Ebay Gewährleistung? "Ohne Garantie und Rücknahme da Privatverkauf"

17. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
dragstar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Gewährleistung? "Ohne Garantie und Rücknahme da Privatverkauf"

Hallo

ich habe mal ein kurze frage, habe bei Ebay ein Gerät verkauft mit dem Absatz ohne Garantie und Rücknahme da Privatverkauf. Der Käufer hat mir eine Mail zukommen lassen, das dieses Gerät nicht 2 Tage durchläuft und Er von seinen Recht auf Gewährleistung gebrauch machen möchte. Ich habe Ihn daraufhin angeschrieben welchen Fehler das Gerät zeigt ohne bis Dato eine Rückantwort zubekommen. Wie soll ich mich verhalten aus meiner Sicht ist nicht 2 Tage durchlaufen eine sehr weit dehnbare beschreibung.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Janine2000
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

wäre gut zu wissen was das für ein Gerät war.
Aber wenn Du nur Privatverkäufer bist und in der Artikelbeschreibung die Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat der Käufer Pech gehabt.

Gruß
Janine

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Verkäufer hat nicht die Gewährleistung ausgeschlossen sondern die Garantie (ist keine Gewährleistung) und Rücknahme.

Er ist unabhängig davon verpflichtet dem Käufer einen Artikel gemäß Artikelbeschreibung zur Verfügung zu stellen, d.h. er muss entsprechend funktionieren was aber nicht heißt, dass ein gebrauchter Artikel gleichzusetzen ist mit einem neuen oder neuwertigen (Deine Artikelbeschreibung kennen wir ja nicht).

Der VK hat 2 Jahre lange die Gewährleistung auf Sachmängel zu geben, sofern es sich um einen Privatverkauf handelt.


Hier mal was zu lesen :)

Was ist ein Sachmangel?
Nach neuem Recht ist eine Sache dann frei von Sachmängeln, wenn sie bei bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche
Verwendung eignet und eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Das bedeutet im Klartext: Wenn der Käufer einen fabrikneuen Rasenmäher erwirbt, darf er davon ausgehen, dass das Gerät entsprechend funktionstüchtig ist. Auf der anderen Seite kann ein Käufer nicht davon ausgehen, dass ein stark gebrauchtes Auto uneingeschränkt fahrbereit ist.

Ein Mangel liegt auch nicht vor, wenn Verschleißteile ausgetauscht werden müssen. Technisch aufwändige Produkte können ohne die Verwendung von Verschleißteilen nicht hergestellt werden und müssen – auch während der Gewährleistungsfrist – regelmäßig gewartet werden. Der Austausch von solchen Verschleißteilen nach normaler Abnutzung ist kein Fall der Gewährleistung.
Hat die verkaufte Sache nicht die vereinbarten
Eigenschaften, liegt ebenfalls ein Mangel vor.


§ 446 Gefahrübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

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#3
 Von 
dragstar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

danke für die Info aber wie kann man bei Computerprodukten den Beweis führen das alle Eigenschaften die in der Beschreibung aufgeführt sind auch auf dem System des Käufers funktionieren, es ist ja bekannt das es immer wieder System gibt wo es durch Treiber oder Programme zu Problemen kommt, in solchen Fall ist es doch schwer eine Gewährleistung zu übernehmen. Oder anders formuliert ich lasse mir das als Magelhaft beschriebende Produkt (TV-Karte) vom Käufer zur überprüfung zusenden und stelle fest das die Karte bei mir im System einwandfrei funktioniert was dann ?. Es besteht doch auch die Möglichkeit das der Käufer Treiber oder Programm falsch installiert hat oder eine andere Hardwarekomponente die einwandfreie Funktion stört. Soweit wie mein Informationen stimmen geben ja nichtmal die Hersteller eine 100 % Funktionsgarantie für jedes System.

Gruss

Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

@dragstar

Es geht nur darum, dass das Produkt funktioniert. Wenn es funktioniert hat Du einwandfrei geliefert. Für Konfigurations- bzw. Systemprobleme bist Du nicht mehr verantwortlich insofern Du korrekte Angaben in der Artikelbeschreibung gemacht hast.
Dann soll der Käufer es einfach weiterverkaufen, dass mache ich immer in so einem Fall, das erspart mir und dem VK unnötigen Ärger.

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