Hallo,
wie hier sicherlich jedermann weiß, ist es bei Ebay so, dass der Käufer und der Verkäufer nach der Auktion unabhängig voneinander die Möglichkeit haben eine Bewertung über den anderen abzugeben.
Dies ist ja an und für sich eine recht sinnvolle und nützlich Einrichtung.
Jedoch ist es ja so, dass auf der Seite mit den Bewertungen hinter den Bewertungen die jeweiligen Artikelnummer steht und eine gewisse Zeit lang auf der Artikelnummer der Link zu der Seite des entsprechenden Artikels ist.
So kann jeder anschauen, was man gekauft bzw. verkauft hat.
Ich frage mich, ob das überhaupt mit dem Datenschutz vereinbar ist???
Wen geht das was an, was ich kaufe und was ich verkauft habe. Obendrein würde das Bewertungssystem meines erachtens ebenso effektiv sein, wenn die Artikelnummer und der Link nicht mit angegeben würde.
Mit diesen derzeit veröffentlichten Daten kann man doch z.B. wunderschön Profile erstellen.
Zur Abrundung des ganzen wäre es meines erachtens auch nötig, dass die Seiten der jeweilig beendeten Artikel (unabhängig von der Bewertungsseite) nur vom Käufer und Verkäufer einsehbar wären, denn dort steht auch der Name des Verkäufers und des Käufers.
Wenn ihr mir sagen könntet was ihr davon haltet und mir hinweise geben könntet wie die ganze Sache rechtlich zu betrachten ist, wäre ich euch sehr dankbar!
Gruß
Rossa
Ebay - Datenschutz
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Die Idee gefällt mir grundsätzlich, zumal das immer wieder strapazierte Thema "Ebay und das Finanzamt" somit auch einen ganz anderen Charakter bekäme
Das Problem wird in der Durchstzbarkeit liegen, denn wer möchte Ebay zu einer Änderung der AGBen auffordern
Interessante Frage. Allerdings soll die Einsichtnahme in die jüngere Vergangenheit von VK und K Vertrauen schaffen. Es macht zur Interpretation einer Bewertung einen Unterschied ob ein "SCHEISSVERKÄUFER! SENDET WARE NICHT!" bei einer Auktion über einen Preis von 1€ für einen Billig-Kugelschreiber oder eben bei 1000€ für eine Digitalkamera steht.
Mich wundert weit eher, daß die einsehbaren Verkäufe so früh gelöscht werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ertstmal danke für die Antworten.
@ thomasp: Das mit der Durchsetzung ist allerdings ein Problem. Aber mich hat die Frage mal so rein theorethisch interessiert.
Vielleicht ja auch mal praktisch ;-)
@ Zeus: Das ist mir schon klar, dass das zur besseren "Aufklärung" über das eBay Mitglied dienen soll. Aber ist es das wert, dass dafür der ganze Datenschutz über den Haufen geworfen wird?
Wofür gibt es denn sowas wie Datenschutz?
Darüber hinaus würden allgemeinere Aussagen wie z.B. eine Preisklassenangabe (z.B. 0-100, 100-500, 500-2000, ...) fast den selben Zwck erfüllen.
Hallo zusammen,
@ Rossa:
Wenn Du nicht willst, das jemand Deine Ver-/Käufe nachvollziehen kann, warum schaltest Du Deine Bewertungen nicht auf Privat??? Dafür ist schließlich diese Funktion da!
Nachteil: Man sieht nur die Anzahl Deiner Pos/Neu/Neg Bewertungen und nicht die Bewertungen ansich.
Zu finden ist die Funktion übrigens unter:
Mein Ebay (ganz unten!) -> Regeln & Sicherheit -> Bewertungen -> Bewertungs-Änderungen öffentlich oder privat machen
Nun nur noch ein Klick auf "Mein Profil als privat kennzeichnen" machen und absenden.
Das war´s! Hoffe Dir geholfen zu haben!
Gruß Kevin
@Rossa
"Wofür gibt es denn sowas wie Datenschutz?"
Die Frage ist keine: Die Frage ist nämlich, ob hier einerseits datenschutzrechtliche Vorschriften greifen, oder ob der Datenschutz nur privat erwünscht ist.
@ Zeus: Das war ein Teil meiner Frage, ob Datenschutzrechtliche Vorschriften greifen !!!!
@ Kevin: Danke für den Tipp, aber das löst das Problem nicht wirklich, denn
1. schiesst die Möglichkeit über das Ziel hinaus und die Folge wäre wohl, dass kaum noch jemand bei Dir was kauft.
Super wäre es, wenn man nur die Bewertungen ohne Art-Nr anzeigen lassen könnte.
2. gibt es dann ja immer noch 30 Tage lang die möglichkeit die Seite anzuschauen und spätestens da tauche ich als Käufer oder aber verkäufer auf
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
33 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten