Bei Ebay habe ich ein gebrauchtes 30 Jahre altes Schulbuch für 1€ verkauft. Dass es deutliche Abnutzungserscheinungen hat, sieht man auf dem Foto. Innen ist es super erhalten und in der Artikelbeschreibung habe ich vermerkt "gut erhalten unter Berücksichtigung seines Alters".
Der Verkäufer, dessen Bewertungsverhalten darauf hindeutet, dass er überdurchschnittlich häufig mit bei Ebay erstandenen Artikeln unzufrieden zu sein scheint, ist über den Zustand empört. So einen Schund hätte er niemals als "gut" betitelt und er droht mit einem Beweissicherungsverfahren vor Gericht.
Von Beweissicherungsverfahren lese ich nur etwas im Zusammenhang mit Mietrecht. Ist seine Drohung theoretisch umsetzbar? Ich lasse mich ungern erpressen, zumal ich der Meinung bin, den Artikel nicht falsch beschrieben zu haben, will aber natürlich auch keine schlimmen Konsequenzen riskieren.
Ebay: Beweissicherungsverfahren wegen eines 1€-Artikels?
Zitat :st seine Drohung theoretisch umsetzbar?
Die wäre sogar absolut praktisch umsetzbar.
Sollte es keine leere Drohung sein, was hätte denn die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens für Konsequenzen für mich?
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Hallo
Selbiges muss man sich aber nicht auf Bildern heraussuchen, es ist auch deine PFLICHT so etwas in die Beschreibung zu SCHREIBEN!Zitat:Dass es deutliche Abnutzungserscheinungen hat, sieht man auf dem Foto.
Wen ein Gericht am Ende gegen dich entscheidet, dann trägst du die Gerichtskosten, die Kosten für den Anwalt von deinem Gegner, die Kosten für deinen Anwalt solltest du dir einen nehmen, sowie die Kosten für den Gutachter, der ein Sachverständigengutachten erstellen wird. Rechne mal mit einem guten 4stelligen Betrag...Zitat:was hätte denn die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens für Konsequenzen für mich?
-- Editiert von lesen-denken-handeln am 05.05.2021 18:49
Lassen sie sich Mal nicht so verunsichern, ja ein solches Verfahren gibt es und ja das kann teuer werden aber hier sollte man die Kirche im Dorf lassen.
Denn da sind noch ein paar Schritte dazwischen...
Spannender ist m.e. das hier:
Zitat :So einen Schund hätte er niemals als "gut" betitelt und er droht mit einem Beweissicherungsverfahren vor Gericht.
Was will der gute Herr denn damit er seine "Drohung" nicht wahr macht?
Ich soll mir etwas einfallen lassen. Wahrscheinlich will er seinen Euro plus Versandpreis zurück und sich somit einen Gratisartikel erschleichen. Wie gesagt schien er die Masche schon oft durchgezogen zu haben, wie in meinen Augen an seinen für andere Mitglieder abgegebenen Bewertungen zu erkennen ist und ich finde es furchtbar, wenn solche schwarzen Schafe immer wieder mit so etwas durchkommen, aber 4-stellige Beträge zu riskieren steht natürlich in keinem Verhältnis zum Streitbetrag.
Also so ein Beweissicherungsverfahren kann - neben anderen Fällen - einseitig dann eingeleitet werden, wenn es darum geht den Zustand und/oder wert einer Sache festzustellen um ggf. einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Das ist mit kosten und nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Für ein altes Schulbuch, das selbst in "gutem" Zustand wohl keinen nennenswerten wert hätte und es für sehr unwahrscheinlich.
Ich glaube nicht, das es hier um einen Gratisartikel geht, sondern letztlich das "gewinnen" bzw. Ihr "einknicken" im Vordergrund steht.
Die Frage ist am Ende, was für ein Typ sind sie.
Ich würde versuchen so jemanden auflaufen zu lassen. Aber ich würde auch kein Buch für 1€ online verkaufen um dafür noch zur Post zu gehen.....
Zitat :Ich soll mir etwas einfallen lassen.
Kommunikation einstellen. Sein Buch, sein Problem.
Und jetzt?
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