Ebay: Beweissicherungsverfahren wegen eines 1€-Artikels?

5. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
FreddiePrince
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay: Beweissicherungsverfahren wegen eines 1€-Artikels?

Bei Ebay habe ich ein gebrauchtes 30 Jahre altes Schulbuch für 1€ verkauft. Dass es deutliche Abnutzungserscheinungen hat, sieht man auf dem Foto. Innen ist es super erhalten und in der Artikelbeschreibung habe ich vermerkt "gut erhalten unter Berücksichtigung seines Alters".

Der Verkäufer, dessen Bewertungsverhalten darauf hindeutet, dass er überdurchschnittlich häufig mit bei Ebay erstandenen Artikeln unzufrieden zu sein scheint, ist über den Zustand empört. So einen Schund hätte er niemals als "gut" betitelt und er droht mit einem Beweissicherungsverfahren vor Gericht.

Von Beweissicherungsverfahren lese ich nur etwas im Zusammenhang mit Mietrecht. Ist seine Drohung theoretisch umsetzbar? Ich lasse mich ungern erpressen, zumal ich der Meinung bin, den Artikel nicht falsch beschrieben zu haben, will aber natürlich auch keine schlimmen Konsequenzen riskieren.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130275 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von FreddiePrince):
st seine Drohung theoretisch umsetzbar?

Die wäre sogar absolut praktisch umsetzbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FreddiePrince
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Sollte es keine leere Drohung sein, was hätte denn die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens für Konsequenzen für mich?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Dass es deutliche Abnutzungserscheinungen hat, sieht man auf dem Foto.
Selbiges muss man sich aber nicht auf Bildern heraussuchen, es ist auch deine PFLICHT so etwas in die Beschreibung zu SCHREIBEN!

Zitat:
was hätte denn die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens für Konsequenzen für mich?
Wen ein Gericht am Ende gegen dich entscheidet, dann trägst du die Gerichtskosten, die Kosten für den Anwalt von deinem Gegner, die Kosten für deinen Anwalt solltest du dir einen nehmen, sowie die Kosten für den Gutachter, der ein Sachverständigengutachten erstellen wird. Rechne mal mit einem guten 4stelligen Betrag...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 05.05.2021 18:49

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 235x hilfreich)

Lassen sie sich Mal nicht so verunsichern, ja ein solches Verfahren gibt es und ja das kann teuer werden aber hier sollte man die Kirche im Dorf lassen.
Denn da sind noch ein paar Schritte dazwischen...

Spannender ist m.e. das hier:

Zitat (von FreddiePrince):
So einen Schund hätte er niemals als "gut" betitelt und er droht mit einem Beweissicherungsverfahren vor Gericht.


Was will der gute Herr denn damit er seine "Drohung" nicht wahr macht?



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#5
 Von 
FreddiePrince
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich soll mir etwas einfallen lassen. Wahrscheinlich will er seinen Euro plus Versandpreis zurück und sich somit einen Gratisartikel erschleichen. Wie gesagt schien er die Masche schon oft durchgezogen zu haben, wie in meinen Augen an seinen für andere Mitglieder abgegebenen Bewertungen zu erkennen ist und ich finde es furchtbar, wenn solche schwarzen Schafe immer wieder mit so etwas durchkommen, aber 4-stellige Beträge zu riskieren steht natürlich in keinem Verhältnis zum Streitbetrag.

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 235x hilfreich)

Also so ein Beweissicherungsverfahren kann - neben anderen Fällen - einseitig dann eingeleitet werden, wenn es darum geht den Zustand und/oder wert einer Sache festzustellen um ggf. einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Das ist mit kosten und nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Für ein altes Schulbuch, das selbst in "gutem" Zustand wohl keinen nennenswerten wert hätte und es für sehr unwahrscheinlich.

Ich glaube nicht, das es hier um einen Gratisartikel geht, sondern letztlich das "gewinnen" bzw. Ihr "einknicken" im Vordergrund steht.

Die Frage ist am Ende, was für ein Typ sind sie.
Ich würde versuchen so jemanden auflaufen zu lassen. Aber ich würde auch kein Buch für 1€ online verkaufen um dafür noch zur Post zu gehen.....



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130275 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von FreddiePrince):
Ich soll mir etwas einfallen lassen.

Kommunikation einstellen. Sein Buch, sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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