, wenn VK das will.

Sobald Verzug engetreten ist, muss der VK dir die RA-Kosten erstatten, wenn du einen einschaltest.

Passiert nichts, könntest du selbst den Scheinwerfer anderweitig beschaffen, VK müsste die Differenz tragen, alles was über 1 EUR liegt. Das müsste dann eingeklagt werden, wenn VK nicht vorher einknickt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
19Bia91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
quote:auf eine Frage bzgl. der Rückerstattung nur "lesen Sie das Widerrufsrecht"


Und?
Was genau ist an der Erläuterung der Widerrufsbelehrung unklar?
Die Firma hat das gesetzliche Muster verwendet und das ist ja recht verständlich?


Nunja, meine Frage diesbezüglich war, ob ich bei Rückgabe die Gesamtkosten, also mit Versandkosten hin und retour (retour geht ja dort hervor bei Warenwert über 40€ oder falscher Artikel, was beides zutrifft) zurückerstattet bekomme, und ich konnte darauf nirgends eine Antwort finden, daher hatte ich bei dem Verkäufer nachgefragt.

Und Verständnis ist durchaus Subjektiv, wenn man noch nie mit so etwas Probleme hatte und auch sonst keinerlei Erfahrung damit hat, wie soll man es aus dem Stehgreif wissen?


quote:
Ob sich das alles lohnt, musst du entscheiden. Erst mal müsstest du den VK in Verzug setzen, d.h. mit Frist um Zusendung des richtigen Scheinwerfers bitten, am Besten per Eschr., mindestens per ebay-Mail. Das falsche Teil müsste im Gegenzug zurückgesandt werden, wenn VK das will.


Danke für die Antwort, das Beantwortet genau meine Frage.
Eine Frage hätte ich noch - wie lang ist eine angemessene Frist ca?


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Eine Frage hätte ich noch - wie lang ist eine angemessene Frist ca?


Das hängt immer davon ab, worum es geht.

Mit 2 Wochen, taggenau, liegst du sicher nicht falsch, allzu schwer ist es ja nicht, den richtigen Scheinwerfer aufzutreiben.

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1x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>quote:Kann man den Scheinwerfer einklagen ...

Du kannst nicht (mehr) auf Vertragserfüllung klagen, weil der Verkäufer ja geliefert hat - allerdings mit Mängeln. <hr size=1 noshade>


Doch, kann er.

Er kann nach § 439 I BGB die Lieferung einer mangelfreien Sache, des "richtigen" Scheinwerfers verlangen.

Das muss er sogar, um den Verzug herbeizuführen.

Erst dann kommt Schadensersatz in Betracht.

Das steht so hoffentlich auch im Ö Zivilrecht.

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