[Ebay] Bleibt Kaufvertrag trotz "Kauf Abbrechen" bestehen?

9. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go571745-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[Ebay] Bleibt Kaufvertrag trotz "Kauf Abbrechen" bestehen?

Hallo Zusammen,

ich komme mal direkt zum Sachverhalt:
Ich bin privater Verkäufer auf Ebay und habe einen Artikel verkauft (Sofort-Kauf).
Der Käufer hat an Tag 1 direkt eine Nachricht hinterlassen und geschrieben, dass er nur per PayPal zahlen möchte.
Da ich kein PayPal-Account habe und auf der Verkaufsseite zudem nur Überweisung als Zahlungsmittel angegeben habe, habe ich das natürlich abgelehnt.

Ich bin davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel nicht mehr haben möchte, also habe ich (einseitig) an Tag 1 direkt ein "Kauf abbrechen" via Ebay-System eingeleitet mit dem Hinweis "Käufer bittet um Abbruch".
Ich habe dem Käufer daraufhin geschrieben er solle bitte den Abbruch bestätigen, da sonst Gebühren entstehen. Der Käufer schrieb daraufhin, dass er sich nicht drum schert und ich zusehen muss, wie ich die Gebühren zurück bekomme. Er bot mir weiterhin an per PayPal zu bezahlen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich am Kaufvertrag (auch rechtlich) festhalten werde, sollte der Käufer den Abbruch nicht zustimmen und ich auf die Gebühren sitzen bleibe.

Wohlgemerkt alles an Tag 1.
7 Tage später, und nachdem die Zahlung immer noch nicht eingetroffen war, habe ich eine unmissverständliche Nachricht geschrieben, mit Zahlungsfrist und dass ich bei Nicht-Zahlung den rechtlichen Weg beschreiten werde.
Der Käufer hat sich an Tag 8 zurückgemeldet und geschrieben, dass er keinen Kaufvertrag mit mir hat, da ich (der Verkäufer) einseitig einen Kaufabbruch eingeleitet hatte.

Nun das Problem:
Der Käufer hat aber weiterhin den (von mir einseitig eingeleiteten) Kaufabbruch nicht bestätigt, die Ebay-Gebühren sind weiterhin da.
Die 10-Tage, die EBay bei einem "Kauf Abbruch" dem Käufer gibt, sind nun auch schon abgelaufen.

Jetzt ist meine Frage:
Ist der Kaufvertrag weiterhin unberührt, weil der Käufer den einseitigen Kaufabbruch nicht bestätigt hat (zumindest technisch), oder ist der Kaufvertrag aufgehoben, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, dass bei Nicht-Bestätigung ich auf den Kaufvertrag festhalten werde?

Mir ist klar, dass ich die Möglichkeit habe einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen die Gebühren zurückfordern kann.
Mir geht es hier tatsächlich um die Art und Weise, wie der Käufer mit mir umgegangen ist. Es mag Spießig klingen, aber ich möchte sowas nicht durchgehen lassen.
Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben.

Wie schätzt ihr die Situation ein?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Ich sehe hier einen weiterhin bestehenden Kaufvertrag.



Zitat (von go571745-64):
Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben.

Zuvor würde ich den Käufer noch gerichtsfest in Verzug setzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Ihr habt einen kaufvertrag über die in dem Angebot beschriebenen dinge. Zahlung per überweisung. Der käufer hat dir daraufhin das angebot gemacht diesen teil des vertrages zu ändern, da er nur per paypal zahlen will. Das hast du abgelehnt und seine nachricht bzw deine ablehnung für einen rücktritts willen seinerseits gehalten und deshalb, ohne seine dafür spezifische Willenserklärung, den kaufabbruch bei ebay initiiert.

Der von dir gewählte kaufabbruch ist dein angebot gegenüber des käufers vom vertrag zurückzutreten. Das hat er nicht angenommen. Die kosten dafür bleiben bei dir.

Der Kaufvertrag besteht weiterhin und muss wie vereinbart erfüllt werden.
Das heißt: Du hast anspruch auf zahlung per Überweisung und der Käufer auf die Ware.

An deiner stelle würde ich den Käufer eine Frist zur Zahlung setzen per ebay nachricht. Wenn er darauf nicht antwortet dann würde ich ihm einen brief schreiben mit dem selben inhalt. Sobald die frist verstrichen ist, würde ich damit einen Anwalt beauftragen.

Das solltest du auch so ankündigen. Die kosten zahlst du dann erstmal, aber diese sind erstattungsfähig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie schätzt ihr die Situation ein?
Den KV via Einschreiben ordentlich in Verzug setzen und nebenbei auch gleich noch vom KV zurücktreten, sollte er nicht zahlen.

Zitat:
Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben.
Wenn dir der Spass mehrere hunderte Euro wert ist, die du am Ende evtl zahlen musst, weil du das durchsetzen möchtest, dann mach das. Mir wäre das zu teuer und auch einfach zu langwierig etc...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von go571745-64):


Wie schätzt ihr die Situation ein?


Viel Theater um Nichts. Du hattest den Kauf abgebrochen, nach 10 Tagen wertet eBay auch ohne Zustimmung der Gegenseite den Kauf als abgebrochen und du hättest die Gebühren zurückerhalten bzw. zurückerhalten. Also eigentlich genau das was du wolltest.
Der Kaufvertrag mag zwar rein rechtlich noch bestehen, allerdings scheint der Käufer ja auch recht wenig Interesse an Erfüllung gehabt zu haben. Kaufabbrüche gehören zum Alltag bei eBay. Muss dann eben jeder selbst entscheiden ob es ihm das Geld und die Nerven wert sind, den gerichtlichen Weg zu gehen und auf dem Kaufvertrag zu bestehen. Vor allem bei einer Sofortkauf Aktion ist das ja alles keine große Sache, bei einer Auktion könnte ich den Ärger schon eher nachvollziehen.

-- Editiert von crofan am 10.02.2021 11:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1722 Beiträge, 705x hilfreich)

Zitat (von go571745-64):
Der Sofort-Käufer hat eine Nachricht hinterlassen und geschrieben, dass er nur per PayPal zahlen möchte.


Es scheint doch sehr auf Zeitpunkt und Wortlaut der Mitteilung anzukommen um zu klären, ob hier überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist / fortbesteht.

Aus dem Klick auf den "Sofort-Kaufen"-Button in Verbindung mit der Nachricht "ich bin mit den Zahlungsbedingungen nicht einverstanden" ist doch schon fraglich, ob der Käufer hier eine vertragsschließende Annahme-Erklärung abgegeben hat, § 150 Absatz 2 BGB:

"Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag."

Sofort-Kauf + Nachricht wird wohl als ABLEHNUNG des Sofortkauf-Angebots anzusehen sein und als neuer Antrag ( § 150 BGB ).

Zitat (von go571745-64):
ich habe das abgelehnt.


Damit ist dann weder

- ein gegenseitig bindender Vertrag über die Lieferung eines Artikels XY gegen Zahlung eines Betrags abc per Banküberweisung zustandegekommen, noch

- ein gegenseitig bindender Vertrag über die Lieferung eines Artikels XY gegen Zahlung eines Betrags abc per PayPal

Zitat (von go571745-64):
Ist der Kaufvertrag weiterhin unberührt, weil der Käufer den einseitigen Kaufabbruch nicht bestätigt hat


Ob sich beide darauf verständigen ( oder nicht ), eine vom Verkaufsplattformbetreiber angebotene Funktion zur Beseitigung einer nutzungsvertraglichen "Gebührenpflicht" zu benutzen ( oder nicht ), hat für ein nicht zustande gekommenes Kaufvertragsverhältnis keine Bedeutung. Es kommt nicht dadurch DOCH zustande, dass es trotz fehlendem Kaufvertrag aus irgendwelchen Gründen bei dem Plattformbetreiber geschuldeten Transaktions-"Gebühren" bleibt.

( Umgekehrt gilt jedoch: Falls ein Kaufvertrag geschlossen wurde, dann kann ein Einverständnis hinsichtlich einer einvernehmlichen Nutzung einer vom Plattformbetreiber angebotenen Funktion zur "Verkaufsgebührenpflicht-Befreiung" ( = "Kaufabbruch" ) beiderseits so verstanden werden, dass Käufer und Verkäufer sich damit auf eine Vertragsaufhebung / einen Rücktritt vom Kaufvertrag verständigen wollen. )

Im geschilderten Fall ist es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen.

Zitat (von go571745-64):
ist der Kaufvertrag aufgehoben, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, dass bei Nicht-Bestätigung ich auf den Kaufvertrag festhalten werde?


Der Kaufvertrag besteht schon deshalb nicht, weil er nach den Vorschriften der §§ 145 ff. BGB von vornherein nicht geschlossen wurde. Dass eine (eiseitig unwirksame) Einigung auf eine "Beantragung" einer Gebühren-Betreiung ( "Kaufabbruch" ) beim Plattformbetreiber nicht zustandekam, führt nicht zur "Entstehung" des Kaufvertrags, erst recht nicht zum "Wiederaufleben".

RK

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.627 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen