Hallo, ich habe folgenden Artikel ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3440119707&category=8059&rd=1
Jedoch musste ich feststellen das die ISDN Karte bereits defekt bei mir eintraf. Ich habe sie bereist auf 3 Rechnern ausprobiert, eine gleiche Karte funktionierte problemlos auf den Testrechnern.
Kann ich diesen Mangel geltend machen? Denn soweit ich weiß muss die Ware trotz des Gewährleistungsausschlusses zumindest in einem normalen Zustand ankommen, sprich die Karte muss funktionieren.
Was kann ich tun? Wie ist dir rechtliche Lage?
Danke für die Antworten.
MfG Fried
Ebay Gewährleistung
Richtig. Dies ist ein Sachmangel, gemäß §§ 434
, 437 BGB
.
-> Fristsetzung (7 Tage) zur Nacherfüllung
-> Nach fruchtlosem vertreichen dieser Frist können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Argumentationshilfe, wenn der VK sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft: § 444 BGB
.
-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "
Hallo hab hab ihm eine Mail zukommen lassen, folgende Antworten hab ich erhalten:
"Salute !
Offenbar sind Sie nicht sonderlich bewandert was die Rechtslage betrifft.
Keine Ahnung , was Sie mit der Karte angestellt haben, jedenfalls war das Angebot korrekt, nur
sind Sie nun sauer das die Karte bei Ihnen nicht funktioniert ( woran das auch immer liegen mag).
Ihren Verweis auf die Rechtslage können Sie auch gerne mit unserem Rechtsanwalt besprechen.
Schönen Tag noch.
*.******"
und
"Blablabla...
- wer weiß was Sie mit der Karte angestellt haben, jedenfalls sehe ich keine Veranlassung
Ihnen irgendeinen Ersatz oder sonst etwas zu liefern.
Sie sollten sich ersteinmal GENAU über bestehende Bestimmungen informieren !!
P.S.
Verbitte mir weitere Mails zu besagtem Thema - es nervt einfach"
Was kann ich nun tun? Scheinbar ist er nicht gewillt in irgendeiner Weise zu reagieren.
MfG Fried
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