Ebay Bild bindend?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
igghost
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Bild bindend?

Moin,
und mal wieder habe ich eine Frage.

Ich verkaufe auf Ebay von Zeit zu Zeit Artikel.
Ich bin Privatverkäufer
Nun habe ich jedoch ein Problem mit einem Käufer:

Käufer kauft Artikel und bezahlt diesen Direkt per Überweisung.

Käufer schreibt mich 10 Minuten später an und teilt mit das er sich die Auktion vorher nicht richtig durchgelesen hatte und gerne vom Kauf zurück treten möchte da er überlesen hat das der Artikel ungeprüft ist und Potenziell nicht echt ist. In meiner Auktion steht jedoch das die Abgabe eines Gebotes bindend ist und Spaßbieter , abbrecher etc. 50% des Preises zahlen.

Dies hat er jedoch abgelehnt und wollte nun doch den Artikel haben.

Nun 3 Tage später habe ich einen Identischen Artikel wieder Online , jedoch haben die Artikel andere Seriennummern.
Nun mein Problem : Ich habe für die Auktionen das gleiche Bild verwendet. Dieses Bild habe ich bereits vor einiger Zeit gemacht und habe es seitdem öfters verwendet da es den Artikel halt vollständig und gut erkennbar zeigt.
Ich habe mir dabei nichts gedacht da die Seriennummer keinerlei Einfluss auf den Artikel hat.

Der Käufer aus der auktion besteht nun auf den Artikel mit exakt der selben Seriennummer wie auf dem Bild zu sehen ist. Ich habe ihn bereits , doof wie ich war , mitgeteilt das dass ein Beispielbild ist . Nun kam zurück das er entweder die volle Summe zurück möchte oder exakt den Artikel mit der Identischen Seriennummer.

Wenn nicht möchte er mich wegen Betrug anzeigen.
Angeblich hat er bereits mit einem Anwalt gesprochen ( Verkaufspreis waren btw 150€)

Nun meine Fragen:
Wie soll ich reagieren? Er schreibt sehr patzig , an einigen stellen drohend.
Ist es betrug wenn ich den Identischen Artikel vom Bild jedoch mit einer anderen Seriennummer zusende?

Für mich ist die Forderung nach dem Artikel mit der Identischen Seriennummer eine Scheinforderung da er bereits weiß das ich exakt diese nicht liefern kann. Ist das Zulässig?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen <3
Viele Grüße




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

also Betrug ist es nicht aber du schuldest schon den Artikel mit besagter Seriennummer! Ausser du hast in der Beschreibung evtl noch expliziet darauf hingeweisen, dass die Seriennummer verschieden sein kann...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Die Frage ist, wie hoch ist der Schaden für den Käufer, wenn er nicht den exakten Artikel bekommt, sondern einen baugleichen mit anderer Seriennummern.

Mal abgesehen von Ausnahmefällen dürfte der 0 EUR betragen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Da laut eingangspost die Artikel ungeprüft sind, was Echtheit angeht, ist die Seriennummer schon ein deutlich wichtigerer Bestandteil.
Was wenn der K anhand der Seriennummer rausgefunden hat, dass es sich um ein original handeln muss? Was, wenn der K jetzt einen anderen gleichen ARtikel bekommt mit anderer Seriennummer und dieser sich als falsch herausstellt? Also da ist die Seriennummer schon deutlich wichtig und somit auch Bestandteil der Auktion...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

1. hast du nicht das geliefert, was vereinbart war.

...Nun 3 Tage später habe ich einen Identischen Artikel wieder Online , jedoch haben die Artikel andere Seriennummern....
2. Da würde ich aber ganz schnell den Artikel zurück nehmen und eventuell ein Gewerbe anmelden.



-- Editiert von sbsdh am 07.03.2017 18:04

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
igghost
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Da laut eingangspost die Artikel ungeprüft sind, was Echtheit angeht, ist die Seriennummer schon ein deutlich wichtigerer Bestandteil.
Was wenn der K anhand der Seriennummer rausgefunden hat, dass es sich um ein original handeln muss? Was, wenn der K jetzt einen anderen gleichen ARtikel bekommt mit anderer Seriennummer und dieser sich als falsch herausstellt? Also da ist die Seriennummer schon deutlich wichtig und somit auch Bestandteil der Auktion...


Danke für die Antwort. Die Seriennummer ist jedoch nicht Prüfbar und gibt keinerlei aufschluss ob der Artikel echt oder unecht ist. Wie steht es bei dieser Sachlage´?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Zitat:
Die Seriennummer ist jedoch nicht Prüfbar und gibt keinerlei aufschluss ob der Artikel echt oder unecht ist.
Wieso sollte das nicht so sein? Nur weil DU mit der Sriennummer evtl nchts überprüfen kannst, heisst das noch lange nicht, dass der K das nicht kann.

Ich bin immer noch der Meinung, du schuldest den genau abgebildeten Artikel mit besagter Seriennummer.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129572 Beiträge, 41332x hilfreich)

Zitat (von igghost):
In meiner Auktion steht jedoch das die Abgabe eines Gebotes bindend ist

Im Gesetz steht anderes ...
Man kann jeden Vertrag anfechten.



Zitat (von igghost):
und Spaßbieter , abbrecher etc. 50% des Preises zahlen.

Das ist schlicht rechtswidrig, womit die gesamte Klausel hinfällig ist.



Zitat (von igghost):
Nun 3 Tage später habe ich einen Identischen Artikel wieder Online

Je nach Verkaufshistorie würde ich mir da auch mal Gedanken machen, wenn das weder dem Finanzamt noch dem Gewerbeamt bekannt ist.

Und vor Gericht würden dann die härteren Regeln für Gewerbetreibende gelten.



Das Bild ist Bestandteil der Auktion. Je nach genauer Formulierung der Texte und Gesamteindruck wäre dann tatsächlich der abgebildetet Artikel zu liefern.
Im Gegenzug ist dem Käufer bekannt, das das durchaus unmöglich sein dürfte, seine Klage also rechtsmissbräuchlich sein dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13300 Beiträge, 4755x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Gegenzug ist dem Käufer bekannt, das das durchaus unmöglich sein dürfte, seine Klage also rechtsmissbräuchlich sein dürfte.


Der Käufer war doch so gnädig und hat als Alternative zum unmöglich lieferbaren Artikel die Rückerstattung des vollen Kaufpreises angeboten. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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