Ebay Bewertung - Kann allgemein gehaltene Bewertung als "falsch" ausgelegt werden?

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
congo.hoango
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Bewertung - Kann allgemein gehaltene Bewertung als "falsch" ausgelegt werden?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

ich habe kürzlich bei eBay einen Umschalter für zwei PCs/1 Monitor gekauft - sprich man kann per Knopfdruck den Monitoranschluss zwischen den beiden PCs wechseln.

In der Artikelbeschreibung (und Überschrift) stand weiterhin, dass zwei Kabel mitgeliefert werden. Als Laie ging ich davon aus, dass diese Kabel natürlich für die Verbindung des Umschalters und des PCs/Monitors gedacht waren.
Leider passte das andere Ende aber nicht in die Geräte.

Auf Anfragen reagierte der Verkäufer nur kurz und wich der direkten Fragestellung aus, bzw. ging gar nicht mehr drauf ein.

Dann habe ich ihm eine negative Bewertung gegeben, in der ich schrieb "falsche Kabel [...]". Daraufhin meinte der VK noch am selben Tag, dass er wegen der Bewertung mich verklagen werde, der Streitwert bei einer Falschbewertung läge bei 10000 €.
Daraufhin habe ich mir die Beschreibung nocheinmal näher angesehen und entdeckt, dass die Kabelbezeichnung tatsächlich korrekt drin stand.
Wikipedia lieferte mir dann aber die Erkenntnis, dass diese Kabel keinesfalls für Monitore gedacht sind. Ich habe mich dann wieder mit dem VK in Kontakt gesetzt und ihn befragt, weshalb er diese Kabel in der Auktion mit anbietet, wenn sie gar nicht zum Monitoranschluss gedacht sind. Weiterhin bat ich um Bewertungsänderung (das muss der VK beantragen).

Seine Antwort viel wieder aus wie zuvor aber ich konnte die Bewertung ändern.
Nun gab ich ihm wieder eine negative Bewertung, ließ aber das mit den "falschen Kabeln" raus, sondern beschwerte mich lediglich über den unfreundlichen Kontakt und dass er sofort mit Klage gedroht hat nach negativer Bewertung.

In der letzten Mail von ihm hieß es dann, dass er die Sache seinen Anwälten übergeben habe und gleichzeitig noch eine Klage wegen "gerichtlicher Löschung der Bewertung" beantragt hat.

Mir rutscht nun als "armer" Student das Herz in die Hose und ich hoffe auf Beratung durch Leute die sich damit auskennen.

1) Ist der VK im Recht? Kann eine so allgemein gehaltene Bewertung wirklich als "falsch" ausgelegt werden?

2) Ist der Streitwert mit 10000€ gerechtfertigt?

Vielen Dank schonmal für Antworten.

Fritz Gmöhling

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zuerst einmal zum Hintergrund:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564964,00.html

Wenn eine Bewertung dermaßen negative Folgen haben kann, wäre es doch für einen Verkäufer angebracht, tunlichst alles zu vermeiden, was zu einer roten Karte führen könnte, insbesondere freundlich zu sein (auch wenn es bei manchen Kunden hier und da schwerfallen mag). Wenn bei dem Umschalter Kabel dabei waren, die für den Umschalter nicht nutzbar sind, wäre das zumindest eine Nachfrage wert, wenn nicht explizit beschrieben wurde, für was diese Kabel überhaupt zu gebrauchen sind. Dementsprechend kann man auch eine befriedigende Antwort erwarten, denke ich.

Kann mir kaum vorstellen, dass es tatsächlich zu einer Klage kommen sollte. Ich verstehe das so, dass die erste Bewertung gelöscht ist und jetzt nur ein Bewertungskommentar zu sehen ist:

quote:
mich lediglich über den unfreundlichen Kontakt und dass er sofort mit Klage gedroht hat nach negativer Bewertung.


1. Unfreundlicher Kontakt dürfte unproblematisch sein, da kein unsachliches Werturteil

2. Wenn er mit Klage gedroht hat, ist das zutreffend, du hast ja die entsprechenden E-Mails eine Tatsachenbehauptung, die bewiesen werden kann.

An diesem Urteil kann man nachverfolgen, auf was es ankommt:


http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/28_S_4_09urteil20090610.html



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